- Pro-bono-Anwalt
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Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico (zum Wohle der Öffentlichkeit).
Der Begriff bedeutet meist kostenlose Beratung und Vertretung und wird in der Regel in der Zusammensetzung „pro-bono-Anwalt“ verwendet. Bei der Geltung von deutschem Recht ist jedoch zu beachten, dass ein Rechtsanwalt nicht ohne Weiteres auf alle Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verzichten darf. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Wettlauf um die niedrigsten „Preise“ beginnt und so die Qualität der Beratung sinkt.
Auch in der Medizin findet der Begriff „pro bono“ häufig Verwendung bei kostenloser medizinischer Behandlung. Wenn bspw. eine Operation pro bono ist, trägt der Arzt oder das Krankenhaus alle entstandenen Kosten.
In der Wirtschaftswelt steht der Begriff häufig für (bezahlte) Freistellungen von Mitarbeitern durch ihren Arbeitgeber zur Ermöglichung gemeinnütziger Aktivitäten. So gibt es in einigen Unternehmen einen „Tag des Ehrenamtes“, an dem (fast) alle Mitarbeiter in einem gemeinsamen Projekt außerhalb des normalen Unternehmenszwecks tätig werden. Andere Unternehmen haben sogar festgelegte Zeitbudgets, in denen jeder Mitarbeiter sein Know-how während der Arbeitszeit in ein selbstgewähltes gemeinnütziges Projekt einbringen kann - oft sind das Maßnahmen mit dem Ziel der Imagepflege.
In journalistischen Texten wird der Begriff manchmal gleichbedeutend mit „wohlmeinend, aber folgenlos“ verwendet.
In der Softwareentwicklung versehen häufig Autoren von freier Software ihre Produkte mit diesem Hinweis, um zu verdeutlichen, dass Kritik und Verbesserungsvorschläge willkommen sind, jedoch Support bzw. sofortige Umsetzung nicht erwartet werden kann.
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