- Polizeiausweis
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Polizeidienstausweise weisen den Inhaber durch ein personalisiertes Dokument als Dienstkraft der Polizei aus.
Auch Angestellte und Verwaltungsbeamte der Polizei verfügen über Polizeidienstausweise. Diese unterscheiden sich aber von denen der Vollzugsbeamten durch beispielsweise die Farbgebung: in Schleswig-Holstein sind die Ausweise der Vollzugsbeamten in einem dunklen blaugrünen Ton gehalten, diejenigen der Angestellten und Verwaltungsbeamten dagegen in einem hellen Grün. Abgesehen von der Farbgebung lässt sich die Laufbahnzugehörigkeit auch durch die angegebene Amtsbezeichnung erkennen, jedoch kaum für Außenstehende; dem Regierungsoberinspektor beispielsweise entspricht statusrechtlich der Polizeioberkommissar (beide BesGr A10, gehobener Dienst).
Hoheitliche Maßnahmen dürfen nur von Polizeivollzugsbeamten oder besonders ermächtigen Polizeiangehörigen durchgeführt werden (z.B. Anwendung von unmittelbarer Zwang durch Angestellte des Erkennungsdienstes).
Die Ausweise werden entweder auf Papier oder auf Plastikkarten gedruckt. Die Ausweise sind bei jeder Polizei unterschiedlich. Die Polizei Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern sowie das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei halten nach wie vor am Papierausweis fest.
Auf dem Ausweis befinden sich der jeweilige Polizeistern, der Familien- und Vorname, die Amtsbezeichnung, ggfs. die Dienstnummer sowie ein Lichtbild des Inhabers. Auf dem alten Ausweis befindet sich zusätzlich die Unterschrift des Beamten und das Dienstsiegel der beschäftigenden Dienststelle.
Ein Beispiel aus dem Land Berlin: Hier sind die Ausweise für Auszubildende weiß, für Beamte der Schutzpolizei grün, Kriminalpolizisten führen rote Ausweise, Angestellte gelbe und die grauen Dienstausweise werden für das Verwaltungspersonal ausgegeben. Außerdem lösen die Dienstausweise teils die früheren Kriminaldienstmarken ab. Diese geprägten, meist ovalen Münzen aus Metall hatten und haben auf der ganzen Welt eine lange Tradition. Manche Polizeien benutzen Chipkarten, diese können unterschiedlich kodiert sein.
Ein hohes Maß an Fälschungssicherheit wird durch die Verwendung indizierter Farben beim Druck, in Verbindung mit Sicherheitsmerkmalen erreicht.
Polizeibeamte in zivil sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen, sofern die Lage dies zulässt. Polizeibeamte in Uniform brauchen sich nicht auszuweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Die Echtheit des Ausweises kann im Zweifel bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle überprüft werden. Hierzu sollte der Nachfragende die Telefonnummer der Polizei selbst aus dem Telefonbuch heraussuchen oder bei der Telefonauskunft nachhalten. Bei begründetem Verdacht der Unseriösität kann auch der Notruf 110 genutzt werden. Die Polizei benötigt den Namen des Inhabers und die ausstellende Behörde des Dienstausweises, um die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
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