- Atimie
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Atimie oder atimia (ἀτιμία, wörtlich „Ehrlosigkeit“) bezeichnet den Verlust der politischen Bürgerrechte im antiken Griechenland. Während in archaischer Zeit der Begriff eine vollständige Entrechtung (im Sinne einer “Vogelfreiheit“) bedeutete, sodass ein atimos (ein durch Atimie Geächteter) straflos getötet werden konnte, wurde schon in vorklassischer Zeit die Bedeutung des Begriffs auf den Verlust der aktiven Bürgerrechte reduziert. Die Atimie konnte vollständig oder teilweise verhängt werden. Sie konnte von einem Gericht auf Dauer ausgesprochen werden oder automatisch als Folge der Nichtzahlung einer Schuld gegenüber dem Staat eintreten (etwa einer Geldstrafe, wobei die Höhe einer Geldstrafe die des ganzen Vermögens übersteigen konnte); mit Zahlung der Schuld endete dann automatisch auch die Atimie.
Nach einem Solon zugeschriebenen Gesetz war auch ein Athener Bürger, der sich prostituiert hatte, atimos.[1]
Wer für atimos erklärt wurde, konnte am öffentlichen Leben nicht teilnehmen und durfte an bestimmten öffentlichen Orten, etwa in der Volksversammlung oder vor Gericht nicht erscheinen. Er behielt aber seine privaten Rechte: Ihn zu töten war ein Mord; er behielt auch sein Vermögen, wenn auch die fehlende Möglichkeit eine Klage zu erheben die Verteidigung dieser Rechte erheblich erschwerte. Manchen schien ein Leben mit diesen Einschränkungen so unerträglich, dass sie freiwillig ins Asyl gingen. Für Ärmere, die nicht arbeiten konnten, bedeutete der Verlust der Möglichkeit, durch die Teilnahme an der Volksversammlung oder als Heliast (Richter am Volksgericht) ein bescheidenes Einkommen zu erzielen, eine wesentliche Einschränkung.
Wenn die mit der Atimie verbundenen Verbote übertreten wurden, drohte Verhaftung (apagoge) und Todesstrafe.
Bekannte Beispiele für der Atimie verfallene Personen sind Kimon, Demades, Xenokleides und Andokides.
Literatur
- S. C. Todd, A Glossary of Athenian Legal Terms, 2003 (online)
- Wolfgang Müller: Atimie in Johannes Irmscher, Renate Johne (Herausgeber) Lexikon der Antike – 10. Auflage; Bibliographisches Institut Leipzig; Leipzig; ISBN 3-323-00026-9
Einzelbelege
- ↑ Aischines: Gegen Timarchos 1.13-21; Demosthenes: Gegen Androtion 22, 30.
Kategorien:- Attisches Recht
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