- Auftragszeit
-
Vorgabezeit nach REFA[1] ist eine Sollzeit ausschließlich für von Menschen und Betriebsmitteln auszuführende Arbeitsabläufe. Der Begriff entstammt dem Arbeitsstudium. Vorgabezeiten gehören zum Fertigungsauftrag. Sie beinhalten die Aufgabe, die beschriebenen Verrichtungen in der vorgegebenen Zeit zu vollziehen. Im Arbeitsstudium werden Zeiten von und für Arbeitspersonen, Betriebsmittel und Arbeitsgegenständen unterschieden; so werden beispielsweise Planzeiten für den Arbeitsgegenstand nicht als Vorgabezeit bezeichnet.
Vorgabezeiten beziehen sich gewöhnlich nicht auf das Bearbeiten eines einzelnen Gegenstandes eines Auftrages, sondern auf die Zeit für die Abwicklung des Auftrags in einem Arbeitssystem. Dies ist eine Konsequenz der verbreiteten losweisen Bündelung von Einheiten zu einem Auftrag[2]. Zur jeweiligen Summe der Zeiten einer Einheit kommt jeweils eine Rüstzeit hinzu, wobei die Rüstzeiten sich in gleicher Weise gliedern, wie die eigentlichen Bearbeitungszeiten. Die Unterscheidung zwischen Mensch und Betriebsmittel führt zu den Begriffen
- Auftragszeit für den Menschen und
- Belegungszeit für das Betriebsmittel[3].
Für den Menschen (Arbeitsperson) enthalten Vorgabezeiten Grundzeiten, Verteilzeiten und Erholungszeiten. Für das Betriebsmittel (siehe Betriebsmittelzeit) werden keine Erholungszeiten angegeben (obwohl sie über das Zusammenwirken mit dem Menschen wirksam werden können).
Vorgabezeiten können auf unterschiedliche Weise ermittelt werden. Einerseits können sie aus Istzeiten abgeleitet werden (Befragung, Zeitstudie, Selbstaufschreibung, ...) oder sie werden direkt als Sollzeiten mittels geeigneter Verfahren (Berechnen, Vergleichen und Schätzen, SVZ, Planzeiten, ...) festgelegt.
Siehe auch
Quellen
- ↑ REFA (Hrsg.): Lexikon der Betriebsorganisation. München: Carl-Hanser-Verlag, 1993 (ISBN 3-446-17523-7). S. 195
- ↑ Vgl. auch dessen Problematisierung in One-Piece-Flow.
- ↑ Grap, Rolf: Produktion und Beschaffung : Eine praxisorientierte Einführung. München: Vahlen, 1998 - ISBN 978-3800623211. S. 163 - 165.
Wikimedia Foundation.