- Parlamentariergruppe
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Zu Beginn einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages konstituieren sich auf der Grundlage eines Ältestenratsbeschlusses bilaterale und multilaterale Parlamentariergruppen. Parlamentariergruppen haben das Ziel, durch Konferenzen, Informationsreisen, Fachveranstaltungen sowie durch persönliche Kontakte mit Parlamentariern anderer Länder die internationalen Beziehungen des Bundestages auf parlamentarischer Ebene zu fördern.
Der Begriff der Parlamentariergruppe ist im deutschen Parlamentsrecht nicht eindeutig definiert. Eine Parlamentariergruppe ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Zusammenschluss von Parlamentariern. Die Parlamentarischen Gruppen im Deutschen Bundestag sind deshalb strenggenommen ebenfalls Parlamentariergruppen und könnten diese Bezeichnung führen. Um eine Verwechslung mit den bilateralen und multilateralen Parlamentariergruppen zu vermeiden, haben aber zum Beispiel die Parlamentarische Gruppe Binnenschifffahrt und die Parlamentarische Gruppe Frei fließende Flüsse auf die Bezeichnung Parlamentariergruppe verzichtet. In älteren Protokollen des Deutschen Bundestages findet sich zum Beispiel noch gelegentlich die Bezeichnung Parlamentariergruppe Binnenschifffahrt statt Parlamentarische Gruppe Binnenschifffahrt".
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