Panikschloss

Panikschloss

Ein Panikschloss wird für ein- und zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Mit einer einfachen Handbewegung über den Drücker (Türklinke) wird auch eine abgeschlossene Tür geöffnet. Das Panikschloss hat meist eine geteilte Drückernuss. Als Drückernuss bezeichnet man die Vierkantstange, die die Türklinke mit dem Türschloss im Inneren des Türblattes verbindet. Bei normalen Schlössern geht die Drückernuss durch das Schloss hindurch und endet beiderseitig in den Klinken, die damit mechanisch verbunden sind und beide dieselbe Funktion im Schloss bewirken. Eine geteilte Nuss besteht aus zwei kürzeren Vierkantstangen, von denen jede nur jeweils eine Klinke mit dem Schloss verbindet. Die Vierkantstangen enden möglichst genau in der Mitte des Schlosses und können dadurch unterschiedliche Funktionen auslösen. Die innere Drückernuss nennt man Zwingnuss, weil mit ihr Falle und Riegel zurückgezogen werden, ohne dass man zur Betätigung des Riegels einen Schlüssel benötigt. Der mit dieser Drückernuss verbundene Türdrücker (Klinke) befindet sich üblicherweise auf der Innenseite der Tür, damit auch dann eine Flucht aus dem Raum ermöglicht wird, wenn dieser von außen verschlossen ist. Die äußere Drückernuss betätigt nur die Falle, hier braucht man einen Schlüssel, um den Riegel zu betätigen. Ein Panikschloss dieser Bauart beinhaltet also quasi zwei Schlösser mit unterschiedlichen Funktionen auf engstem Raum nebeneinander.

Abweichend davon gibt es auch Panikschlösser mit durchgehender Drückernuss. Diese werden an Räumen eingesetzt, für die von außen immer eine Betätigung mit dem Schlüssel vorgesehen ist (z.B. Haus- oder Wohnungs-Außentüren). Bei diesen Türen betätigt die Drückernuss ebenfalls sowohl Falle als auch Riegel parallel, gegen unbefugtes Öffnen von außen wird hier ein Türbeschlag verwendet, der statt einer Türklinke einen Knauf besitzt, der nicht mechanisch mit dem Schloss verbunden ist.

Für die Öffnung von außen unterscheidet man:

  • Schließzwangfunktion: Der äußere Türdrücker wird durch Aufschließen von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Nach Abziehen des Schlüssels hat der äußere Türdrücker wieder Leerlauf.
  • Umschaltfunktion: Der äußere Türdrücker wird von Leerlauf auf Betätigung umgeschaltet. Dieser Zustand wird bis zur nächsten Schlüsselbetätigung beibehalten.
  • Wechselfunktion (außen ist der Beschlag immer mit einem festen Knauf ausgeführt, ein sogenannter Wechselbeschlag): Die Tür kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Die Drückernuss ist einteilig.

Der innere Türbeschlag kann auch durch einen Stangenbeschlag vorzugsweise nach DIN EN 1125 ersetzt werden. Dabei handelt es sich um einen Beschlag mit einer Betätigungsstange quer über das gesamte Türblatt, der auch bei höchster Panik durch einen einfachen Druck gegen die Stange das Schloss öffnet. Dadurch ist auch z.B. bei einer nachdrängelnden Menschenmenge das Öffnen des Notausgangs gewährleistet.

Aufgrund der filigranen Mechanik können Panikschlösser unter Umständen blockieren, wenn der Schließbart sich nicht mitdrehen kann, bzw. bei eingestecktem Schlüssel oder bei einer Knaufzylinderausführung in den Riegelbereich hineinragt; schlimmstenfalls wird dadurch eine Flucht verhindert oder das Schloss beschädigt. Eine gleichzeitige Betätigung von Klinke und Schlüssel ist deshalb sorgfältig zu vermeiden.

Literatur

  • Kommentar zur Arbeitsstättenregel ASR A 2.3[1]

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