- Auflage
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Auflage bezeichnet:
- Auflage einer Publikation, im Buch- und Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien
- Auflage einer Reproduktion, im Druckwesen die Gesamtheit der identischen Abzüge von einer Druckvorlage
- Auflage (Ornament), in der Kunst das mit einer Matrize aufgedrückte oder als Einzelteil applizierte Relief als Verzierung
- Wundauflage, ein Verbandmaterial
- einen Überzug auf Gegenständen aus einem bestimmten Material, siehe Plattieren
Jura:
- Auflage (Justiz), ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses
- Auflage (Zivilrecht), eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung
- Auflage (Jugendstrafrecht), ein Rechtsmittel des deutschen Jugendrechts
- Auflage (Verwaltungsrecht), eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt
Siehe auch:- Liste aller mit „Auflage“ beginnenden Wikipedia-Seiten
- Liste aller Wikipedia-Seiten, die „Auflage“ im Titel enthalten
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