Programmauftrag

Programmauftrag

Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag beschreibt den Rundfunk als Sache der Allgemeinheit und als Medium und Faktor der freien Meinungsbildung.

Rechtliche Grundlagen

Der Programmauftrag ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der sich auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bezieht. Er konkretisiert sich in Gesetzen der Bundesländer und in den Programmgrundsätzen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Programme sollen demnach der Information, Bildung und Unterhaltung gleichermaßen dienen. Wesentliche Gesichtspunkte sind die Unabhängigkeit von staatlichen Eingriffen sowie der inneren und äußeren Pressefreiheit.[1]

Zur Wahrung der Unabhängigkeit steht der hierarchischen Organisationsform eine je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Mitwirkung der Programmmitarbeiter gegenüber, die meist in Redaktionsstatuten (auch Redakteursstatut genannt) geregelt ist.

Programmgrundsätze

In den jeweiligen Rundfunkgesetzen der Bundesländer werden auch Programmgrundsätze festgelegt. Neben der Ausgewogenheit der Berichterstattung sehen sie meist vor, dass in den Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen sei. Weiterhin sollen die Programme der Wahrheit verpflichtet sein.

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsgerichtsentscheid zum Thema Rundfunkfreiheit und Programmauftrag
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • ÖRR — Mit dem Begriff öffentlich rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung, Organisation, Aufgaben 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentlich-rechtliches Fernsehen — Mit dem Begriff öffentlich rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung, Organisation, Aufgaben 2… …   Deutsch Wikipedia

  • NDR 1 Niedersachsen — Allgemeine Informationen Empfang analog terrestrisch, Kabel, DVB S …   Deutsch Wikipedia

  • Kunst-Stücke — war der Name einer zwischen 1981 und 2002 wöchentlich ausgestrahlten Kultursendung des ORF. Sie stellte als Unterstützer, Initiator und Auftraggeber über 21 Jahre ein Forum für unkonventionelle Film und Fernsehprojekte in Österreich dar. Trotz… …   Deutsch Wikipedia

  • Kunst-stücke — war der Name einer zwischen 1981 und 2002 wöchentlich ausgestrahlten Kultursendung des ORF. Sie stellte als Unterstützer, Initiator und Auftraggeber über 21 Jahre ein Forum für unkonventionelle Film und Fernsehprojekte in Österreich dar. Trotz… …   Deutsch Wikipedia

  • Kunststücke — kunst stücke war der Name einer zwischen 1981 und 2002 wöchentlich ausgestrahlten Kultursendung des ORF. Sie stellte als Unterstützer, Initiator und Auftraggeber über 21 Jahre ein Forum für unkonventionelle Film und Fernsehprojekte in Österreich… …   Deutsch Wikipedia

  • Nichtkommerzieller Rundfunk — Als nichtkommerziellen Rundfunk bezeichnet man Radio und Fernsehsender, die nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und nicht staatlich oder Teil des öffentlich rechtlichen Rundfunks sind. Inhaltsverzeichnis 1 Die dritte Säule 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk — Mit dem Begriff öffentlich rechtlicher Rundfunk werden sowohl die Hörfunk und Fernsehprogramme als auch die Organisationsstruktur von öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bezeichnet. Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung, Organisation, Aufgaben 2… …   Deutsch Wikipedia

  • kunst-stücke — war der Name einer zwischen 1981 und 2002 wöchentlich ausgestrahlten Kultursendung des ORF. Sie stellte als Unterstützer, Initiator und Auftraggeber über 21 Jahre ein Forum für unkonventionelle Film und Fernsehprojekte in Österreich dar. Trotz… …   Deutsch Wikipedia

  • Rundfunkrecht (Deutschland) — Rundfunkrecht ist ein Teilbereich des Medienrechtes, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Rundfunkveranstaltung befasst. Verfassungsrechtliche Grundlage ist das Grundrecht der Rundfunkfreiheit in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”