- Proband
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Ein Proband (lat. probare, „prüfen“) ist eine Person, die sich einer Prüfung unterzieht oder als Test- oder Vergleichsperson einer Prüfung im weitesten Sinne unterzogen wird.
Wörtlicher und übertragener Sinn
Im wörtlichen Sinn ist ein Proband ein Prüfling: Er stellt sich einer Prüfung, kann sie bestehen oder auch nicht und ist normalerweise nicht anonym: „Der Proband bestand mit ‚summa cum laude‘.“ Bei diesem mehr aktiven Aspekt findet die Untersuchung statt, um eine Entscheidung für die jeweilige Person zu treffen.
Im übertragenen Sinn – der häufigeren Verwendung des Begriffes – ist ein Proband ein passives Objekt einer wissenschaftlichen Prüfung, der er beispielhaft unterzogen wird. Das kann eine Messung, ein Experiment, eine Befragung, eine medizinische Untersuchung oder anderweitige Bewertung sein, in deren Rahmen er als Element einer Stichprobe herausgegriffen wurde, um in einer Untersuchung bestimmte Hypothesen zu überprüfen. Die Person kann anonym bleiben. Dafür ist vulgo die Bezeichnung "Versuchskaninchen“ üblich.
Anwendungen
In der Marktforschung ist der Begriff Proband eine gängige Bezeichnung für eine Testperson:
- Der Proband bevorzugt die Marke X beim Kauf von Zigaretten.
In der Genealogie und in der Humangenetik heißt die Person Proband, von der die genealogische Verknüpfung in aufsteigender oder absteigender Linie ihren Ausgangspunkt nimmt:
- Der Proband ist daher sowohl Onkel als auch Vater seines Adoptivkindes.
In der Medizinischen Forschung bezeichnet man Teilnehmer an einer klinischen Prüfung als Probanden. Sofern der Patient die Willenserklärung zur klinischen Prüfung unterzeichnet hat und in die klinische Prüfung aufgenommen wurde, spricht man vom Probanden. (im Gegensatz zu Patienten):
- Der Proband erkrankte drei Tage nach der Inkubation.
In der Resozialisierung Straffälliger spricht man von einer Person als "Proband", wenn die Vollstreckung einer gegen sie verhängten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung zur Bewährung ausgesetzt wird oder bei ihr aus sonstigen Gründen die Führungsaufsicht eintritt.
Ebenfalls spricht man von Proband, wenn sich jemand freiwillig (ggf. gegen Bezahlung) als Testperson, z. B. als Arzneimitteltester, zur Verfügung stellt.
Die aufgeführten Anwendungsdisziplinen sind nur Beispiele. Die Bezeichnung Proband kann nämlich zur Beschreibung eines Einzelfalles generell in allen Wissenschaftsgebieten vorkommen, die sich mit Menschen als Individuen beschäftigen, beispielsweise auch in der Psychologie, Psychiatrie, Soziologie, Linguistik, Pädagogik u.a.
Kategorien:- Genealogie
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