Personen-Notsignal-Anlagen

Personen-Notsignal-Anlagen

Eine Totmanneinrichtung, auch Totmann, Totmannwarner, Totmannschalter oder Totmannknopf genannt, überprüft, ob ein Mensch anwesend und handlungsfähig ist und löst andernfalls ein Signal oder eine Schalthandlung aus.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Totmannschaltungen dienen der Arbeitssicherheit an Einzelarbeitsplätzen oder an gefährlichen Maschinen und sind zumeist gesetzlich, zumindest aber versicherungstechnisch vorgeschrieben.
Sie reagieren auf Bewegungslosigkeit, waagerechte Körperlage (Totmanneinrichtung) oder Schlaf oder sie lösen beim Loslassen aus und verriegeln sich bzw. erfordern eine zusätzliche Schalthandlung zum Wiedereinschalten (Totmannschalter, zum Beispiel an handgeführten, gefährlichen Maschinen).

Geschichtliches

Neben der sinnorientierten Herleitung von „Toter Mann“ gibt es im englischen Sprachraum die volksetymologische Erklärung, dass ein Erfinder namens Totmann oder „Totman“ diese Vorrichtung erfunden habe.

Im Englischen gibt es daher neben der Bezeichnung „Dead Man's Switch“ auch die Variante „Totman Switch“. Gegen diese Eigennamen-Theorie spricht, dass nirgendwo Angaben zum vollen Namen des angeblichen Erfinders zu finden sind.

Patentschriften[1] aus den 1930er Jahren belegen, dass die Vorrichtung damals bereits gebräuchlich war. Jedoch beziehen sie sich nur auf spätere Verbesserungen, nicht auf die ursprüngliche Einrichtung.

Das „Turret Manual“ (Geschützstand-Handbuch) der USAAF vom 1. Oktober 1942 beschreibt einen Totmannknopf, der ein Weiterdrehen eines elektrisch angetriebenen Abwehrstandes bei Loslassen der Bediengriffe verhindert, bereits sinnorientiert als „dead man's switch“.

Arten

Totmanneinrichtungen

Foto eines mobilen Totmanngerätes im Einsatz bei der Feuerwehr
Manometer mit integriertem Totmannwarner ("Bodyguard" der Firma Dräger)

Diese auch Totmannwarner genannten Geräte sind eine Art Bewegungsmelder. Wenn sich eine Person einige Zeit nicht bewegt oder (in manchen Fällen) bestimmte Bewegungen ausführt, wird eine programmierte Aktion ausgeführt, die zumeist durch das Betätigen einer Taste am Totmannwarner oder durch dessen Bewegen unterbrochen werden kann (Quittierung des Voralarms). Je nach Art des Arbeitsplatzes, unterscheidet sich die auszuführende Aktion.

Mobile Totmanneinrichtungen (nach FwDv7 Notsignalgeber genannt) werden zum Beispiel von Atemschutzgeräteträgern bei der Feuerwehr eingesetzt. Das Warngerät wird dabei an der Atemluftflasche oder dem Atemschutzgeräteträger befestigt und beim Anlegen der Ausrüstung aktiviert. Die Totmanneinrichtung reagiert auf Bewegungen des Feuerwehrangehörigen. Bleibt dieser eine gewisse Zeit (meist 20 bis 30 Sekunden) regungslos, wird ein kurzer Voralarm ausgegeben. Bewegt sich der Träger nach der Warnung nicht, wird der optische und akustische (etwa 100 dB) Hauptalarm ausgelöst. Dadurch können Helfer den Bewusstlosen einfacher lokalisieren. Teurere Totmannwarner verfügen zusätzlich über einen Temperaturalarm: Übersteigt die Umgebungsluft einen vorher eingestellten Wert, ertönt ebenfalls der Hauptalarm.

Für Einzelarbeitsplätze mit einem Gefährdungspotenzial gibt es Geräte, die am Gürtel befestigt werden und auf Neigung reagieren. Geraten sie etwa aufgrund eines Unfalles in die Waagerechte, geben sie zunächst einen Signalton ab. Bleiben sie weiter waagerecht, setzen sie über ein Funksignal und einen Wählempfänger einen Telefonruf an eine Rettungsstelle oder eine andere einstellbare Telefonnummer ab.

Totmannschalter

An gefährlichen handgeführten Geräten sind oft Totmannschalter oder Totmanngriffe angebracht. Sie stoppen das Gerät, sobald man Griff oder Schalter loslässt. Das Einschalten erfordert eine zusätzliche Schalthandlung, um den Totmannschalter zu entriegeln. So wird verhindert, dass das Gerät versehentlich durch bloßes Aufnehmen oder durch Herunterfallen eingeschaltet wird.

Schienenfahrzeuge, Rennboote und Flugzeuge

Sicherheitsfahrschaltungen werden in Eisenbahnfahrzeugen (Triebfahrzeug, Steuerwagen, aber auch bei Straßenbahnfahrzeugen) eingesetzt. Der Triebfahrzeugführer muss in bestimmten Intervallen einen Knopf oder ein Fußpedal drücken und dem System damit signalisieren, dass er noch wach ist. Bleibt dieser Knopfdruck aus, gibt das System eine optische und akustische Warnung aus. Wird auch diese Warnung ignoriert, geht das System davon aus, dass der Lokführer nicht mehr handlungsfähig ist und führt automatisch eine Zwangsbremsung aus, um ein Unglück zu verhindern.

Bei Jetskis und Rennbooten ist in den meisten Fällen eine abgewandelte Form des Totmannschalter-Prinzips zu finden. Dabei muss der Boot- oder Jetski-Fahrer vor dem Start ein Plastikkabel um sein Handgelenk legen, welches an einem Knopf am Lenker des Jetskis befestigt ist. Fällt der Fahrer während der Fahrt vom Jetski, zieht er automatisch den Knopf am Lenker heraus und der Motor schaltet sich ab. Damit soll eine unkontrollierte Weiterfahrt (und ggf. damit verbundene Schäden Dritter) vermieden und dem Fahrer die Möglichkeit zum Wiederaufsteigen gegeben werden. Für den Betrieb auf deutschen Gewässern einschließlich der deutschen Küsten ist diese Art der Sicherung zwingend vorgeschrieben. Eine solche Vorrichtung ist auch an Außenbordern und Laufbändern (Sportgerät) zu finden.

Bei einzelnen Flugzeugtypen hilft eine ähnliche Schaltung dem Piloten, im Ernstfall zu überleben. Die F-117 wurde nach einigen Vorfällen mit einer Schaltung nachgerüstet, die nachts verhindert, dass der Pilot aus Desorientierung direkt in den (schlecht sichtbaren) Boden fliegt. Bei der Mig-29 gab es Berichten zufolge im Cockpit eine Vorrichtung, die auf Knopfdruck oder bei Bewusstlosigkeit des Piloten die Maschine wieder in eine stabile und waagerechte Fluglage brachte.

Einsatzgebiete

Schutz der Person

  • in Bergwerken
  • bei Feuerwehren
  • beim THW in Katastrophenregionen
  • Justizvollzugsanstalten
  • im Wachdienst der Bundeswehr
  • Einzelarbeitsplätze mit Gefährdungen
  • Rufhilfe

Schutz vor Gefahren

  • in Zügen, U-Bahnen und O-Bahnen (Sicherheitsfahrschaltung)
  • Erkennen der Ermüdung von Kraftfahrzeugführern (in der Erprobung)
  • Leitwarten die (vor allem nachts) nur von einer Person besetzt sind (etwa in kleineren Wasser- oder Stromwerken)

Schutz an handgeführten Geräten

  • Elektrowerkzeuge
  • Bergbaugeräte
  • Gartengeräte
  • Gastankstellen

Literatur

Fachbücher

sonstige Quellen

  1. Patent DE383547 vom 13.04.1922: Sicherheitsvorrichtung für elektrische Fahrzeuge

Siehe auch


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