- Poststrukturgesetz
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Das deutsche Poststrukturgesetz wurde am 1. Juli 1989 wirksam. Mit ihm wurde die Postreform I ausgestaltet.
Es gliederte die Deutsche Bundespost in drei eigenständige öffentliche Unternehmen mit Teilsondervermögen:
- Deutsche Bundespost Postdienst
- Deutsche Bundespost Postbank
- Deutsche Bundespost Telekom
Die politischen und hoheitlichen Aufgaben fielen in die Zuständigkeit des Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, des Infrastrukturrates, des Bundesamts für Zulassungen in der Telekommunikation und zum Bundesamt für Post und Telekommunikation. Die unternehmerischen und betrieblichen Aufgaben fielen in die Zuständigkeit der drei Unternehmen. In diesem Zusammenhang verlor die Bundespost das Endgerätemonopol.
Die Postreform II wurde 1995 durchgeführt und die gegliederten öffentlichen Unternehmen auf die Privatisierung vorbereitet.
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