- Provinzial
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Der Provinzial, auch Provinzsuperior, Provinzprior oder Provinzmagister genannt, ist der Leiter einer Ordensprovinz. Er visitiert die einzelnen Ordensmitglieder seiner Provinz in einem vorgeschriebenen Abstand, ist in seiner Provinz der Vorgesetzte der Ordensmitglieder und leitet die wirtschaftlichen Angelegenheiten seiner Provinz.
Der Sitz eines Provinzials nennt sich demgemäß Provinzialat.
Seine Amtszeit beträgt, je nach Orden oder Kongregation, 3 oder 4 Jahre. Er wird entweder direkt durch den Generaloberen ernannt, oder aber von diesem nach einem vorausgehenden Wahlkapitel oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist seine Amtszeit auf eine gewisse Periodenzahl beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wiedergewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung.
In seiner Amtsführung wird er von einem Provinz- bzw. Provinzialrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten ist er verpflichtet, das Votum dieses Provinzrates einzuholen.
Gegenüber der Generalleitung seines Ordens ist der Provinzial zur Rechenschaft verpflichtet.
Kategorie:- Klosterwesen
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