Deutsche Bundespost

Deutsche Bundespost
Deutsche Bundespost
Logo der Deutschen Bundespost mit Posthorn und stilisierten Blitzen, verwendet seit Anfang der 1980er Jahre
Rechtsform Sondervermögen des Bundes
Gründung 1947 als Deutsche Post, seit 1950 Deutsche Bundespost
Auflösung 1994
Sitz Bonn
Leitung Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bzw. für Post und Telekommunikation
Mitarbeiter bis zu rund 544.000
Branche Telefonie
Informationstechnik
Logistik
Spezialbank

Die Deutsche Bundespost (DBP) war ein 1947 eingerichtetes nicht-rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes (wie auch die Deutsche Bundesbahn). Die Deutsche Bundespost war, nach der Deutschen Bundesbahn, der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Im Jahr 1985 gehörten ihr 543.200 Mitarbeiter an. Die Deutsche Bundespost war Träger der zivilen Fernmeldehoheit.

Im Rahmen der ersten und zweiten Postreform wurde die Deutsche Bundespost 1994 aufgelöst. Aus ihr gingen die Aktiengesellschaften Deutsche Post, Deutsche Telekom und Deutsche Postbank hervor.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Bundespost wurde 1947 als Nachfolger der Reichspost unter der Bezeichnung Deutsche Post gegründet. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes war die Rechtsgrundlage für die Verwaltung als Sondervermögen des Bundes geschaffen worden, für die der Bund die alleinige Gesetzgebungskompetenz hatte. 1950 erfolgte eine Umbenennung in „Deutsche Bundespost“, auch um eine Abgrenzung von der „Deutschen Post“ (der DDR) zu schaffen. Bis 1989 war die Deutsche Bundespost eine Behörde, die nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wurde, aber eigenwirtschaftlich sein sollte (siehe auch unten).

Ab 1989 wurden durch die erste Postreform verschiedene Änderungen im Behördenaufbau, im Aufgabenbereich und in der Wirtschaftsführung vorgenommen.

Aufgrund des Artikels 27 des Einigungsvertrages wurde die Deutsche Post (der DDR) in die Deutsche Bundespost eingegliedert. Im Beitrittsgebiet wurden anstelle von Oberpostdirektionen im Bereich Post verschiedene Direktionen Postdienst, bei der Postbank die Zentralstelle Postbank und die Niederlassungen Postbank und im Bereich Fernmeldedienst die Direktionen Telekom eingerichtet.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der Deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG), welches das Reichspostfinanzgesetz von 1924 ablöste. Zentrales finanzpolitisches Ziel war, wie bereits seit 1924, die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost „nach den Grundsätzen der Politik der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird“ und dabei „den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen“ ist.

Weitere Vorschriften waren das Postgesetz, welches die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Post, des Postreisedienstes und des Postsparkassendienstes regelte, das Fernmeldeanlagengesetz und das Telegrafenwegegesetz für den Fernmeldedienst und verschiedene Verordnungen, die aufgrund des Postverwaltungsgesetzes erlassen wurden (z.B. Postgebührenordnung, Postordnung, Telegrammordnung, Fernmeldeordnung usw.).

Aufgaben

Postschalter im Hauptpostamt in Bonn, 1988

Für folgende Aufgaben war die Deutsche Bundespost zuständig:

  • Briefdienst
  • Paketdienst
  • Postzeitungsdienst
  • Postrentendienst
  • Postreisedienst
  • Postscheckdienst (später Postgirodienst)
  • Postsparkassendienst
  • Fernmeldedienst
  • Telegrafendienst (auch Telegrammdienst genannt)
  • Datendienste
  • Betrieb von Rundfunksendeanlagen mit Ausnahme der Sender des 1. Programmes
  • Aufbau und Betrieb des Kabelfernsehnetzes
  • Eigene Nachrichten- und Fernsehsatelliten, auch zur Programmzuführung zu den Kabelnetzen

Einige Dienste wurden während der Existenz der DBP erst aufgenommen (z.B. Datendienste) oder eingestellt (z.B. Postreisedienst (Kraftpost), der zur Deutschen Bundesbahn abgegeben wurde).

Postanweisung der Deutschen Bundespost

Vor Gründung der GEZ nahm die Post auch die Vereinnahmung der Rundfunkgebühren vor. Zusätzlich wurden weitere Dienstleistungen angeboten (z.B. Postanweisungen mit Barein- und Barauszahlung), die aber formal zu einem der obigen Dienste gehörten. Gleiches gilt für die Tage mit langen Schlangen vor den Schaltern, wenn die Renten oder die Arbeitslosengelder fällig waren.

Von der Deutschen Bundespost wahrgenommen wurden auch weitere Dienste, für die sie wegen der flächendeckenden Verbreitung am besten geeignet war, die aber nicht zum eigentlichen Aufgabenspektrum der Post gehörten:

Postzustellungs- und Postprotestauftrag richteten sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und nicht nach postalischen Rechtsvorschriften.

Aufbau und Gliederung

Von der Gründung bis zur ersten Postreform

Die Bundespost war nach dem in der deutschen Bundesverwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen einschließlich der gleichgestellten zentralen Mittelbehörden Posttechnisches Zentralamt (PTZ), Fernmeldetechnisches Zentralamt (FTZ) (beide Sitz in Darmstadt) und dem Sozialamt der Deutschen Bundespost (Sitz in Stuttgart), die untere Stufe waren Postämter, Postscheckämter (später umbenannt in Postgiroämter) und Fernmeldeämter. Außerdem gab es für technische Aufgaben noch weitere Ämter wie z.B. die Fernmeldezeugämter, die für die Instandsetzung von allen Geräten, die mit dem Fernmeldewesen zu tun hatten (Telefonzellen, Telefone, Vermittlungsgeräte usw.), zuständig waren. Weiterhin gab es noch Postsparkassenämter (Sitz in Hamburg und München), die die geführten Postsparbücher betreuten.

Anstelle einer Oberpostdirektion war in West-Berlin die Landespostdirektion eingerichtet. Diese gab auch eigene Briefmarken heraus. Diese Briefmarken waren aber auch im gesamten Bundesgebiet gültig, umgekehrt war dies ebenso der Fall (seit 1949 bzw. 1950, zunächst offiziell als „nicht zu beanstanden“). Briefmarken aus West-Berlin sind an der Aufschrift „Deutsche Bundespost Berlin“ anstelle der sonst üblichen Aufschrift „Deutsche Bundespost“ erkennbar.

An dem Organisationsaufbau der Reichspost wurde nichts geändert. Auf der unteren Ebene gab es die Postämter, Zweigpostämter, Poststellen I und II und Posthilfsstellen und als Sonderämter die Postscheckämter, Postsparkassenämter (seit dem 1. Januar 1939) und die Werkstätten der Post.

Am 1. Januar 1959 wurden die „Richtlinien über die Organisation der Postämter (V)“ vom Bundespostministerium erlassen. Bei Postämtern unterschied man zwischen dem Postamt mit Verwaltungsdienst (Postamt (V)) und dem Postamt. Die kleineren Postämter, die Poststellen und Posthilfsstellen, unterstanden nun einem Postamt (V) und gehörten zu seinem Amtsbereich.

Das Postamt (V) war als selbstständiges Amt eine untere Bundesbehörde und wurde von einem Amtsvorsteher geleitet. Die Bezeichnung Postamt (V) wurde nur zur Unterscheidung im inneren Geschäftsverkehr angewendet. Ähnlich wie bei der Reichspost wurden die Postämter (V) und die Postämter auf Grund von Punktzahlen in Gruppen eingeordnet.

Bis zum Ende der Bundespost hat es hierin keine Änderungen mehr gegeben.

In den 1990er Jahren wurde dann noch das Zentralamt für Mobilfunk (ZfM, Sitz in Münster) eingerichtet. Es wurde von der Bundespost zum 31. Dezember 1993 aufgelöst, nachdem der Vorstand der Generaldirektion TELEKOM beschlossen hatte, die Aufgaben auf dem Gebiet des Mobilfunkes künftig durch die DeTeMobil GmbH, eine Tochter der Bundespost, wahrnehmen zu lassen. Das Zentralamt hatte unter anderem die Aufgabe, Bürger über den Mobilfunk zu beraten und zwar unabhängig vom Anbieter (der einzige Anbieter neben der Bundespost war Mannesmann Mobilfunk). Ferner gab es noch das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF, Sitz in Saarbrücken), das im September 1992 im Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation aufging und die Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Berlin und Dieburg. Ferner verfügte die Deutsche Bundespost über den Fernmeldenotdienst (s.u.) und weitere Einheiten des Behördenselbstschutzes, deren Ausrüstung aber weit über die anderer Behörden hinausging (wie z.B. Löschfahrzeuge und Rüstwagen). Der Behördenselbstschutz der Bundespost war daher eher mit einer Werkfeuerwehr zu vergleichen.

Von der ersten Postreform zur zweiten Postreform (Privatisierung)

Im Zuge der Postreform I wurden innerhalb der Bundespost neue Ebenen geschaffen, andere, wie die Oberpostdirektionen, bekamen zumindest teilweise neue Aufgabenfelder. Die einzelnen Geschäftsbereiche Postdienst, Postbank und Fernmeldedienst wurden jeweils von einer Generaldirektion geführt, die der Vorstand des jeweiligen Bereichs leitete. Allen Bereichen war das Direktorium der Bundespost vorgesetzt. Bei jedem Geschäftsbereich gab es einen Aufsichtsrat. Die Oberpostdirektionen blieben bestehen, waren aber, wie das Bundesministerium, in erster Linie für hoheitliche Aufgaben zuständig, während die betrieblichen Aufgaben bei den drei Geschäftsbereichen angesiedelt waren. Allerdings wurden auch hoheitliche Aufgaben, wie z.B. Funkpeilungen, Postprotestaufträge usw. weiterhin von den Geschäftsbereichen ausgeführt.

Im Beitrittsgebiet wurden anstelle von Oberpostdirektionen ab dem 3. Oktober 1990 im Bereich Postdienst Direktionen Postdienst, bei der Postbank die Zentralstelle Postbank und die Niederlassungen Postbank und bei der Telekom die Direktionen Telekom eingerichtet.

Betriebliche Sozialeinrichtungen

Sozialeinrichtung waren die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), die Bundespost-Betriebskrankenkasse (BPBetrKK, heute Deutsche BKK), die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP), das Erholungswerk der Deutschen Bundespost (EWBP), die Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung, die Zentralstelle Arbeitsschutz beim Bundesamt für Post und Telekommunikation, die Postkleiderkasse, das Betreuungswerk der Deutschen Bundespost, die Postunterstützungskasse, die Studienstiftung und die Tonband-Fachzeitschrift „Die Brücke“.

Die Postbeamtenkrankenkasse, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost, das Erholungswerk der Deutschen Bundespost, die Postkleiderkasse, das Betreuungswerk der Deutschen Bundespost, die Postunterstützungskasse, die Studienstiftung und die Redaktion der Zeitschrift „Die Brücke“ werden durch die Bundesanstalt Deutsche Bundespost (teilweise als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder Anstalt des öffentlichen Rechts) fortgeführt. Die Unfallversicherungen (Bundespost-Ausführungsbehörde für Unfallversicherung und die Zentralstelle Arbeitsschutz) wurden zusammengefasst und in die Unfallkasse Post und Telekom überführt. Die Bundespost-Betriebskrankenkasse wurde als Betriebskrankenkasse mit beschränktem Mitgliederkreis weitergeführt und später in Betriebskrankenkassen der Nachfolgeunternehmen überführt.

Selbsthilfeeinrichtungen der Beschäftigten

Ferner gab es noch Selbsthilfeeinrichtungen, nämlich Post-Spar- und Darlehnsvereine (heute PSD-Bank), Versicherungsvereine, Vereinigungen des Postpersonals und Einrichtung zur Förderung der Völkerverständigung, Verband der Funkamateure der Deutschen Bundespost (VFDB) sowie Postsportvereine. Auch diese Einrichtungen wurden nach der Privatisierung durch die Bundesanstalt weitergeführt.

Postreform

Gegenüberstellung: Briefkasten mit altem Posthorn mit stilisierten Blitzen in Form von Pfeilen der Deutschen Bundespost, oben das neue Posthorn der Deutschen Post AG, ohne Blitze, da der Fernmeldedienst als Telekom verselbstständigt war

Infolge der ersten Postreform wurde die Deutsche Bundespost 1989 in drei sog. „öffentliche Unternehmen“ aufgeteilt:

  • Deutsche Bundespost – Postdienst
  • Deutsche Bundespost – Telekom
  • Deutsche Bundespost – Postbank.

Diese Unternehmen arbeiteten aber weiterhin unter dem Dach der Bundespost zusammen, stellten ein Teilsondervermögen dar und waren insoweit nicht selbstständig. Die Mittelbehörden blieben unverändert bestehen.

Die Geschäftsbereiche wurden im Rahmen der zweiten Postreform 1994 privatisiert. Es entstanden:

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation blieb für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Nach der Auflösung des Ministeriums übernahm ab dem 1. Januar 1998 die zunächst unter dem Namen Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) geschaffene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP, jetzt Bundesnetzagentur) die Aufgaben der Mittelbehörden. Aufgaben des Ministeriums und einige Aufgaben der Mittelbehörden gingen auf das Bundesministerium der Finanzen über. Einige Aufgaben im Fernmeldewesen, für die das Fernmeldetechnische Zentralamt zuständig war (besonders im Bereich des BOS-Funk), gingen auf das Bundesministerium des Innern über.

Für beamten- und versorgungsrechtliche Aufgaben der bei den Unternehmen verbliebenen Postbeamten wurde die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAPost) eingerichtet.

Farben, Amtsschild und Flaggen der Bundespost

Die Bezeichnung „graue Post“ für den Fernmeldedienst kommt aus der Frühzeit der Bundespost: In den 1950er und 1960er Jahren waren die Fahrzeuge des Fernmeldebaudienstes in Zeltgrau (RAL 7010) gehalten, die anderen Fahrzeuge des Fernmeldedienstes (Störungsdienst, Funkmess- und -peildienst, Telex usw.) und die übrigen Postfahrzeuge schon seit 1945 in Honiggelb (RAL 1005). Dem Zeitgeist folgend ersetzte 1971 Kadmiumgelb (RAL 1021) das vergleichsweise blasse Honiggelb. Wegen des hohen Schwermetall-Anteils erfolgte 1980 eine Umstellung auf das noch heute übliche Ginstergelb (RAL 1032).

Als Besonderheit kamen 1957 noch einige smaragdgrüne (RAL 6001) Fahrzeuge der Saarpost hinzu.

Die Bundespost verwendete anstelle der üblichen Dienstflagge der Bundesbehörden die Bundespostflagge, die aus der Bundesflagge mit Posthorn auf dem roten Streifen bestand. Diese Flagge wurde von der Reichspostflagge abgeleitet. Als Abzeichen auf Uniformen wurde das Posthorn in Gelb verwendet.

Schiffe, die im Auftrag der Bundespost Post beförderten, setzten am Vortopp die Postsignalflagge.

Kraftfahrzeugkennzeichen der Deutschen Bundespost

Fahrzeuge der Deutschen Bundespost führten bis zur Privatisierung das Kraftfahrzeugkennzeichen BP, das aus zwei Zahlengruppen nach dem Schema BP XX-YYY (ab den 1980er Jahren vier Unterscheidungsziffern) bestand. Die Kennzeichen wurden nach Postdienst und Fernmeldedienst unterschieden. Der Ziffernblock BP 10 bis BP 59 war dem Postdienst zugeordnet, der Ziffernblocck BP 60 bis BP 99 dem Fernmeldedienst. Außerdem waren die Fahrzeuge des Fernmeldewesens bis in die 1980er Jahre Grau, später Gelb mit einer roten Linie und hatten die Türaufschrift „Fernmeldedienst“, später „TELEKOM“. Die Nummerpläne wurden einheitlich vom Posttechnischen Zentralamt aufgestellt.

Systematik der Kfz-Kennzeichen der Deutschen Bundespost[1][2]
Gattung Postdienst Fernmeldedienst
Kraftomnibusse (KOM) BP 10 – BP 16 BP 99
Personenkraftwagen BP 18 – BP 23 BP 60 – BP 69
Kombinations-Fahrzeuge BP 59 BP 83 – BP 87
Gewöhnliche LKW bis 1 t Nutzlast BP 24 – BP 31 BP 70 – BP 72
Gewöhnliche LKW über 1 t bis 2 t Nutzlast BP 32 – BP 38 BP 73 – BP 74
Sonder-LKW bis 2 t Nutzlast BP 17 BP 75
Gewöhnliche LKW über 2 t Nutzlast BP 39 – BP 41 BP 76 – BP 78
Sonder-LKW über 2 t Nutzlast BP 42 BP 79 – BP 81
Zugmaschinen und Schlepper BP 43 BP 82
Kräder und Motorroller BP 44 – BP 47 BP 98
elektrisch angetriebene Fahrzeuge BP 48 – BP 51 BP 88
Anhänger BP 52 – BP 58 BP 89 – BP 97
Probefahrten BP 0400 – BP 0499 wie Postdienst

Die Fahrzeuge wurden unmittelbar durch die zuständige Oberpostdirektion zugelassen, die Kennzeichen mit ihrem Dienstsiegel gesiegelt. Die Oberpostdirektionen teilten die Zulassung dem Kraftfahrt-Bundesamt mit. Fahrzeuge des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen wurden mit dem Kennzeichen für die Bundesverwaltung „BD“ zugelassen.[2]

Gültig blieb das Kennzeichen „BP“ noch bis 1997, obwohl diese Kennzeichen nach der Privatisierung im Jahre 1994 zumindest bei der Telekom innerhalb weniger Wochen flächendeckend auf zivile Kennzeichen umgestellt wurden. Ein Großteil des Telekom-Fuhrparks erhielt zunächst Bonner Kennzeichen, bedingt durch den Sitz der Unternehmenszentrale in Bonn, während Fahrzeuge der technischen Abteilungen in Münster zugelassen wurden. Fahrzeuge des Postdienstes wurden in der Regel standortnah zugelassen.

Seit 30. April 2006 wird das Kennzeichen „BP“ an die Bundespolizei ausgegeben.

Postreisedienst

In der Historie der Post liegen die Wurzeln für den Postreisedienst. Dieser nahm – ähnlich wie die Bahnbusse der Deutschen Bundesbahn – den öffentlichen Personennahverkehr meist in ländlichen Gebieten wahr. Historisch ist es oft schwer zu ergründen, warum eine überörtliche Linie nun von der Post oder der Bahn bedient wurde. Anfang der 1980er wurde allerdings in der Politik bewusst, dass sich die öffentliche Hand hier für dieselbe Aufgabenstellung unterschiedliche Funktionsträger mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen leistete – hier die Deutsche Bundesbahn (mit dunkelroten bzw. rot-schwarz-weißen Bussen) mit privatrechtlichen Beförderungsverträgen, dort die Deutsche Bundespost (mit gelben Bussen) mit einer öffentlich-rechtlichen Benutzung nach der Postreiseordnung. Man zog die Konsequenzen und vereinigte beide Dienste unter dem Dach der Deutschen Bundesbahn, wobei die betroffenen Postler entscheiden konnten, ob sie Postler bleiben oder Bahner werden wollten.

Postrentendienst

Der Postrentendienst war ein historisch gewachsener Dienst, der aus der bundesweiten Verbreitung der Post resultierte. Die Deutsche Bundespost nahm – im Auftrag der Landesversicherungsanstalten (LVA), der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Bundesknappschaft – sowohl Berechnung als auch Auszahlung der Renten vor, was an den Zahltagen der Renten regelmäßig zu langen Schlangen vor den Schaltern der Postämter führte. Mit zunehmender Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und der stufenweisen Abschaffung barer Auszahlungen von Renten (am Schalter bzw. per Zahlungsanweisung) nahm zwar die Bedeutung des Postrentendienstes im Schalterbereich ab, die Berechnung der monatlichen Renten verblieb aber bis zur Privatisierung bei der Deutschen Bundespost. Die Berechnung der Renten darf nicht mit der (erst- bzw. einmaligen) Festsetzung der Renten (genauer: der Beitrags- und Anrechnungszeiten sowie der Entgeltpunkte) verwechselt werden, die nicht Bestandteil des Postrentendienstes war.

Sonstiges

Weblinks

 Commons: Deutsche Bundespost – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Kennzeichengeschichte.
  2. a b Kleine Fachbuchreihe für den Post- und Fernmeldedienst, Burkert, Der technische Kraftfahrdienst bei der Deutschen Bundespost, Verlag Erich Herzog 1963.

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