- Pay as you drive
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Pay as you drive (PAYD) ist ein Typ einer Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der die Prämienhöhe aus der Menge und Art der Fahrzeugnutzung errechnet wird.[1]
Die gefahrenen Kilometer sowie die Fahrweise (z. B. Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen) werden im Fahrzeug technisch dokumentiert und zur Auswertung an die Versicherung übermittelt. Dabei gibt es zwei Varianten, die sich im Wesentlichen durch den Ort der zur Versicherungsprämienberechnung notwendigen Statistikerstellung aus den Rohdaten unterscheiden:
- Die Statistik kann direkt im Fahrzeug erstellt werden
- oder die Rohdaten können an einen Dienstleister übermittelt werden, der die Statistik ermittelt und an die Versicherung weitergibt.
Nach beiden Konzepten hat die Versicherung also keinen Zugriff auf Rohdaten und damit den räumlich und zeitlich fein aufgelösten Aufenthalt des Nutzers.
Inhaltsverzeichnis
Vorzüge gegenüber traditionellen Versicherungsarten
Versicherungen und Hersteller von Pay as you Drive-Systemen verweisen darauf, dass individuelles Fahrverhalten sich nicht erst im Laufe von Jahren auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirkt, sondern unmittelbar. Neben einer höheren Gerechtigkeit ergebe sich hierdurch auch eine höhere Motivation zu regelkonformem Fahrverhalten -- sofern regelkonformes Fahrverhalten in einer konkreten Ausgestaltung des Systems belohnt wird. Im Verkehrsgesamtsystem würde es auf diese Weise zu einer Erhöhung der Sicherheit kommen.
Besondere Auswirkungen ergäben sich bei einer massenhaften Einführung des Systems vermutlich in der Gruppe der Fahranfänger, in der die Fahrweisen und Bereitschaft Gefahren einzugehen am weitesten gefächert sind.
Einige PAYD-Systeme erfordern den Einbau eines GPS-Empfängers. Mit diesem könnte ein Fahrzeug bei einer Panne, einem Unfall oder im Falle eines Diebstahles auch lokalisiert werden. Die Möglichkeit zur Lokalisation birgt wiederum das Risiko des Missbrauchs -- siehe Kritik.
Kritik
In der Diskussion um Datenschutz und Datenmissbrauch gibt es die These, dass einmal erhobene Daten immer der Gefahr des Missbrauchs ausgesetzt sind und Missbrauch nur durch Nicht-Erhebung ausgeschlossen werden kann. Aus dieser Grundüberzeugung heraus und dem Schadenspotential, das ein denkbarer Missbrauch der detaillierten Rohdaten birgt, erhielt im Jahre 2007 ein Hersteller eines Pay as you Drive-Systems einen Big Brother Award[2].
Im Detail wird befürchtet, dass durch den möglichen finanzielle Vorteil für Teilnehmer am System aus der freiwilligen Teilnahme auf Dauer faktisch eine erzwungene wird. Die dann zwangsweise sich einstellende Gewöhnung an ein permanentes Überwachtsein sei nicht förderlich für ein freiheitlich-selbstbewusstes Bürgerbewusstsein.
Die Bundestagsfraktion der FDP stellt am 4. März 2009 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum „Pay-as-you-drive‘-Prämiensystem mittels einer Telematikbox (elektronisches Fahrtenbuch), das gegenwärtig einige Kraftfahrzeugversicherer erproben“. Die Fragen zielen dabei insbesondere auf den Datenschutz, eine mögliche Überwachung und wie diese verhindert werden kann ab, da „fortlaufend Informationen via Satellit in ein Rechenzentrum übermittelt und ein Protokoll darüber erstellt wird, wo, wann und wie der Versicherungsnehmer fährt“. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung im Wesentlichen auf den privatrechtlichen Charakter solcher Versicherungsverträge.[3]
Weblinks
- Beschreibung der Pay as you Drive-Technologie auf einer Herstellerseite (PTV Planung Transport Verkehr AG)
- Diskussion der Big Brother Award-Verleihung bei heise online
- Berichterstattung des FOCUS-Nachrichtenmagazins im Rahmen der Berichterstattung über die Big Brother Awards
- Internationale Berichterstattung in „Roadtraffic Technology“
Quellen und Fußnoten
- ↑ Anmerkung: Obwohl „Pay as you drive“ als Begriff ursprünglich für das System allgemein verwendet wurde, ist mittlerweile ein eingetragenes Warenzeichen des britischen Versicherers Norwich Union. Ein neuer Oberbegriff hat sich noch nicht allgemein durchgesetzt.
- ↑ Laudatio zur Verleihung des Big Brother Award 2007
- ↑ Anfrage der FDP-Fraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612173.pdf Antwort der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612381.pdf
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