Fachhochschule der Polizei (Brandenburg)

Fachhochschule der Polizei (Brandenburg)

Die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (FHPol) ist eine Fachhochschule des Landes Brandenburg für den Polizeivollzugsdienst mit Sitz in Oranienburg (seit 2006).

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Fachhochschule der Polizei
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Gründung Dezember 1998
Trägerschaft staatlich
Ort Oranienburg
Bundesland Brandenburg
Staat Deutschland
Website www.fhpolbb.de

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Mit seiner Wiedergründung stand das Land Brandenburg 1990 auch vor der Aufgabe, seine Polizei für die Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichend zu befähigen.

Im Laufe des Jahres 1991 wurden daher zwei Bildungseinrichtungen geschaffen.

An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg (FHöV) in Bernau (1991–1998) studierten die Anwärter des gehobenen Dienstes der Staatlichen und Kommunalen Verwaltung gemeinsam mit denen für den Polizeivollzugsdienst. Zugleich erfolgte dort die Anpassungsfortbildung für die Verwaltungsbediensteten des Landes und der Kommunalverwaltung.

An der Landespolizeischule (LPS) des Landes Brandenburg in Basdorf (1991–1998) erfolgte die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes, die Anpassungsfortbildung für alle Polizeibediensteten des Landes sowie die gesamte polizeibezogene Fortbildung. Neben der Präsenzausbildung für den mittleren Dienst wurden auch eine Aufstiegsausbildung und eine Fernausbildung für den gehobenen Dienst erfolgreich angeboten.

Die sich im Laufe der Jahre immer mehr vertiefende Zusammenarbeit beider Bildungseinrichtungen sowie eine Neuausrichtungen in der Aus- und Fortbildung des Landes Brandenburg führten zur Zusammenführung von FHöV und LPS und Errichtung der FHPol mit Standort in Basdorf (1998–2006).

Im Zusammenhang mit der Polizeistrukturreform 2002 wurde die Verlagerung der FHPol von Basdorf nach Oranienburg beschlossen. Nach umfangreichen Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen konnte die FHPol im Sommer 2006 ihren neuen nach modernsten Standards gestalteten Campus beziehen.

Aufgaben

Sie wurde 1998 mit dem Gesetz über die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Polizeifachhochschulgesetz- BbgPolFHG) [1] zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. April 2009[2] errichtet und hat die Aufgabe, die Polizeianwärter für die Laufbahnen im Rahmen des Studiums und der Ausbildung sowie den im Dienst befindlichen Beamten durch Fortbildung Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln.

Die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg ist zuständig für die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten des Landes und realisiert die Ausbildung des mittleren, des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes. Nach einer Studienreform mit anschließender auflagenfreier Akkreditierung wurde der Bachelor-Studiengang „Polizeivollzugsdienst/Police Service“ für die Ausbildung des gehobenen Dienstes eingeführt. Der akkreditierte Masterstudiengang (Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes) für die Ratsanwärterinnen und Ratsanwärter dauert zwei Jahre. Das erste Studienjahr absolvieren die Ratsanwärter aus Brandenburg gemeinsam mit Berliner Kollegen an der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg. Das zweite Jahr wird zentral an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster durchgeführt. Darüber hinaus ist die Fachhochschule für Einstellungsverfahren zuständig und führt diese durch.

Um eine Ausbildung im mittleren Dienst oder ein Studium im gehobenen Dienst der Polizei des Landes Brandenburg beginnen zu können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Inhalt der Ausbildung für den mittleren Dienst

Die Ausbildung, auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst[3], beinhaltet in drei Ausbildungsabschnitten fachtheoretische und fachpraktische Anteile sowie im zweiten Ausbildungsabschnitt ein Praktikum in einer Polizeibehörde.

Leitthemen
  1. Rechtliche Grundlagen des polizeilichen Handelns
  2. Polizeiliche Einsatzbewältigung
  3. Polizeiliche Kriminalitätskontrolle
  4. Polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit
  5. Integrative polizeiliche Maßnahmen / Integrierte Rechtskunde
  6. Unterrichtsbegleitende Trainings

Inhalt des Bachelor-Studiums für den gehobenen Dienst

Der Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst, auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst[4], ist ein vollständig modularisiertes dreijähriges Studium und führt gemäß der Studien- und Prüfungsordnung[5] zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, den "Bachelor of Arts (B.A.) - Polizeivollzugsdienst/Police Service".

Neben dem fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Studium müssen zwei Praktika (ein 13-wöchiges Fachpraktikum „Schutzpolizeiliche Aufgabenfelder“ und ein 13-wöchiges Fachpraktikum „Kriminalpolizeiliche Aufgabenfelder“) absolviert werden.

Studienverlauf (Module)
  1. Polizei in Staat und Gesellschaft
  2. Wissenschaftliche Grundlagen des Studiums
  3. Wissenschaftliche Grundlagen der Polizeiarbeit
  4. Handlungsgrundlagen der Polizeiarbeit
  5. Studienbegleitende Trainings
  6. Berufsbezogene polizeiliche Kommunikation
  7. Sachverhalts- und Anzeigenaufnahme
  8. Polizeiliche Standardsituationen
  9. Verkehrsunfallaufnahme
  10. Verkehrsmaßnahmen
  11. Bearbeitung von Ermittlungsverfahren
  12. Kriminalitätskontrolle
  13. Einsätze aus besonderem Anlass
  14. Polizei in Europa
  15. ein Wahlpflichtmodul
  16. Bachelor-Thesis

Zentrale Fortbildung

Unter dem Dach der Fachhochschule findet die Zentrale Fortbildung für die Polizeibeamten des Landes Brandenburg statt. Durchschnittlich 6000 Teilnehmer nehmen jährlich an ca. 770 Veranstaltungen teil.

Internationale Beziehungen

Das Internationale Zentrum befasst sich mit dem Entsenden von Polizeibediensteten ins Ausland sowie mit dienstlichen Besuchen ausländischer Polizeibediensteter in Brandenburg. Zudem werden Informationen über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Polizei vermittelt. Hospitationen von Polizeibediensteten im Ausland sowie von ausländischen Polizeibediensteten in Brandenburg werden über das Internationale Zentrum geplant und unterstützt.

Auslandspool

Das Land Brandenburg beteiligt sich seit dem Jahr 1994 mit der Entsendung von Polizeivollzugsbeamten an internationalen Polizeimissionen. Der Bereich Auslandspool des Internationalen Zentrums befasst sich unter anderem mit der Organisation und Durchführung des Auswahlverfahrens der Bewerber des Auslandspools des Landes Brandenburg, der Organisation der Fortbildung der Polizeivollzugsbeamten nach der Aufnahme in den Auslandspool und mit der Betreuung der Beamten vor der Entsendung, während des Auslandseinsatzes und nach Rückkehr.

Forschung

Nach dem Gesetz über die Einrichtung der Fachhochschule der Polizei vom 21. Dezember 1998 ist anwendungsorientierte Forschung eine Aufgabe der FHPol übertragen worden. Forschungsaktivitäten werden an der Fachhochschule durch Auftrag des Ministeriums des Innern, Anregungen aus Behörden und Einrichtungen der Polizei des Landes Brandenburg und aufgrund von Eigeninitiativen von Dozenten ausgelöst.

Einzelnachweise

  1. GVBI.I/07, Nr. 12. S. 134, abgerufen am 11. November 2010 (PDF).
  2. GVBI I/09, Nr. 04. S. 26, 57, abgerufen am 11. November 2010 (PDF).
  3. Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst vom 25. April 2007
  4. Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener Polizeivollzugsdienst vom 31. August 2007
  5. Studien- und Prüfungsordnung - B.A. PVD/FHPol BB

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