- Polizeiausbildung NRW
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Die Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen findet nur für den gehobenen Dienst statt. Voraussetzung hierfür ist mindestens die Fachhochschulreife. Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten erfolgt durch ein Studium an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Volljuristen können als sogenannte Seiteneinsteiger in den höheren Polizeivollzugsdienst eingestellt werden. Näheres siehe unten.
Inhaltsverzeichnis
Gehobener Polizeivollzugsdienst
Als Kommissaranwärter müssen drei Studienjahre mit anschließendem Staatsexamen absolviert werden. Aufgrund des Direkteinstieges ist man nach bestandenem Staatsexamen Kommissar im gehobenen Polizeivollzugsdienst und Diplom-Verwaltungswirt (FH). Zum Beginn des Studiums muss ein Aufnahmetest bestanden werden.
Seit dem 1. September 2008 erfolgt die Ausbildung der Kommissaranwärter nach einer neuen Prüfungsordnung, die mit einem Bachelor abschließt. Die nachfolgenden Angaben zum Ausbildungsverlauf beziehen sich noch auf den Diplomstudiengang.
Erstes Ausbildungs-/Studienjahr
Das erste Studienjahr unterteilt sich in die Studienabschnitte 1 und 2 sowie die Praktika 1 und 2. In den ersten beiden Studienabschnitten werden erste fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeitet. Sie bereiten auf die folgenden Praktika vor.
Gelehrt werden Fächer wie:
- Kriminalistik
- Kriminaltechnik
- Kriminologie
- Eingriffsrecht
- Strafrecht
- Verfassungsrecht
- Ethik
- Psychologie
- Politikwissenschaft
- Soziologie
- Management
Nach diesen Studienabschnitten werden die ersten Klausuren geschrieben. Es handelt sich dabei um 5 Klausuren in den Fächern Kriminalistik/ Kriminaltechnik, Einsatzlehre, Straf- und Prozessrecht, Verkehrsrecht/ Verkehrslehre und Eingriffsrecht. Zum erfolgreichen Abschluss des Studienabschnitts 2 müssen mindestens 3 Klausuren mit mehr als 4 Punkten bewertet werden. Dabei gilt das bekannte 15 Punkte-Schema. Bei Nichtbestehen des S 2 gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Entweder das gesamte erste Jahr wird wiederholt. Alle erbrachten Leistungen werden dann gelöscht und müssen erneut erbracht werden. Ein erneutes Scheitern im ersten Jahr, egal aus welchem Grund, hat die Kündigung zur Folge.
Die zweite Möglichkeit erlaubt den Übertritt in das zweite Ausbildungsjahr. In diesem Fall müssen die nichtbestandenen Klausuren mit dem Nachfolgejahrgang mitgeschrieben werden. Die bestandenen Klausuren aus dem Vorjahr werden anerkannt. Es müssen so viele Klausuren bestanden werden, dass der Kommissaranwärter auf insgesamt 3 bestandene Klausuren kommt. Gelingt dies, wird das Studium wie vorgesehen fortgesetzt. Gelingt dies nicht, erfolgt die Kündigung. Neben den Klausuren müssen zwei so genannte Fachgespräche absolviert werden. Diese zählen bei Nichtbestehen wie eine nicht bestandene Klausur. Die geprüften Fächer wechseln von Jahr zu Jahr.
Praktika P1 und P2
Die Praktika werden im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten absolviert. Bereits uniformiert üben die Kommissaranwärter bestimmte Trainingsbausteine. Hierzu zählen unter anderem:
- Verkehrssicherheitsarbeit/Informations- und Kommunikationstechniken
- Verkehrsunfallaufnahme
- Verfolgung ausgewählter Eigentumsdelikte
- Polizeitechnisches Seminar
- Situationstraining mit Eingriffstechniken
- Eingriffstechniken
- Schieß- und Nichtschießausbildung
- Lebenserhaltende und -rettende Sofortmaßnahmen
- Fahr- und Sicherheitstraining
- Grundlagen für die Verwendung in Polizei-Einsatzeinheiten
- Sport und Schwimmen
Nach Abschluss des ersten Jahres müssen die Kommissaranwärter zudem eine Sportprüfung absolviert haben. Diese beinhaltet:
- 5000m-Lauf
- Hindernisparcours
- 300m Schwimmen auf Zeit
Zweites Ausbildungs/Studienjahr
Das zweite Studienjahr unterteilt sich in die Studienabschnitte 3.1 und 3.2., das Hauptpraktikum sowie eine Seminararbeit. Die Studienabschnitte vertiefen die rechtlichen Kenntnisse und bereiten auf das Hauptpraktikum vor. Während der Seminararbeit erarbeiten die Kommissaranwärter selbstständig ein Thema und fertigen dazu schriftlich eine Seminararbeit an, die vorgestellt werden muss. Am Ende der Studienabschnitte müssen erneut Klausuren bestanden werden. In diesem Fall werden sieben Klausuren geschrieben. Wie im S 2 dürfen höchstens 2 Klausuren unter 5 Punkten liegen. Es müssen zusätzlich drei Fachgespräche absolviert werden.
Das Hauptpraktikum P3
Das Hauptpraktikum ist rund sechs Monate lang und wird bei einer Polizeibehörde absolviert. Die ersten drei Monate verbringt der Kommissaranwärter im Wachdienst als dritte Person auf den Streifenwagen. Der Kommissaranwärter lernt unter Aufsicht des Tutors das selbstständige Arbeiten und das Lösen polizeitypischer Lagen wie Verkehrsunfallaufnahme, Kriminalitätsbekämpfung oder Anzeigenaufnahme. Dieser Ausbildungsteil bietet den ersten realistischen Einblick in den gewählten Beruf. Nach knapp zwei Jahren der Ausbildung wird diesem Praktikum deshalb gewöhnlich entgegengefiebert. Am Ende der Wachdienstzeit steht eine Bewertung an. Die restlichen drei Monate werden in einem angegeliederten Kriminalkommissariat absolviert. Am Ende dieser Zeit findet eine erneute Bewertung statt.
Drittes Ausbildungs/Studienjahr
Im dritten Ausbildungsjahr wird im Studienabschnitt 4 auf das Staatsexamen vorbereitet. Zudem muss eine Projektarbeit angefertigt werden, dabei erarbeiten die Kommissaranwärter in Zusammenarbeit mit einer Verwaltungs- oder Polizeibehörde ein Projekt. Anschließend folgen Repetitorien.
Abschlusspraktikum P4
Nach dem schriftlichen Staatsexamen folgt das Abschlusspraktikum 4 in einer Kreispolizeibehörde, als zweiter Mann auf dem Streifenwagen. Es wird gezielt der nahestehende Einsatz als Polizist geübt und gefestigt. Daraufhin folgen die mündlichen Prüfungen.
Jeweils zum 1. September jeden Jahres werden die Kommissaranwärter nach bestandenen Staatsexamen zum Kommissar ernannt.
Dienstbezüge
Während des Studiums erhält der Student Anwärterbezüge in Höhe von etwa 900 € (netto) monatlich. Nach bestandenem Staatsexamen werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe A 9 gewährt.
Höherer Polizeivollzugsdienst
Volljuristen werden als Seiteneinsteiger zum Polizeirat zur Anstellung (Besoldungsgruppe A 13) ernannt und erhalten anstelle einer „Ausbildung“ eine polizeipraktische Unterweisung. Ein Teil davon findet an der Deutschen Hochschule der Polizei (ehemals: Polizei-Führungsakademie) in Münster statt.
Die Probezeit beiträgt in der Regel drei Jahre.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den für den gehobenen Dienst geltenden gesundheitlichen Anforderungen das 2. juristische Staatsexamen, wobei eines der Examina mindestens mit „befriedigend“ abgeschlossen sein muss.
Die Einstellung erfolgt in der Regel nach Bedarf. Dieser richtet sich wiederum nach Freigabe der entsprechenden Planstellen durch das Landesinnenministerium. Feste Einstellungstermine sind deshalb nicht vorgesehen. Der letzte Einstellungstermin war zum 1. Juni 2008 und sah die Einstellung von vier Volljuristen vor.
Siehe auch
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