- Passagierbeförderung
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Der Personenverkehr (Personenbeförderung) ist die allgemeine Bezeichnung für die Ortsveränderung (Beförderung) von Personen und umfasst die technischen, technologischen, organisatorischen und ökonomischen Bedingungen der Personenbeförderung (u. a. Verkehrsmittel) und die zu befördernden Personen selbst.
Unterscheidungsmerkmale sind beispielsweise
- der Zweck: Personenverkehr zum Zwecke der Konsumtion bzw. als Bestandteil der Produktion von Waren und Dienstleistungen (z. B. Dienstreisen), vgl. Wirtschaftsverkehr, den Berufspendlern (Berufsverkehr) und dem Einkaufsverkehr steht der Freizeitverkehr (Freunde besuchen, Kino, Theater usw.) gegenüber (Vgl. hierzu Verkehrsbedürfnis).
- der Zugang: der öffentlicher Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV),
- das Verkehrsmittel Flugverkehr und Schiffsverkehr (hier auch Passagierverkehr genannt), Schienenverkehr, Straßenverkehr
- die Entfernung: Nahverkehr, Fernverkehr
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist hierbei noch am weitesten differenziert: zu ihm werden der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) (insbesondere der RegionalExpress, die RegionalBahn und die S-Bahn) und der Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) (insbesondere die U-Bahn, die Stadtbahn, die Straßenbahn, der Oberleitungsbus und der Linienbus) gerechnet.
Die von öffentlichen Verkehrsmitteln beförderten Personen werden als Fahrgäste bzw. Passagiere bezeichnet.
Vom Personenverkehr zu unterscheiden ist der Güterverkehr.
Das Verkehrsvolumen im Personenverkehr nahm europaweit von den frühen 1990ern bis Anfang des neuen Jahrtausends um nahezu 20% zu [1].
Siehe auch
- Verkehrswesen
- Verkehrsdienstleistung
- Öffentlicher Verkehr
- Liste deutscher Eisenbahngesellschaften
- Liste von Eisenbahnstrecken in Deutschland
- Liste der deutschen Kursbuchstrecken
- Liste deutscher Tarif- und Verkehrsverbünde
- Reise und Fahrt
- Patientenfahrdienst
- Krankentransport
Referenzen
- ↑ Europäische Umweltagentur (Hrsg.): EEA Briefing 3/2004 - Verkehr und Umwelt in Europa. Kopenhagen 2004.
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