Prozesspartei

Prozesspartei

In einem Gerichtsverfahren sind jeweils mehrere Parteien vertreten.

Im Zivilprozess sind dies regelmäßig der Kläger und der Beklagte, ebenso im Rechtsstreit vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Arbeitsgerichten.

Jedoch gibt es in etlichen besonderen Verfahrensarten auch abweichende Bezeichnungen. Unter anderem in Familiensachen, im Mahnverfahren, im Prozesskostenhilfeverfahren, bei der Teilungsversteigerung sowie in den zur freiwilligen Gerichtsbarkeit gehörenden Verfahren werden die Parteien als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet. Im Beschwerdeverfahren werden die Parteien als Beschwerdeführer und Beschwerdegegner, im Berufungsverfahren als Berufungskläger und Berufungsbeklagter, im Revisionsverfahren als Revisionskläger und Revisionsbeklagter bezeichnet. Im Verfahren über eine Einstweilige Verfügung sind die Bezeichnungen Verfügungskläger und Verfügungsbeklagter, im Arrestverfahren die Bezeichnungen Arrestkläger und Arrestbeklagter üblich.

Auch die gesetzlichen Vertreter einer Partei - etwa die Eltern von Minderjährigen oder der Geschäftsführer einer GmbH - werden als Partei angesehen und können daher nicht als Zeugen vernommen werden.

Im Zwangsvollstreckungsverfahren sind der Gläubiger und der Schuldner Partei.

Im Zwangsversteigerungsverfahren nach dem ZVG sind neben dem Gläubiger und dem Schuldner auch der Eigentümer (wenn Eigentümer und Schuldner unterschiedliche Personen sind), die Inhaber von Rechten an dem Grundstück (z.B. Wegerecht, Überbaurecht), die Mieter und die Parteien, welche ein Recht anmelden, Beteiligte am Verfahren.

Im Strafprozess heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, im Ordnungswidrigkeitenverfahren Betroffener.

Siehe auch: Beteiligter, Prätendentenstreit

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Prozesspartei — ↑ Partei …   Das Herkunftswörterbuch

  • Prozesspartei — Pro|zẹss|par|tei, die (Rechtsspr.): eine der beiden gegnerischen Parteien im Zivilprozess. * * * Pro|zẹss|par|tei, die (Rechtsspr.): eine der beiden gegnerischen Parteien im Zivilprozess …   Universal-Lexikon

  • Prozesspartei — Pro|zẹss|par|tei …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland) — Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit des Arbeitsrechts. Sie hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit.… …   Deutsch Wikipedia

  • Joe Sixpack — John Doe ist ein englischer Platzhaltername für fiktive oder nicht identifizierte Personen. John war lange Zeit der häufigste englische Männername. Doe bezeichnet eine Hirschkuh. Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Alternativen 3 Verwendungen 4… …   Deutsch Wikipedia

  • Logograph (Recht) — Der Logograph Lysias Logograph (griechisch λογογράφος, logographos, zusammengesetzt aus λόγος, logos, „Wort“, und γράφω, grapho, „schreiben“) ist die Bezeichnung für die Verfasser von Gerichtsreden im antiken Griechenland …   Deutsch Wikipedia

  • Zeugnisverweigerung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten… …   Deutsch Wikipedia

  • Beschimpfung — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Echter Hilfsantrag — Im Zivilprozess nach der deutschen Zivilprozessordnung ist ein Hilfsantrag eine Prozesshandlung, die zusätzlich zu dem Hauptantrag gestellt wird. Ein Hilfsantrag kann sein: echter Hilfsantrag oder unechter Hilfsantrag. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrabschneider — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”