- Präfekturen Japans
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Karte der Präfekturen Japans Insel Hokkaidō
Insel Honshū
Insel Shikoku
Insel Kyūshū
Ryūkyū-Inseln
Japan ist in 47 Präfekturen unterteilt (siehe Liste der Präfekturen Japans), deren Rolle der der französischen Départements vergleichbar ist. Ein Vergleich mit den deutschen oder österreichischen Bundesländern bzw. den Schweizer Kantonen ist nur bedingt sinnvoll, da diese den Bundesstaat von unten her konstituieren, während Japan als Zentralstaat von oben herab gegliedert ist.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung
Im Japanischen gibt es vier verschiedene Bezeichnungen für „Präfektur“, welche von der Andersartigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheiten in der Vergangenheit herrühren: Es sind dies: to (jap. 都), dō (道), fu (府) und ken (県). To wird nur für die Präfektur Tōkyō benutzt (Tōkyō-to), dō ausschließlich für die Präfektur Hokkaidō, fu für die Präfekturen Ōsaka und Kyōto, ken für alle übrigen 43 Präfekturen. Im Japanischen, das keinen grammatischen Plural kennt, steht die Zusammenfassung To-dō-fu-ken (都道府県) für die Präfekturen Japans. Die Präfekturbezeichnungen werden einzeln als Nomen und als Suffixe den jeweiligen Präfekturnamen angehängt. Beispiel: Kyōto-fu (京都府).
Das System der Präfekturen wurde am 14. Juli 1871 während der Meiji-Restauration im Zuge der Abschaffung des Han-Systems etabliert. Da die meisten Han (Lehen) direkt zu Präfekturen umgewandelt wurden, gab es ursprünglich über 300 Präfekturen. Ihre Anzahl wurde bis 1888 drastisch auf 47 verringert. 1947 wurde ein Gesetz erlassen, das den Präfekturen eine größere Selbständigkeit und politische Macht ermöglichte.
Im Jahr 2003 verkündete der damalige Premierminister Japans, Koizumi Junichirō, dass die momentanen Präfekturen in 10 Bundesstaaten aufgehen werden. Den dabei entstehenden Staaten soll mehr Autonomie gewährt werden als den Präfekturen. Die entsprechende Gesetzgebung liegt jedoch auf Eis.
Verwaltungsgliederung
Viele Präfekturen gliedern sich heute weiter in Chiiki (地域), welche sehr mit den deutschen Regierungsbezirken vergleichbar sind. Im flächengrößten Hokkaidō heißen diese 14 Einheiten Shichō (支庁) und werden auch mit „Unterpräfektur“ (Engl. Subprefecture) übersetzt.
Ähnlich dem deutschen System stellen die kreisfreien Städte Shi (市) und Landgemeinden Chō (町; je nach Gemeinde auch machi gelesen), aber auch Orte Son (村, wörtlich Dorf; auch mura gelesen) nebeneinander die nächste Verwaltungsebene dar.
Die in der Meiji-Zeit geschaffenen Landkreise Gun (郡), die oft zwei oder drei der obigen drei verschiedenen Verwaltungseinheiten zusammenfassten, gehen derzeit in Eingemeindungen und damit einhergehender verwaltungstechnischer Verstädterung auf und haben zahlenmäßig sehr stark abgenommen. Viele Stadtgebiete von in den Heisei-Jahren „neu“ entstandenen Städten ist mit denen vormaliger Gun nahezu identisch.
Städte (Shi) gliedern sich im Übrigen weiter in Stadtteile, deren Schriftzeichen 町 (Chō) dasselbe wie das für Landgemeinden ist und ebenfalls je nach Name auch als machi gelesen wird.
Bei sehr großen Städten sind den Chō Stadtbezirke Ku (区) übergeordnet, wobei in den letzten Jahren mehrere Städte mit Einwohnerzahlen unterhalb der Millionengrenze Ku eingeführt haben.
Typen von Präfekturen
Der Grund für die unterschiedlichen Bezeichnungen der Präfekturen in der japanischen Sprache (to, do, fu und ken) liegt in ihrer jeweiligen historischen Entwicklung.
fu und ken
Während der Edo-Zeit etablierte das Tokugawa-Shogunat neun Gebiete um die neun größten Städte Japans, die von einem Shogunatsverwalter (奉行, bugyō) verwaltet wurden. In weiteren 302 Gemeinden wurde das restliche Land verwaltet. Die Gemeinden waren jedoch dem Daimyō der Han (Lehen) unterstellt, in der sich diese befand. Als das System der Präfekturen während der Meiji-Restauration erschaffen wurde, benannte man die von den Gemeinden verwalteten Gebiete ken, die bugyō-beherrschten fu. Später veränderte die Regierung den fu-Status zu ken, bis auf Tokio, Ōsaka und Kyōto. Während des Zweiten Weltkrieges bekam Tokio den to-Status, eine neue Art von Präfektur, die den Hauptstadt-Charakter Tokios unterstreichen soll.
Vor dem Zweiten Weltkrieg existierten unterschiedliche Gesetze für fu und ken, welche jedoch nach dem Krieg verschwanden, sodass fu und ken grundsätzlich die gleiche Art Verwaltungseinheit sind.
Hokkaidō
Die Bezeichnung dō (Bezirk) wurde ursprünglich genutzt um Regionen wie Tōkaidō und Sakaidō während der Tokugawa-Ära zu bezeichnen. Diese wiederum bestanden aus mehreren Provinzen. Hokkaidō ist das einzige noch heute existierende dō in Japan, obwohl es keines der ursprünglich sieben dō war (in vormodernen Zeiten war es als Ezo bekannt). Der heutige Name wird auf Matsuura Takeshiro zurückgeführt. Er war ein früher japanischer Entdecker der Insel Hokkaidō. Da es nicht in die existierende dō-Einteilung passte, führte er ein neues dō ein.
Die Meiji-Regierung bezeichnete Hokkaidō ursprünglich als freies Siedlungsgebiet, später wurde die Insel in drei Präfekturen, die nach den größeren Städten Sapporo, Hakodate und Nemuro benannt wurden, unterteilt. Diese wurden 1886 zu einer einzigen Präfektur Hokkaidō mit dem Verwaltungssitz Sapporo zusammengefasst. Die Endung ken wurde nie zu dem Namen Hokkaidō zugeführt, so dass der dō-Suffix als Präfektur verstanden wird.
Hokkaidō lässt sich auch heute aufgrund seiner Größe, der natürlichen Gegebenheiten und der strengen Winter anders als die meisten anderen Präfekturen schlecht von einer einzigen Zentrale aus verwalten, sodass die Präfektur in verschiedene Unterpräfekturen unterteilt wurde. Die Außenämter (shichō) der Präfekturverwaltung unterstützen deren administrative Arbeit vor Ort. Entsprechungen in verschiedenen anderen Präfekturen (chihō) spielen vergleichsweise geringere Rollen.
Hokkaidō-Präfektur ist, rein grammatisch gesehen, ein redundanter Ausdruck. Er wird jedoch ab und zu genutzt um den Begriff für die Präfekturregierung von dem Namen der Insel zu unterscheiden. Der japanische Begriff für die Regierung der Präfektur Hokkaidō wird direkt übersetzt mit Hokkaidō-Regierung und nicht Hokkaidō-Präfekturregierung.
Hokkaidō ist die am dünnsten besiedelte Insel Japans.
Tōkyō-to
Die einzige to in Japan ist Tokio (Tōkyō). Nach der Abschaffung der Provinzeinteilung bestand Tōkyō-fu, eine urbane Präfektur wie Ōsaka und Kyōto, aus einer Anzahl von Städten, die zusammengewachsen waren. Die größte davon war die Stadt Tōkyō und war in 15 Stadtbezirke unterteilt. 1943 wurde die Stadt Tōkyō aufgelöst und Tōkyō-fu zu Tōkyō-to umbenannt. Tokios Stadtbezirke wurden zu den autonomen Stadtbezirken, die jede eine eigene Versammlung (kugikai) sowie Bürgermeister (kuchō) hatten und direkt der Präfektur unterstanden. Zu dem Zeitpunkt existierten 35 solcher Stadtbezirke, die auch die Vorstädte und Kleinstädte um Tokio umfassten.
Der Grund für diese Neuordnung lag darin, die Verwaltung der Umgebung der Hauptstadt Tokio zu festigen, indem man die Verwaltung der Stadt Tokyo auflöste. 1947 wurde Tokyo aufgrund der Bevölkerungsrückgänge, die durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges verursacht wurden, in die bis heute bestehenden 23 autonomen Stadtbezirke aufgeteilt. Das Wachstum des Megaplexes Tokios nach dem Krieg führte jedoch dazu, dass es in andere Präfekturen hineinwuchs.
Es gibt einige Unterschiede in der Terminologie zwischen Tokio und den anderen Präfekturen. Das liegt vor allem daran, das Tokio zum einen die Hauptstadt Japans, zum anderen ein riesiger Megaplex ist. Zum Beispiel werden die Polizei- und Feuerwehrstationen als chō anstatt honbu bezeichnet. Der Hauptunterschied zwischen der Präfektur Tokio und den anderen Präfekturen besteht darin, das jeder Teil Tokios wiederum eine eigene Stadt ist. Heute haben diese Stadtbezirke annähernd den gleichen Grad an Unabhängigkeit wie andere japanische Städte, was in der Vergangenheit nicht so war. Die japanische Regierung benutzt den Begriff Tōkyō-to im Sinne von Metropole Tokio. Die Verwaltung wird offiziell in direkter Übersetzung Tōkyō-Metropolregierung genannt. Außerhalb Japans wird jedoch Tōkyō-to in der Regel als Präfektur Tōkyō übersetzt.
Verwaltung
Jeder der 47 Präfekturen steht ein Gouverneur vor, die Legislative bildet ein Ein-Kammer-Parlament. Wahlen finden alle vier Jahre statt. Ein nationales Gesetz schreibt vor, dass jede Präfekturverwaltung Abteilungen für Allgemeine Angelegenheiten, Finanzen, Wohlfahrt, Gesundheit und Arbeit unterhalten soll. Je nach lokalem Bedarf können optional auch Abteilungen für Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, Handel und Industrie eingerichtet werden.
Jede Präfektur erhält einen festgelegten Prozentsatz der eingenommenen Steuern. Diese Mittel machen jedoch nur etwa 30 Prozent des Haushalts aus, die restlichen Mittel werden von der Zentralregierung als Subventionen gezahlt. So werden lokale Infrastrukturprojekte durch Mittel aus Tokyo mitfinanziert. Dadurch werden bisweilen auch unrentable oder überflüssige Projekte beschlossen, nur um sich Fördermittel zu erschleichen, ein auch in Deutschland bekanntes Problem.
Außerdem besitzen das japanische Innenministerium und andere Ministerien umfangreiche Befugnisse, um sich in lokale Entscheidungen einzumischen. Daher wird auch von einer „30% Unabhängigkeit“ der lokalen Verwaltungen gesprochen. Unliebsame Entscheidungen kann die Zentralverwaltung direkt verhindern oder durch den Entzug der Subventionen bestrafen. Diese Regelungen führen zu einer weitgehenden Standardisierung der Prozesse und Entscheidungen zwischen den Präfekturen und zu einer starken Machtkonzentration in Tokyo.
Die Präfekturen sind jedoch auch nicht völlig passiv. Japaner identifizieren sich stark mit ihrem Dorf, ihrer Stadt und ihrer Region und das Bestreben ist sehr stark, die regionalen Eigenheiten zu pflegen und zu erhalten. Präfekturen waren auch oft Vorreiter einer moderneren Gesetzgebung, die dann von der Zentralregierung übernommen werden.
Ein negatives Beispiel für die unabhängige Entscheidung eines Präfekturparlamentes hat die Präfektur Shimane im Jahr 2005 geliefert, als sie den 22. Februar zum Takeshima-Tag ausgerufen hat (die Takeshima-Inselgruppe wurde 1953 von Südkorea besetzt, Japan erhebt aber weiter Ansprüche auf die Inseln). Die Ausrufung des Feiertags hat zu Protesten in Korea geführt. Premierminister Junichiro Koizumi und die Zentralregierung konnten (wollten?) mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Lokalparlamente jedoch nichts dagegen unternehmen.
Bildung, eine der Hauptaufgaben der deutschen Bundesländer, wird in Japan von der Zentralregierung und Bildungsräten auf Kreisebene geregelt, ohne Einfluss der Präfektur. Einige Universitäten werden jedoch von Präfekturen betrieben.
Siehe auch
- Liste der Präfekturen Japans
- Liste der Gouverneure japanischer Präfekturen
- Liste japanischer Präfektursymbole
- Regionen Japans
- Kfz-Kennzeichen (Japan)
- historische Provinzen Japans
Weblinks
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