- Periodenfremder Aufwand
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Als Rechnungsperiode bezeichnet man in der Buchführung den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen. Für den gesetzlich festgelegten Jahresabschluss gilt das unternehmerische Geschäftsjahr als Rechnungsperiode (dieses muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen), für Quartals- und Monatsabschlüsse werden entsprechend kürzere Perioden festgelegt.
Um den finanziellen Erfolg eines Unternehmens richtig zu ermitteln, müssen alle Geschäftsvorfälle periodengerecht in der Buchführung erfasst werden, insbesondere die Erträge und Aufwendungen sowie die Inventuren. Wenn ein Geschäftsvorgang sich über mehrere Perioden erstreckt, werden Abgrenzungen und Rückstellungen gebildet.
Am Ende einer Rechnungsperiode werden die Konten geschlossen und die Salden gezogen. In elektronischen Systemen werden die Konten für Buchungen in der alten Periode gesperrt, manuell geführte Kontenblätter müssen als abgeschlossen gekennzeichnet und vor nachträglichen Hinzufügungen geschützt werden. Während eines Abschlusses kann parallel in laufender und neuer Periode gebucht werden, nach Kontenschluss sind Buchungen nur noch mit dem Datum der neuen Periode möglich.
Periodenfremde Buchungen (also Vorgänge, die weder auf gewöhnlichem Weg im richtigen Geschäftsjahr erfasst noch abgegrenzt wurden), werden aus Gründen der Klarheit gesondert ausgewiesen; dies ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Von besonderer Bedeutung ist die Trennung bei ergebnisrelevanten Buchungen, da periodenfremde Erträge und Aufwendungen nicht in das Betriebsergebnis einfließen.
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