- Aufenthaltsgenehmigung
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Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:
Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel ersetzt.
Für die aktuelle Rechtslage - auch außerhalb Deutschlands - siehe die Seite Aufenthaltsstatus.Weblinks
- Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
- Ausländerrecht-Portal
- Deutschland-Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen und Einreisebestimmungen
- Übersicht Schweizer Ausländergesetz
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Rechtsgeschichte der Neuzeit (Deutschland)
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