- Atomsperrgesetz
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Das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich ist ein österreichisches Verfassungsgesetz, das die Nutzung von Kernkraft zur Energiegewinnung und den Bau entsprechender Anlagen verbietet.
Sein Ursprung geht auf die Volksabstimmung 1978 gegen die Inbetriebnahme des bereits fertiggestellten Kernkraftwerks Zwentendorf unter dem Bundeskanzler Bruno Kreisky zurück. So wurde noch im Dezember 1978 ein einfaches Gesetz – das Atomsperrgesetz – beschlossen. Befürworter des Gesetzes bekamen Rückenwind nach dem Reaktorunfall in Three Mile Island. Viele Gegner wurden aber 1986 beim Reaktorunglück in Tschernobyl überzeugt.
1997 gab es ein „Volksbegehren für ein Atomfreies Österreich“, das von den Bürgerlichen Grünen Österreichs (BGÖ) getragen wurde und 248.787 gültige Unterschriften (= 4,34 Prozent) erzielte. Sein Text wurde fast wörtlich in das spätere Bundesverfassungsgesetz übernommen.
1999 wurde das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich einstimmig im Parlament beschlossen.
Es besagt in fünf Paragraphen folgendes:
- In Österreich dürfen keine Atomwaffen hergestellt, gelagert, getestet oder transportiert werden.
- Kernkraftwerke dürfen nicht errichtet bzw. bereits errichtete nicht in Betrieb genommen werden.
- Der Transport und die Lagerung von spaltbarem Material ist untersagt. Ausgenommen sind nur jene Materialien, die nur für die friedliche Nutzung außer zur Energiegewinnung dienen.
- Schäden, die durch Unfälle mit radioaktiven Materialien verursacht werden, muss Österreich begleichen oder bei ausländischen Verursachern versuchen, die Kosten durchzusetzen.
- Verantwortlich für die Durchsetzung ist die jeweilige Bundesregierung.
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