- Ordenskapitel
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Ordenskapitel wird eine Versammlung von Repräsentanten eines Ordens genannt, die gemäß der Satzungen des Ordens die höchste beschlussfassende Instanz des Ordens oder der Kongregation ist.
Man unterscheidet
- das Generalkapitel (lat. „capitulum abbatum“), das Belange des gesamten Ordens zum Inhalt hat. Die Delegierten kommen bei international tätigen Orden aus allen Provinzen, in die die Kongregation unterteilt ist. Das Generalkapitel wird vom jeweiligen Generaloberen oder Generalminister geleitet.
- das Provinzkapitel oder Provinzialkapitel, das über die Belange einer einzelnen Ordensprovinz verhandelt. Hierbei ist der Provinzial oder die Provinzoberin Vorsitzender des Kapitels.
Ab dem Mittelalter hatten dann nicht nur Klöster oder Mönchsorden ihre Ordenskapitel, sondern auch Ritterorden, bis der Begriff zur allgemeinen Bezeichnung des Leitungsgremiums der meisten - insbesondere auch weltlichen - Orden wurde.
Siehe auch
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