Persönliches Freizeichen

Persönliches Freizeichen

Bei einem Freizeichenton (auch als Persönliches Freizeichen, Ring-Back Tone, Ring-Up Tone, Soundlogo oder Musikalischer Freiton (MFT)[1] bezeichnet) handelt es sich um ein Leistungsmerkmal im Telefonnetz, bei dem ein Anrufer in der Rufphase (also so lange, bis der gerufene Teilnehmer oder der Anrufbeantworter den Ruf angenommen hat) parallel zum Freiton (also dem bekannten Tüüüüüt, tüüüüt) Musik zu hören bekommt.

In Deutschland ist dieses (kostenpflichtige) Leistungsmerkmal seit Anfang 2004 in den Mobilfunknetzen von T-Mobile[2] und Vodafone[3] verfügbar und steht seit Ende 2005 auch Festnetzkunden der Deutschen Telekom zur Verfügung.

Der Kunde kann den Freizeichenton aus einer größeren Zahl verfügbarer Musikstücke auswählen und diesen allen Anrufern oder nur bestimmten Anrufergruppen zuordnen.

Da es sich um ein netzseitiges Leistungsmerkmal handelt, funktionieren Freizeichentöne mit allen Telefonen. Anders als z. B. bei Klingeltönen wird hier das Musikstück nicht auf das Endgerät heruntergeladen, sondern durch spezielle Netzwerkelemente der Freiton-Innenband-Signalisierung beigemischt.

Quellen

  1. 1TR110-1: Technische Beschreibung der analogen Wählanschlüsse am T-Net/ISDN der T-Com (PDF; Hörtöne siehe Kapitel 8, S. 50)
  2. teltarif.de: T-Mobile bietet unter dem Namen SoundLogo persönliche Freizeichen an
  3. ect-telecoms.de: Abriss der Freizeichenton-Implementierung bei Vodafone

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