Pappdocken

Pappdocken

Pappdocke ist ein Begriff aus dem Dachdeckerhandwerk. Vor dem Aufkommen von Unterspannbahnen dienten sie insbesondere im norddeutschen Raum als zusätzliche Maßnahme, um das Eindringen von Treibschnee, Flugasche usw. unter die Dachdeckung zu verhindern. Ein Nebeneffekt war ein gewisses Verkleben der gesamten Dachdeckung und damit eine zusätzliche Windsogsicherung. In anderen Regionen wurden die Dacheindeckungen vermörtelt oder massive Unterdächer aus Brettern (auch in Kombination mit einer Auflage aus Dachpappe, später Bitumendachbahn) verbaut. Die Vorläufer der Pappdocken waren Docken aus Stroh.

Die Pappdocken waren auf die Dachziegel-/-steinmasse abgestimmt und i.d.R. 2 Dachziegel/-steine plus etwa 10 cm lang. Die Breite entsprach der Dachziegel-/steinbreite plus wiederum etwa 10 cm. Sie wurden auf der jeweils vorhergehenden Dachziegel-/-steinreihe mit Überdeckung und der nächstfolgenden Dachlatte verlegt. Die Dachziegel-/steine folgten unmittelbar danach. Anschließend wurde das überstehende Ende der Docke um die Köpfe der Dachziegel/-steine geschlagen, die nächste Docke folgte usw. Auf diese Weise wurde ein sich überlappendes Unterdach unter der Dacheindeckung erreicht.

Pappdocken entsprechen heute nicht mehr dem anerkannten Stand der Technik.

1. Sie verhindern eine ausreichende Lüftung des Dachaufbaus. Zudem wird durch die heutzutage übliche Dämmung genutzter Dächer eine Erwärmung der Dachinnenseite und damit der Unterseite der Dacheindeckung verhindert. In der Folge kann Kondensat nicht mehr abtrocknen, was auf lange Sicht zu Schäden an den Dachziegeln/-steinen führen kann.

2. Bei der Verwendung von Pappdocken sind die heute üblichen Seitenfalzklammern zur Windsogsicherung von Dacheindeckungen nicht einsetzbar. Mit den einzig verwendbaren Kopfklammern werden die heutigen Anforderungen der Sturmsicherheit von Dachdeckungen i.d.R. nicht erfüllt.

3. Um die Pappdocken möglichst schmiegsam zu halten und ein Brechen während des Eindeckens zu verhindern, war ein relativ hoher Bitumen- und Lösemittelanteil notwendig. Heutige Brandschutzvorschriften sind dadurch nicht mehr zu erfüllen.

Gleichwohl sind Pappdocken in Norddeutschland nach wie vor erhältlich und werden dort auch heute noch verarbeitet. Der ausführende Dachdeckerbetrieb muss sich eine objektbezogene Genehmigung des Dachziegel-/-steinherstellers einholen, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren.


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