- Polizeiauto
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Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei. Sie zählen zu den Führungs- und Einsatzmitteln. Die ganz überwiegende Anzahl der Polizeifahrzeuge sind Einsatzfahrzeuge.
Sie sind ein unentbehrliches Arbeitsmittel im Streifendienst sowie bei der Bewältigung von polizeilichen Lagen.
Polizeifahrzeuge sind vor allem uniformierte Kraftfahrzeuge.
Inhaltsverzeichnis
Einsatzfahrzeuge
- Streifenwagen bzw. Funkstreifenwagen (FuStrW) oder Funkstreifenkraftwagen (FuStrKW), veraltet auch: Funkwagen
- Krafträder (Krad-Streife)
- Gruppenkraftwagen (GruKw), meist Kleinbusse (bei Einsatzhundertschaften)
- Gefangenenkraftwagen (GefKw) oder (Ver-)Schubbusse für den Gefangenentransport in verschiedenen Größen
- Wasserwerfer (WaWe) der geschlossenen Einheiten
- Beleuchtungskraftwagen (BelKw), schwere Ausführungen werden z.T. auch als Lichtmastkraftwagen (LiMaKw) bezeichnet
- Befehlskraftwagen (Befkw) in verschiedenen Größen
- Diensthundführerkraftwagen (Dhfkw), meistens Kombis und Kleinbusse
- Fahrzeuge der Zivilstreife und der Kriminalpolizei
- Sanitätskraftwagen
- Beweissicherungskraftwagen (BeSiKW) zur Spurensicherung an Tatorten etc.
- Prüfkraftwagen (PrüfKW) für die Verkehrsüberwachung
- Unfallsicherungskraftwagen (UnSiKW)
- Videoübertragungsfahrzeug
- Lautsprecherkraftwagen (LauKw)
- Unimogs und andere Zugmaschinen
- Sonderwagen (SW)
Sonstige Fahrzeuge
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Radlader, Gabelstapler/Flurförderfahrzeuge, Mobilkrane)
- Kraftomnibusse
- Fahrräder (für Streifenfahrten)
- Anhänger zu o. g. Fahrzeugen
Dabei ist zu unterscheiden, ob diese uniformiert (Anstrich und Aufschrift) oder zivil ausgestaltet sind. Allerdings ist ein Polizeifahrzeug auch dann ein solches, wenn es in zivil verwendet wird.
Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer Rundumkennleuchte und Folgetonhorn, BOS-Funkgeräte sowie Anhaltesignalgeber ausgestattet. In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht“ (Rundumkennleuchte) und das ebenfalls in Deutschland bekannte „Martinhorn“ (Folgetonhorn) gebräuchlich.
Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch Polizeihubschrauber (als Luftfahrzeug) sowie Boote und Schiffe (als Wasserfahrzeug) der Polizeien bzw. Küstenwachen zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen Länder- und Bundespolizeien, Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Fischereiaufsicht entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes Wasserfahrzeug der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.
Siehe auch die Hauptartikel Küstenwache und Koordinierungsverbund Küstenwache.
Weiterführende Informationen
Weblinks
- Bilder und Informationen zu aktuellen deutschen Polizeifahrzeugen
- Bilder und Informationen über Polizeioldtimer
- Bilder von Polizeiwagen aus aller Welt
Literatur
- Frank Schwede: Fahrzeuge der Polizei. Funkstreifenwagen & Transporter. 48 Seiten, Nümbrecht, Martina Galunder-Verlag, 2006, ISBN ? [1]
Quellen
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