- Polizeivollzugsdienst
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Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Ihre Befugnisse sind u. a. im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Verkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die sowohl straf-/bußgeldbewehrt sind als auch die Taten, die einem gesetzlichen Verbot zuwiderhandeln.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen - mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise der Zollbehörden oder der Bundespolizeibehörden - ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig, vgl. Polizeivollzugsbeamter. Oft vertritt sie im Rahmen der Eilzuständigkeit auch Interessen anderer Ämter.
Inhaltsverzeichnis
Abgrenzungen
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung zwischen Militär und Polizei als bewaffneten staatlichen Exekutivorganen ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA auch der Kommune oder einer bemächtigten Behörde wie z. B. einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen und an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann (Dienstgrad).
Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 1976 der deutsche Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei. Teilweise gehören diese Polizeieinheiten auch zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Auch können sie im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen des Kombattantenstatus erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irak-Krieg im Irak.
Klar von der Polizei abzugrenzen ist in der Bundesrepublik Deutschland das Militär, obwohl auch die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslandseinsätze durchaus Polizeiaufgaben wahrnimmt und in Anbetracht von Terrorbedrohung ein Einsatz im Inland diskutiert wird.
Die Ordnungsbehörden (in Bayern: Sicherheitsbehörden) können hingegen, je nach zugrunde liegendem Polizeibegriff, zur Polizei gezählt werden. Sie haben nämlich wie die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Damit erfüllen sie den materiellen Polizeibegriff und übernehmen die Funktion einer Verwaltungspolizei. Sie sind mit ähnlich weitreichenden Befugnissen wie die Polizei ausgestattet.
Ein Haupttätigkeitsfeld liegt in der Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Da das Polizei- und Ordnungsrecht Ländersache ist, ist die Ausgestaltung jedoch in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. So besteht in Nordrhein-Westfalen eine sehr strikte Trennung, in Baden-Württemberg besteht der Unterschied eigentlich nur darin, dass der Polizeivollzugsdienst für sofortige Maßnahmen und Ausführungsorgan der Polizeibehörde, die Polizeibehörden für längerfristige und Verwaltungsmaßnahmen zuständig sind. Aber auch der frühere deutsche Bundesgrenzschutz besaß bis 1994 Kombattantenstatus, nicht hingegen die Polizeibehörden der deutschen Länder, wenngleich dies Gegenstand politischer Auseinandersetzungen war. Polizeibeamte werden auch im Rahmen von Missionen der EU, UN und OSCE im Ausland eingesetzt (etwa im Kosovo).
Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von privaten Sicherheitsdiensten (Wachschutz/Security), die vom Staat nicht mit besonderen Rechten ausgestattet sind, daher keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols sind und deshalb häufig nur als ausführende Organe für privates Hausrecht fungieren. Sie nehmen stellvertretend für die Eigentümer deren Rechte wahr und besitzen zudem die Rechte, die auch jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr). Für weitergehende Schritte müssen auch sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Die Organisation der Polizei ist sehr verschieden (siehe Artikel zu den einzelnen Polizeien).
Geschichte
Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom altgriechischen Polis (zu deutsch: "Stadt") ab. Er bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in den Begriffen "baupolizeilich" und "feuerpolizeilich" erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde ursprünglich der Begriff Polizeistaat benutzt. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines allzuständigen Staates verstanden.
Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde die Zuständigkeit des Staates für das Wohl des einzelnen bestritten und das repressive Element in den Vordergrund gerückt. Der Staat hatte nur noch vor Eingriffen in Freiheit und Eigentum zu schützen, dem Bürger im Übrigen aber die selbstverantwortliche Entfaltung seiner Persönlichkeit zu überlassen (Nachtwächterstaat). Seitdem wird unter dem Begriff des "Polizeistaates" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.
Die ursprünglich abwertende, heute aber allgemein umgangssprachliche Bezeichnung „Bulle“ hat ihren Ursprung in der Rotwelsch- (Gauner)-Sprache: dort wird ein Polizist als „Puhler“ bezeichnet.
→ siehe auch zur Geschichte: Polizeibegriff
Deutschland
- → Hauptartikel Polizei (Deutschland)
In manchen Gegenden Deutschlands wird der Polizeibegriff in einem umfassenderen Sinn verwendet (z.B. § 59 PolG Baden-Württemberg) und meint dann alle im Bereich der Gefahrenabwehr tätigen Staatsorgane (vgl. Feuerpolizei oder Baupolizei). Die uniformierte Polizei heißt dann Polizeivollzugsdienst, die übrigen Behörden werden als Polizeibehörden bezeichnet. Dieses Einheitssystem ist vom Trennungssystem zu unterscheiden. Im Trennungssystem übernehmen Verwaltungsbehörden die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei im institutionellen Sinne handelt nur noch subsidiär, wenn die Verwaltungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Die Verwaltungsbehörden sind meist bei den Städten und Gemeinden angesiedelt und werden Ordnungsbehörden, Polizeibehörden oder Sicherheitsbehörden genannt. Die Ausgestaltung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt, sie reicht von reiner Schreibtischarbeit bis hin zu stadtpolizeiähnlich ausgerüsteten Vollzugsdiensten wie in Darmstadt (Kommunalpolizei Darmstadt), Düsseldorf oder Frankfurt am Main (Stadtpolizei Frankfurt).
Die Bundespolizei (BPOL), bis 30. Juni 2005 unter dem Namen Bundesgrenzschutz, ist eine Sonderpolizei des Bundes. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren. Ihre Aufgaben und Befugnisse richten sich nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG).
Weitere Polizeien des Bundes sind das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag.
Die bundesweite Vorbeugung von Straftaten wird von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit Sitz der Zentralen Geschäftsstelle in Stuttgart gesteuert.
Der Polizeivollzugsdienst ist in Deutschland auch Wehrersatzdienst. Bis in die 1970er Jahre gab es beim Bundesgrenzschutz anstelle der Wehrpflicht die Grenzschutzdienstpflicht. Die Wehrpflicht war nach Ableistung der Grenzschutzdienstpflicht erfüllt und umgekehrt.
Österreich
- → Hauptartikel Polizei (Österreich)
In Österreich gliedert sich die Exekutive seit dem 1. Juli 2005 in den Wachkörper Bundespolizei, die Justizwache, örtliche Sicherheitswachen sowie die Militärstreife. Der Begriff Bundespolizei selbst bezeichnet den Wachkörper Bundespolizei. Er ist dem Bundesminister für Inneres und den anderen Sicherheitsbehörden unterstellt, die Justizwache dem Bundesminister für Justiz. Gemeinden, in denen keine Bundespolizeidirektionen bestehen, können eigene Gemeindesicherheitswachen gründen, die von der Bundespolizei unabhängig sind.
Seit dem 1. Juli 2005 werden die Aufgaben von Bundessicherheitswachekorps und dem Kriminalbeamtenkorps sowie der Bundesgendarmerie vom Wachkörper Bundespolizei wahrgenommen. Der neue einheitliche Name lautet Bundespolizei, auf den Uniformen und Fahrzeugen steht jedoch lediglich Polizei. Daneben gibt es auch noch das Bundeskriminalamt (.BK).
Schweiz
- → Hauptartikel Polizei (Schweiz)
In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadt-/Gemeindepolizeien. Eine Abteilung der Kantonspolizei ist die Seepolizei. Das Grenzwachtkorps, das der Oberzolldirektion und somit dem Finanzdepartement untersteht, ist inzwischen mit teilweise parallelen polizeilichen Kompetenzen ausgestattet worden. Die Bundespolizei verfügt über keine eigenen uniformierten Organe. Einzig Kanton und Gemeinden besitzen eine eigene Polizeitruppe. Im Weiteren gibt es das Polizeikorps der SBB, die Bahnpolizei, das aber eine privatrechtliche (Aktiengesellschaft) Organisation ist.
Liechtenstein
- → Hauptartikel Landespolizei (Liechtenstein)
Die Liechtensteinische Landespolizei ist ein Wachkörper im Fürstentum Liechtenstein mit 120 Beschäftigten, davon 83 Polizisten. Neben den Gemeindepolizeien ist sie für die innere Sicherheit des Staates zuständig.
Andere Staaten
Australien
- → Hauptartikel Polizei (Australien)
Die australische Polizei ist zweistufig gegliedert: Die Polizeien der Bundesstaaten und die seit 1979 bestehende Australian Federal Police (AFP).
Frankreich
- → Hauptartikel Polizei (Frankreich)
In Frankreich sind die Polizeiaufgaben auf drei Behörden aufgeteilt: Es existieren die beiden zivilen Polizeibehörden Police nationale (Nationalpolizei) auf nationaler Ebene, die dem Innenministerium untersteht und die Gemeindepolizei (Police municipale), die dem Bürgermeister untersteht. Ferner gibt es ländlichen Gemeinden oft eine Garde champêtre (Feldhüter), welche für den Feldschutz und den Umweltschutz zuständig ist. Daneben gibt es die militärisch organisierte Gendarmerie Nationale, die dem Verteidigungsministerium unterstellt ist. Die Polizeien der Gemeinden haben nur eingeschränkte Rechte und dürfen in der Regel nur Ortsrecht und die Einhaltung von Verkehrsvorschriften überwachen.
Italien
- → Hauptartikel Polizei (Italien)
Italien hat kein föderal gegliedertes Polizeisystem, sondern unterhält mehrere nationale Polizeikörper mit z.T. sich überschneidenden Zuständigkeiten, auch um Machtkonzentrationen in einer Hand bzw. in einem Ministerium zu verhindern.
Dem Innenministerium untersteht die zivile Staatspolizei (Polizia di Stato), die hauptsächlich in größeren Städten operiert. Die Carabinieri unterstehen als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium und versehen nach Weisung des Innenministeriums Polizeidienst. Sie haben vor allem auf dem Lande ein dichtes Netz von Wachstationen. Eine dritte nationale Polizeitruppe ist die Guardia di Finanza, eine militärisch organisierte Finanz- und Zollpolizei, die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen untersteht und für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig ist. Sie ist vor allem auch im Bereich Steuer- und Zollfahndung tätig.
Auf lokaler Ebene gibt es die oftmals unbewaffneten Gemeindepolizeien (Vigili Urbani oder Polizia Municipale), die sich hauptsächlich um die Regelung des örtlichen Straßenverkehrs kümmern.
Kanada
- → Hauptartikel Royal Canadian Mounted Police
Die Royal Canadian Mounted Police (Abkürzung RCMP, deutsch etwa „königliche kanadische berittene Polizei“, umgangssprachliche Kurzbezeichnung Mounties, französisch Gendarmerie royale du Canada, GRC) ist die nationale Polizei Kanadas, die im Auftrag der Provinzen (außer Ontario und Québec) und Territorien sowie vieler Gemeinden auch lokale Aufgaben wahrnimmt.
Niederlande
- → Hauptartikel Polizei (Niederlande)
Das Land ist in 25 Polizeiregionen (politieregios) eingeteilt, die je über ein Regionalkorps (regiokorps) verfügen. Die Leitung der regionalen Polizei obliegt einem Korpschef, der von einem Regionalvorstand unterstützt wird, dem auch Vertreter der örtlichen Stadtverwaltungen und der Justiz angehören. Daneben gibt es ein Landespolizeikorps (Korps Landelijke Politie Diensten - KLPD), das für Verkehrsbelange auf überörtlichen Straßen, die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und andere übergreifende Aufgaben zuständig ist.
Die niederländische Gendarmerie, Koninklijke Marechaussee genannt, gehört organisatorisch als eigene Teilstreitkraft in den Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums, untersteht aber bei der Ausübung ihrer polizeilichen Aufgaben auch anderen Ministerien.
Russland
→ Hauptartikel: Miliz (Polizei)
Miliz (russisch Милиция) ist in Russland sowie einigen anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion die Bezeichnung für die Polizei.
Die Miliz besteht aus zwei Gruppen, der Miliz für öffentliche Sicherheit und der Kriminalmiliz. Beide Gruppen unterscheiden sich in ihrer Funktion, der Leitung und der Finanzierung. Während Personalausstattung und Finanzierung der ersten Gruppe von den örtlichen Behörden festgelegt werden, ist für die Kriminalmiliz die russische Regierung zuständig.
Spanien
- → Hauptartikel Polizei (Spanien)
Das Polizeisystem Spaniens ist aufgrund der politischen Gliederung Spaniens komplex. Sie umfasst im Wesentlichen vier Arten von Polizeikörpern:
- die gleichermaßen dem Verteidigungs- und Innenministerium unterstehende und militärisch organisierte Guardia Civil,
- die gesamtstaatliche Nationalpolizei (Cuerpo Nacional de Policía - CNP) des Innenministeriums,
- die Polizeien der Autonomen Gemeinschaften (Policía Autonómica), die bislang im Baskenland, in Katalonien und in Navarra aufgestellt wurden,
- sowie die Gemeinde- und Stadtpolizeien (Guardia Urbana, Policía Local oder Policía Municipal genannt).
Schweden
Das schwedische Polizeisystem ist zentralistisch aufgebaut und dem Justizministerium unterstellt. Die Polizei (schwedisch polisen) besteht organisatorisch aus drei Bereichen:
- Rikspolisstyrelsen (RPS) oder kurz Rikspolisen (Reichspolizei) ist die zentrale Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde. Sie kann in etwa mit dem deutschen Bundeskriminalamt gleichgesetzt werden. Die Behörde mit Sitz in Stockholm wurde 1964 gegründet und wird von einem Reichspolizeichef (Rikspolischef) geleitet, der direkt von der Regierung benannt wird.
- Statens kriminaltekniska laboratorium (SKL). Das Staatliche Kriminaltechnische Laboratorium hat seit 1975 seinen Sitz in Linköping und ist mit etwa 260 Angestellten für kriminaltechnische Untersuchungen zuständig.[1]
- Polismyndighet (Polizeibehörde), die eigentliche Polizei, ist auf die 21 Provinzen aufgeteilt. Jede Provinz entspricht einem Polizeidistrikt. Dieser wird von einem Länspolismästare geleitet. Die größte Polizeibehörde findet sich in Stockholms län mit 6.700 Angestellten, von ihnen 5.000 Polizisten. Die kleinste Behörde ist die des Gotlands län mit 140 Angestellten, von denen 99 Polizisten sind.[2]
Außerdem existiert mit der Säkerhetspolis (Sicherheitspolizei) ein Nachrichtendienst, der direkt dem Rikspolisstyrelse unterstellt ist.
Vereinigtes Königreich
- → Hauptartikel Polizei (Vereinigtes Königreich)
Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist die Polizei nicht einheitlich organisiert. Sie ist historisch wie etwa in Frankreich zum Teil zivil und zum Teil militärisch gewachsen. Die Mehrheit der Polizeien sind Territorial police forces, die für einzelne Regionen des Vereinigten Königreichs zuständig sind und oft aus historischen Vorgängerorganisationen entstanden sind. Rechtliche Grundlagen sind der Police Act 1964 (in England and Wales), der Police (Scotland) Act 1967 und der Police (Northern Ireland) Act 2000. Daneben gibt es nationale Polizeien mit besonderen Aufgaben wie die British Transport Police und auch private constabularies, die aufgrund historischer Rechte oder auf Grund des Common Law Polizei- oder Sicherheitsdienstaufgaben ausüben.
Uniformen und Farben der Einsatzfahrzeuge unterscheiden sich allerdings nur im Verwendungszweck (Verkehrspolizei, Personenschutz für das Diplomatische Corps ausländischer Nationen in Großbritannien, Schutzpolizei etc.), nicht aber in ihrer administrativen Zugehörigkeit voneinander.
Die international wohl bekannteste Polizei Großbritanniens ist die MET, die Metropolitan Police Service in London, die ihr Hauptquartier seit ihrem Umzug im Jahre 1967 im New Scotland Yard hat und knapp 32.000 Polizisten in zivilen Diensten (wie den Kriminalpolizeien) und uniformierten Diensten (wie der Schutzpolizei) beschäftigt. Es gibt auch kleinere Polizeien in Großbritannien mit nur rund einem Dutzend Mitarbeiter, die aber formal jeder anderen Polizei innerhalb des Königreiches gleichgestellt sind.
Vereinigte Staaten von Amerika
- → Hauptartikel Polizei (Vereinigte Staaten)
In den Vereinigten Staaten ist die Polizeigewalt auf vielen verschiedenen Ebenen des föderalen Systems verteilt. Auf Bundesebene ist das FBI für die Aufklärung von Straftaten, die gegen Bundesgesetze begangen wurden, zuständig. Diese betreffen hauptsächlich Gebiete von zwischenstaatlichem Handel sowie organisiertes Verbrechen, aber auch die solcher Straftaten wie Entführungen. Auf Staatsebene gibt es die Staatspolizei (State Police), die häufig für die Überwachung der Autobahnen sowie den Schutz staatlicher Einrichtung zuständig ist. Auf der Ebene der Countys bzw. Districts sind die Sheriffs für alles zuständig, was sich außerhalb der Städten und inkorporierten Gemeinden ereignet.
Allerdings gibt es auch Städte und Gemeinden mit Sheriffs, die sich in Districts und Countys befinden, für die wieder ein eigener Sheriff oder Polizeien zuständig sind. Dasselbe gibt es auch umgekehrt. Der Sheriff wird direkt von der Bevölkerung gewählt, die Wahlperiode ist regional unterschiedlich (12 Monate bis 4 Jahre). Zur Wahl stellen kann sich jeder US-Bürger. Der Sheriff ist berechtigt, einen Teil seiner Aufgaben an Hilfskräfte (Deputies) zu delegieren.
Zusätzlich zu dem Umstand, dass jede Gemeinde, jede Stadt (manchmal sogar jeder Stadtteil), jeder Landkreis und jeder Staat in den USA eine eigene Polizei hat, hat auch fast jedes Ministerium und fast jede Behörde eine eigene Abteilung mit den Befugnissen und Möglichkeiten einer Polizei, von den (durchaus bewaffneten) Brandermittlungsteams der Berufsfeuerwehr in Chicago, über die ebenfalls bewaffneten Ermittler der Post, die Ermittlungsbehörden von Zoll, Finanzbehörden, Marine, Heer, Luftwaffe, Marineinfanterie, Hafenbehörden, Transportministerium, Handelsministerium etc. Insgesamt koexistieren in den USA etwa 16.000 Polizeien.
Entgegen dem von Hollywood vermittelten Klischee funktioniert die Zusammenarbeit zwischen diesen Polizeien jedoch im Allgemeinen sehr gut und wurde mit der Gründung der Heimatschutzbehörde in der Folge der Terroranschläge am 11. September 2001 nur noch verbessert.
Der Begriff „Polizei“ (Police) wird allerdings am ehesten für die von den Kommunen angestellten Polizeikräfte verwendet. Gelegentlich haben Universitäten oder andere Behörden von einem Landtag oder vom Kongress die Vollmacht bekommen, eigene Polizeidienste zu unterhalten. Sowohl die örtliche Polizei der Städte als auch die Sheriffs und die besondere Polizei einer bestimmten Einrichtung haben nur eine strikt gebundene örtliche Jurisdiktion (z. B. darf eine Universitätspolizei nur auf dem Campus der entsprechenden Universität einschreiten, die städtische Polizei nur innerhalb der Stadtgrenzen etc). Durch besondere Vereinbarung können diese Bindungen gelockert werden (wenn z. B. eine Stadt und eine Universität der jeweils anderen Vertragspartnerin das Recht einräumt, in begründeten Fällen auf dem jeweils anderen Gebiet tätig zu werden).
Bundesebene
Polizeigewalt haben die jeweils eigenen Militärpolizeien der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Es gibt jedoch auch Militärbehörden, deren Mitarbeiter den Status als Bundesagenten (federal agents) haben, dies sind Polizeibeamte der US Army (Criminal Investigation Division) und der US Navy bzw. des US Marine Corps (Naval Criminal Investigative Service). Des Weiteren existieren Kriminalpolizeien des Bundesschatzamtes, der Post (US Postal Police), des Zolls, der Einwanderungsbehörde, des Handelsministeriums, des Transportministeriums und die Steuerfahndung des Finanzministeriums. Außerdem gibt es zur Drogenbekämpfung neben dem Zoll noch die Drug Enforcement Administration. Für Schmuggel, illegalen Besitz und illegale Herstellung von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Schusswaffen und Explosivmitteln mit bundesweiter Relevanz ist das Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives zuständig. Die Grenzüberwachung wird neben dem Immigration and Naturalization Service noch von der Border Patrol wahrgenommen.
Die wichtigste Kriminalpolizei auf Bundesebene ist das FBI. Für bestimmte Straftaten, die sich gegen Mitglieder der Regierung richten sowie für Geld- und Kreditkartenfälschungen ist der Secret Service zuständig.
Außerdem hat die Küstenwache Polizeibefugnis in ihrem Gebiet. Für die Bewachung von Bundesgerichten und für spezielle Sonderaufgaben sind die US Marshals zuständig.
Bundesstaaten
Die einzige landesweite Standardisierung bei der Schutzpolizei ist der Polizeinotruf, der 911 lautet und (wie in Deutschland) von (fast) jeder Telefonzelle und von (fast) jedem Mobiltelefon aus, gebührenfrei angerufen werden kann.
Literatur
- Jonas Grutzpalk u.a.: Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei; Potsdam: Universitätsverlag 2009 [1]
- Stefan Klemp: Nicht ermittelt. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. Klartext Verlag, Münster 2005, ISBN 3-89861-381-X
- Stefan Krauth: Über Polizei, Geheimdienste und die Macht der Definitionsmacht des Verdachts
- Georg Seeßlen: Copland: Geschichte und Mythologie des Polizeifilms. Schüren Presseverlag, Marburg 1999
- Patrick Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Christians, Hamburg 1996
Siehe auch
Weblinks
- www.seitengewehr.de - Bilder und Quellen zur deutschen Polizeigeschichte bis 1945
Einzelnachweise
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