Personenfeststellungsverfahren

Personenfeststellungsverfahren

Das Personenfeststellungsverfahren (Abkürzung: PFV) ist ein Vorgang bei der deutschen Polizei, der die sichere Identitätsfeststellung einer Person zum Ziel hat.

Dies ist erforderlich bei

  • unbekannten Toten
  • bewusstlosen, schwer verletzten oder geistig behinderten Personen ohne Ausweis und Begleitpersonen, die die Identität glaubhaft bestätigen können
  • Personalienverweigerern
  • Personen, die im Verdacht stehen, falsche Personalien zu führen
  • Personen, die über keinen amtlichen Lichtbildausweis verfügen
  • Zweifeln an der Echtheit der vorgelegten Ausweispapiere (vgl. Ausweisfälschung)

Hierbei wird u. a. auf Daten aus erkennungsdienstlichen Behandlungen sowie die der Standesämter und anderer Behörden zurückgegriffen. Weitere Möglichkeiten sind Befragungen, Durchsuchungen, Gegenüberstellungen, Gutachten und das Einschalten der Massenmedien (selten).

Die Rechtsgrundlagen richten sich entweder nach Polizeirecht, dem Bußgeldverfahrensrecht oder dem Strafverfahrensrecht, sowie dem Aufenthaltsgesetz.

Für die deutschen Polizeien sind zudem die vom Bundeskriminalamt herausgegebenen ED-Richtlinien (Abschnitt 10) maßgeblich.

Die ermittelten rechtmäßigen Personalien werden als sogenannte Führungspersonalien in das System INPOL eingestellt.

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