Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR

Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR

Das Amt für Erfindungs- und Patentwesen der DDR (AfEP) war ein Organ des Ministerrates der DDR für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben auf den Gebieten der Neuererbewegung, der Erfindertätigkeit und des Patent-, Muster- und Zeichenwesens. Das Amt wurde im September 1950 gegründet und hatte seinen Sitz in Berlin-Mitte in der Mohrenstraße 37b.

Das AfEP wurde von einem Präsidenten nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen geleitet. Beim AfEP bestanden Prüfungs- und Spruchstellen für Patentsachen, für Warenkennzeichen und Mustersachen, Schlichtungsstellen für Vergütungsstreitigkeiten bei Wirtschaftspatenten und eine Rechtsstelle. Die DDR löste das Deutsche Reichsgebrauchsmuster (DRGM) vom 5. Mai 1936 in einer Neuregelung durch das Gebrauchsmustergesetz vom 18. Januar 1956 ab. Im Rahmen des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. Juli 1963 wurde der Gebrauchsmusterschutz aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Tätigkeit des Amtes war Bestandteil der Leitung von Wissenschaft und Technik durch den Ministerrat. Sie war deshalb vor allem auf die Durchsetzung der Orientierungen der SED über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte in Naturwissenschaft und Technik bis zum Jahr 2000 gerichtet. Von besonderer Bedeutung war die Einflussnahme des Amtes auf folgende Punkte gerichtet:

  • die Umsetzung der Erfordernisse einer höheren Veredelung der Rohstoffe
  • der Schaffung neuer Werkstoffe
  • der rationellen Produktion und Nutzung von Energie
  • der Entwicklung der Schlüsseltechnologien in "planmäßig zu lösenden Schwerpunkten der Erfinder- und Neuerertätigkeit in den Kombinaten, Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen"

Dementsprechend unterstützte sie die Entwicklung der Erfindertätigkeit und Neuererbewegung, die wesentlich zum Leistungsanstieg der Volkswirtschaft beitragen sollten. Die Aufgaben des Amtes waren in seinem Statut festgelegt. Danach hatte das Amt insbesondere:

  • die Tätigkeit der staatlichen und wirtschaftleitenden Organe darauf zu orientieren, dass das Patent-, Muster- und Kennzeichenwesen, die Erfindertätigkeit und die Neuererbewegung einen wirksamen Beitrag zur Lösung der Hauptaufgabe bei der "Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft" leiste sollte
  • aus den unter seiner Verantwortung auszuarbeitenden Analysen der volkswirtschaftlichen Wirksamkeit des Patent-, Muster- und Kennzeichnungswesens, der Erfindertätigkeit und der Neuererbewegung Schlussfolgerungen für seine eigene Tätigkeit und die anderer staatlicher Organe abzuleiten, die staatlichen Erfordernisse auf diesem Gebiet durchzusetzen, notwendige Entscheidungen für den Ministerrat vorzubereiten und deren Durchführung zu kontrollieren
  • die ihm obliegende Verantwortung für die "Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts" auf dem Gebiet des Patent-, Muster- und Kennzeichnungswesen, der Erfindertätigkeit und der Neuererbewegung wahrzunehmen und dabei insbesondere die Rechtsverwirklichung zu analysieren, auf die einheitliche Rechtsanwendung und eine hohe Rechtswirksamkeit Einfluss zu nehmen sowie die "politisch-ideologische Arbeit" durch wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen
  • die Maßnahmen der zentralen Staatsorgane zur Entwicklung des Patent-, Muster- und Kennzeichnungswesen, der Erfindertätigkeit und der Neuererbewegung zu koordinieren und zu unterstützen
  • beispielgebende Leistungen bei der Entwicklung der Neuererbewegung "moralisch und materiell anzuerkennen" und die Vorbereitung von Entscheidungen zur "zentralen staatlichen Würdigung hervorragender erfinderischer Leistungen" zu sichern
  • die Popularisierung beispielgebender Leistungen bei der Entwicklung der Erfindertätigkeit und der Neuererbewegung zu fördern bzw. zu sichern

Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hinsichtlich der Entwicklung der Neuererbewegung konzentrierte sich das AfEP auf das Zusammenwirken mit dem FDGB. Bei der Lösung der anderen Aufgaben arbeitete das AfEP mit dem Ministerium für Wissenschaft und Technik, dem Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung, dem Amt für industrielle Formgestaltung und anderen staatlichen Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere den Gewerkschaften, der KDT und der FDJ, zusammen.

Das AfEP wirkte mit den Ämtern für Erfindungswesen der anderen Mitgliedsländer des RGW zusammen. Der Leiter des AfEP war Mitglied eines speziellen RGW-Organs, der "Beratung der Leiter der Ämter für Erfindungswesen der Mitgliedsländer des RGW".

Patentregister

Die Tätigkeit des AfEP umfasste auch die Bekanntgabe von Patentmeldungen, die Erteilung von Patenten bzw. Erklärung der Nichtigkeit eines Patents, die Eintragung von Warenzeichen und Geschmacksmustern sowie die Durchführung einzelner damit in Zusammenhang stehender Verfahren, ebenso wie die Information über in- und ausländische Eintragungen und Literatur auf diesen Gebieten. Das AfEP führte ein Patentregister und gab Patentschriften heraus.

Im Ergebnis der Prüfung der Patentanmeldung erfolgte mit der Patenterteilung für eine Erfindung die Eintragung der rechtserheblichen Daten in das Patentregister. Im Anschluss an diesen Vorgang veröffentlichte das AfEP eine Patentschrift über die Erfindung (§ 23 Patentgesetz).

Mit der Registrierung des Patents gemäß § 22 Patentgesetz verbanden sich die Angaben über die Erteilung, Berichtigung, Nichtigkeiterklärung, zum Erlöschen, Daten zur Person des Erfinders, des Betriebes, wo die Erfindung entwickelt wurde, und zum Patentinhaber. Auch die Umwandlung der Patente von Ausschließungspatenten in Wirtschaftspatente wurde damit geregelt.

Einzelheiten des Verfahrensrechts zum Patentregister wie der Einsichtnahme, der Änderung der Angaben zum Patent sowie der Löschung der Eintragung im Patenregister wurden in § 8 bzw. in § 22 einer besonderen Anordnung geregelt.

Warenzeichenblatt

Ab dem Jahre 1955 publizierte das AfEP das Warenzeichenblatt. Das AfEP nahm die sich aus der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums ergebenen Rechte und Pflichten der nationalen Behörde der DDR wahr. Es hatte das Recht, Betriebe und deren übergeordnete Organe zu überprüfen, sich über ihre Tätigkeit berichten zu lassen und unmittelbar die Durchführung von Maßnahmen zu fordern.

Literatur

  • Statut des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen - Beschluss des Ministerrats vom 15. Juni 1978 (GBl I 1978 Nr. 18 S. 217)
  • Patentgesetz vom 6. September 1950, neugefasst am 27. Oktober 1983 als Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen - Patentgesetz - in GBl I 1983 Nr. 29 S. 284
  • AO über das Verfahren vor dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen zur Sicherung des Rechtsschutzes für Erfindungen vom 10. November 1983 (GBl I 1983 Nr. 34 S. 331)
  • Matthias Wießner, Das Patentrecht der DDR, in: Diethelm Klippel (Hrsg.) Beiträge zur Geschichte des Patentrechts, Tübingen 2009.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Der Neuerer — Die Zeitschrift Der Neuerer – Zeitschrift für Erfindungs und Vorschlagwesen war Bestandteil des Neuererwesens der DDR, bei dem Arbeiter, Bauern und Angestellte ermutigt wurden, Verbesserungsvorschläge zu machen, die die Produktivität an ihrem… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste von Printmedien der DDR — 1981 erschienen in der DDR 1770 verschiedene Zeitungen, Zeitschriften, Journale und Magazine in einer Gesamtauflage von rund 40 Millionen, davon etwa 500 Fachzeitschriften (1982: 519) mit ungefähr 20 Millionen Exemplaren. Nach der… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Patent- und Markenamt — – DPMA – Staatliche Ebene Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Patent- und Markenamt — Abbreviation DPMA …   Wikipedia

  • Liste von Abkürzungen (DDR) — Die Liste DDR typischer Abkürzungen, die sich als alphabetische Sammlung versteht, enthält gemischte Begriffe, die aus Abkürzungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, Dingen des Alltags, und aus allen gesellschaftlichen Bereichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Neuerer — (Lehnübersetzung von russ. новатор, nowator) war in der DDR eine Bezeichnung für einen Erfinder, Entdecker oder Forscher an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, in den Betrieben, Kombinaten und LPGs. Den Verbesserungsvorschlag oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsches Reichspatentamt — Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt. Emblem an der Außenmauer des Deutschen Patentamtes Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaiserliches Patentamt — Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt. Emblem an der Außenmauer des Deutschen Patentamtes Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichspatentamt — Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt. Emblem an der Außenmauer des Deutschen Patentamtes Inhaltsverzeichnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Patentrolle — Das Patentregister (alte Bezeichnung: Patentrolle) enthält bibliographische Angaben zu Patentanmeldungen und Patenten. Das Patentregister wird von den Patentämtern, beispielsweise dem Deutschen Patent und Markenamt geführt. In ihm ist die… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”