- Patentregister
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Das Patentregister (alte Bezeichnung: Patentrolle) enthält bibliographische Angaben zu Patentanmeldungen und Patenten.
Das Patentregister wird von den Patentämtern, beispielsweise dem Deutschen Patent- und Markenamt geführt. In ihm ist die Bezeichnung der Patentanmeldungen, in deren Akten jedermann Einsicht gewährt wird, und der erteilten Patente und ergänzender Schutzzertifikate sowie Namen und Wohnort der Anmelder oder Patentinhaber und ihrer etwa bestellten Vertreter vermerkt. Allerdings hat das Patentregister nur deklaratorische Wirkung.
Die Einsicht in das Patentregister steht jedermann frei.
Die gesetzliche Regelung für die Bundesrepublik Deutschland findet sich in § 30 PatG.
Auch das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR unterhielt ein entsprechendes Patentregister.
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Kategorie:- Patentrecht (Deutschland)
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