Prädikatswanderweg

Prädikatswanderweg

Ein Prädikatswanderweg ist ein Wanderweg, der von einer möglichst unabhängigen Organisation mit einem Prädikat ausgezeichnet wurde.

Inhaltsverzeichnis

Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien basieren auf Wünschen und Vorlieben der Wanderer und sollen damit die Attraktivität des Wanderweges messbar machen. Sie berücksichtigen neben Beschaffenheit, Streckenführung und Kennzeichnung des Wegs selbst auch Faktoren wie z.B. landschaftliche und kulturelle Sehenswürdigkeiten, Abwechslungsreichtum und „Erlebnispotential“.

Wenn ein Wanderweg ein definiertes Qualitätsniveau erreicht hat und dieses durch eine Prüfung bestätigt wurde, kann er mit dem jeweiligen Prädikat werben.

Prädikate für Wanderwege in Deutschland

Es gibt in Deutschland zwei Prädikate für Wanderwege. Beide sind für jeweils drei Jahre gültig.

  • Das Deutsche Wandersiegel des Deutschen Wanderinstituts e. V. beurteilt jeden Kilometer anhand von 34 Kriterien.
  • Das Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ des Deutschen Wanderverbands beurteilt Abschnitte von 4 Kilometern anhand von 9 Basis- und 23 Wahlkriterien.

Kriterien Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“

Logo des Qualitätswegs "Wanderbares Deutschland"

Die 9 Basiskriterien für das Gütesiegel lauten (diese müssen komplett erfüllt sein):

  1. mindestens 35 % der Gesamtstrecke müssen naturbelassene Wege sein
  2. höchstens 5 % der Gesamtstrecke und höchstens 1.500 m am Stück dürfen schlecht begehbare Wege sein
  3. höchstens 20 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen Verbunddecken aufweisen
  4. höchstens 3 % der Gesamtstrecke und höchstens 300 m am Stück dürfen auf befahrenen Straßen liegen
  5. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen neben befahrenen Straßen liegen
  6. 100 % der Gesamtstrecke muss eine nutzerfreundliche Markierung aufweisen
  7. bzgl. der Abwechslung müssen mind. 2 Formationswechsel auf 8 km liegen
  8. bzgl. des Erlebnispotentials müssen mind. 4 Punkte auf 8 km aus den Wahlkriterien 13–19 vorhanden sein
  9. höchstens 10 % der Gesamtstrecke und höchstens 3.000 m am Stück dürfen ein intensiv genutztes Umfeld aufweisen

Die 23 Wahlkriterien lauten:
Wegeformat

1. mindestens 1.000 m naturbelassene Wege (erdig, grasig bzw. landschaftstypisches Oberflächenmaterial)
2. neutrale Wertung für befestigte Wege mit Feinabdeckung (Oberfläche aus Feinmaterial mit Korngröße unter 15 mm)
3. höchstens 300 m schlecht begehbare Wege, z. B. aufgeschüttete Bruchsteindecke (Korngröße über 15 mm)
4. höchstens 500 m Verbunddecken (Teer, Beton, Pflaster auf der Gehspur)
5. mindestens 500 m, zählt doppelt ab 1.500 m Pfade (Gehspur von weniger als 1 m Breite)
6. höchstens 50 m auf befahrenen Straßen, einschließlich ungesicherter Fahrbahnquerungen
7. höchstens 300 m neben befahrenen Straßen, bis zu einem Abstand von einer Straßenbreite zum Fahrbahnrand

Wanderleitsystem/Besucherlenkung

8. lückenlose, fehlerfreie und eindeutige nutzerfreundliche Markierung (nach Markierungsrichtlinien für „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“)
9. mindestens 2 Wegweiserstandorte mit Entfernungsangaben
10. mindestens 2 Vernetzungen mit anderen markierten Wanderwegen

Natur/Landschaft

11. mindestens 3 Abwechslungen im Großen (wechselnde Landschaftsformationen)
12. mindestens 1.000 m Strecke mit natürlicher Stille (keine maschinen- und verkehrserzeugte Geräusche)
13. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) attraktive Naturlandschaft, z. B. Altwald, Waldwiese, Heide, eindrucksvolles Biotop
14. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) natürliches Gewässer, z. B. naturnahe Quelle, Bach, Fluss, See, Moor
15. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) punktuelle Naturattraktion, z. B. Gipfel, Schlucht, Felsen, Höhle, Wasserfall, Naturdenkmal
16. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) eindrucksvolle Aussicht (dauerhaft freies Blickfeld, mind. 45-Grad-Öffnung und 2.000 m Sichttiefe)

Kultur

17. mindestens 1 gefällige Ortsszene, z. B. Altstadtstraße, repräsentative Gebäudezeile, Marktplatz
18. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) regionale kulturelle Sehenswürdigkeit, z. B. Burg, Klöster, Kirche, historische Anlage
19. mindestens 1 (zählt doppelt) nationales Baudenkmal, z. B. Schloss, Dom, Wasserspiel, Weltkulturerbe

Zivilisation

20. höchstens 300 m intensiv genutztes Umfeld, z. B. Gewerbegebiete, Kläranlagen, massive Stromtrassen, Windkraftanlagen
21. mindestens 1 (mehr zählt doppelt) Gasthaus, wenn ab mittags und an 5 Tagen pro Woche geöffnet
22. mindestens 1 Haltepunkt für ÖPNV, PKW, z. B. Haltestelle für Bus und Bahn, Wanderparkplatz
23. mindestens 2 Rastmöglichkeiten, z. B. Bänke, Rastplätze, Hütten

Siehe auch

Weblinks


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