Politik Japans

Politik Japans

Das gegenwärtige politische System Japans wurde nach dem Zweiten Weltkrieg während der Besatzungszeit in der Verfassung vom 3. Mai 1947 formal festgeschrieben. Demnach ist Japan eine zentralstaatlich organisierte parlamentarische Monarchie; der Tennō symbolisiert als Monarch die Einheit des Volkes und ist in allen Staatsangelegenheiten von der Zustimmung des Kabinetts, der gewählten Regierung abhängig. Das Kabinett bildet unter Führung des Premierministers die Exekutive. Die legislative Gewalt wird von einem Zweikammerparlament, bestehend aus Unterhaus (Shūgiin) und Oberhaus (Sangiin) ausgeübt. An der Spitze der Judikative steht der Oberste Gerichtshof.

Inhaltsverzeichnis

Verfassung

Hauptartikel: Japanische Verfassung

Die geltende japanische Verfassung wurde am 3. November 1946 verkündet und trat am 3. Mai 1947 in Kraft. In ihr verpflichtet sich das japanische Volk den Idealen des Friedens und der demokratischen Ordnung. Sie ist auch unter der Bezeichnung "Friedensverfassung" bekannt, da sie unter dem starken Einfluss der USA und ihrem Rechtsempfinden entwickelt wurde (daraus entstammen beispielsweise das Frauenwahlrecht und der relativ geringe Einfluss von Gewerkschaften; "japanische Elemente", wie etwa eine ausgeprägte sozial-familiäre Verpflichtung bzw. Gruppenloyalität fehlen hingegen).

Der Kaiser, in Japan Tennō (jap. 天皇 tennō, "Kaiser des Himmels" oder sumera-mikōtō "Himmlischer Herrscher") genannt, wird als Symbol des Staates und der Einheit des Volkes hervorgehoben. Ihm ist untersagt, in Regierungsbefugnisse einzugreifen; somit besitzt er keinerlei politische Macht und die souveräne Macht liegt allein beim Volk.

In der Verfassung wird im Artikel Neun Krieg als souveränes Recht abgelehnt, auch die Androhung militärischer Gewalt als Mittel zur internationalen Konfliktlösung ist verboten. Weiterhin wird die Unverletzlichkeit der Menschenrechte betont.

Tennō (Kaiser)

Hauptartikel: Tennō und Japanisches Kaiserhaus

„Symbol des Staates und der Einheit des Japanischen Volkes“ ist Akihito, der 125. Tennō (jap. 天皇, dt. Kaiser, wörtlich „vom Himmel (gesandter) Herrscher“). Rechtlich gilt er nicht als Staatsoberhaupt, und die souveräne Macht liegt allein beim Volk. Sein Vater, der Shōwa-Kaiser, hatte 1945 bei der Kapitulation Japans eine Göttlichkeit der japanischen Kaiser zurückgewiesen. Die Verfassung von 1946 gibt dem Kaiser keine direkte politische Entscheidungsgewalt, im modernen Japan ist sein Amt zeremonieller Natur. Er ernennt den von beiden Parlamenten gewählten Ministerpräsidenten und den Präsidenten des obersten Gerichtshofes, er verkündet die Gesetze und beruft das Parlament ein. Außerdem ist er oberster Priester des Shintō.

Akihitos Regierungsdevise lautet heisei (平成). Die Regierungsdevise wird auch als Jahresangabe in offiziellen japanischen Texten verwendet, beginnend mit dem Jahr der Thronbesteigung. Heisei 1 ist das Jahr 1989.

Judikative

Der Oberste Gerichtshof besteht aus einem Obersten Richter, der auf Vorschlag des Kabinetts vom Tennō ernannt wird, sowie 14 Höchsten Richtern, die auf 10 Jahre von Kabinett ernannt und periodisch durch Volksabstimmung legitimiert werden. Ihr Amt ist erneuerbar. Ihre Aufgabe besteht primär in der Überprüfung der Gesetze und der Verordnungen auf Verfassungsmäßigkeit; nur in Ausnahmefällen greifen sie dabei direkt in Regierungsangelegenheiten ein.

Exekutive

Die Exekutive liegt beim Premierminister (内閣総理大臣, Naikaku sōri daijin) und dem Japanischen Kabinett (内閣, Naikaku). Seit September 2008 sind das Tarō Asō und das Kabinett Asō.

Die Exekutive ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Der Chef der Exekutive, der Premierminister, wird von Oberhaus und Unterhaus gewählt und dann vom Tennō ernannt. Bei einem Konflikt gilt das Votum des Unterhauses. Nur Abgeordnete des Ober- oder des Unterhauses können zum Premierminister gewählt werden. Der Premierminister ernennt (und entlässt) die Minister seines Kabinetts, die in der Mehrheit ebenfalls Abgeordnete des Ober- oder Unterhauses sein müssen. Nach den Erfahrungen mit dem japanischen Militarismus ist in der Verfassung außerdem festgeschrieben, dass der Premierminister und alle seine Minister Zivilisten sein müssen.

Weitere Regeln sind nicht in der Verfassung festgeschrieben, entsprechen aber der politischen Tradition. So gilt in der LDP das Senioritätsprinzip, Ministerposten werden nicht nach Kompetenz vergeben sondern dienen dazu, langjährige verdiente Abgeordnete zu belohnen. Die Vergabe regeln die Chefs der Faktionen hinter den Kulissen. Faktionen sind Gruppen von Abgeordneten, in deren Zentrum ein altgedienter und einflussreicher Abgeordneter steht. Die Faktionen unterstützen ihre Mitglieder mit dem dringend für den Wahlkampf benötigten Finanzmitteln, im Gegenzug kann der Vorsitzende der Faktion bei Abstimmungen im Parlament und innerhalb der LDP-Fraktion auf die Stimmen seiner Faktion setzen. Den Posten des Premierministers nimmt traditionell der Chef der LDP ein, de facto entscheidet also die Wahl des LDP-Vorsitzenden über die Nachfolge; einzige Unterbrechung waren die Jahre 1993 bis 1996, als die LDP nicht den Regierungschef stellte.

siehe auch: Liste der Premierminister Japans

Legislative

Unterhaus des japanischen Parlaments

Das japanische Parlament (Kokkai) ist das höchste Organ der Staatsgewalt und die einzige gesetzgebende Körperschaft Japans. Das nationale Parlamentsgebäude steht in Nagata-chō, Stadtbezirk Chiyoda, Tokio.

Das japanische Parlament besteht aus dem Oberhaus (Sangiin) und dem Unterhaus (Shūgiin).

Die Unterteilung in Ober- und Unterhaus wurde in der Meiji-Zeit nach dem britischen Vorbild geschaffen. Nach der Meiji-Verfassung von 1889 wurde das Oberhaus als Herrenhaus (Kizokuin) eingerichtet und es durften ihm nur Mitglieder des Adels (Kazoku) angehören. Das Parlament trat erstmals am 29. November 1890 zusammen. In der Verfassung von 1947 wurde das Herrenhaus abgeschafft und durch das gewählte Sangiin ersetzt.

Das Unterhaus ist in der Verfassung von 1947 dem Oberhaus übergeordnet. Gesetze können von beiden Kammern eingebracht werden und müssen beide Kammern passieren, in entscheidenden Punkten besitzt das Unterhaus allerdings mehr Macht:

  • Wird in beiden Kammern ein unterschiedlicher Premierminister gewählt, obsiegt der Kandidat des Unterhauses.
  • Internationale Verträge werden im Unterhaus abgesegnet.
  • Gesetzesvorlagen, die im Unterhaus beschlossen werden, im Oberhaus jedoch abgelehnt, kann das Unterhaus mit einer Zweidrittelmehrheit durchsetzen. Dies ist in der japanischen Nachkriegsgeschichte erstmals 1951 bei einem Gesetz über Motorbootrennen vorgekommen. Das zweite Mal wurde die Regelung am 11. Januar 2008 angewendet, als das Antiterrorgesetz auf diese Weise verabschiedet wurde, das Japan eine Teilnahme an der Operation Enduring Freedom mit Betankungsschiffen im Indischen Ozean ermöglicht.[1]

Wahlrecht und Wahlsystem

Hauptartikel: Wahlen in Japan

Die Japanische Verfassung enthält keine Details zur Größe der Kammern des Parlaments, zum Wahlsystem den notwendigen Qualifikationen für das aktive und passive Wahlrecht, so dass diese Dinge durch Gesetze geregelt sind. Das Wahlsystem wurde in der Nachkriegszeit mehrfach geändert. In der Verfassung festgeschrieben sind dagegen das allgemeine Wahlrecht und die geheime Wahl. Außerdem ist festgeschrieben, dass das Wahlrecht keine Unterschiede nach "Rasse, Glaube, Geschlecht, sozialem Stand, familiärer Herkunft, Bildung, Besitz und Einkommen" machen darf.

Ab 1947 wurden beide Kammern durch Einfache nicht-übertragbare Stimme gewählt. Das Land war für die Unterhauswahl 1947 in 117 Wahlkreise eingeteilt, in denen je nach Einwohnerzahl zwischen drei und fünf Abgeordnete gewählt wurden; die Wahlkreiseinteilung und die Zahl der Abgeordneten wurde später mehrfach geändert. Das Wahlsystem hat in den kleinen Wahlkreisen dazu geführt, dass kleine Parteien und unabhängige Kandidaten chancenlos waren, in den großen Wahlkreisen dagegen stellte die LDP oft mehrere Kandidaten, die sich gegenseitig Konkurrenz machten. Nach dem Machtverlust der LDP im Jahr 1993 war daher eines der Hauptziele der neuen Regierung eine Reform des Wahlsystems, die auch im Jahr 1994 durchgeführt wurde.

Das aktuelle Wahlsystem sieht nach Reformen in den Jahren 1994 und 1996 im Unterhaus 480 und im Oberhaus 242 Abgeordnete vor. Von den 480 (bis 1996 500) Sitzen des Unterhauses werden in einem Grabenwahlsystem 300 in Ein-Mandat-Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt, die übrigen 180 (bis 1996 200) Mandate werden in Verhältniswahl nach Parteienlisten gewählt. Im ursprünglichen Reformentwurf von 1994 gab es nur eine landesweite Liste, nach der Rückkehr der LDP an die Macht im selben Jahr wurde dieser Teil in 11 regionale Verhältniswahlblöcke aufgeteilt. Die Wahlperiode für das Unterhaus beträgt vier Jahre, allerdings kam es in der Nachkriegsgeschichte mit Ausnahme von 1976 immer vor dem Ende der Legislaturperiode zu Neuwahlen.

Das Oberhaus wird zum Teil durch Verhältniswahl mit nationalen Parteilisten (96 Mandate) gewählt; mit einer zusätzlichen Personenstimme können die Wähler seit 2001 Einfluss darauf nehmen, wer über die Listen gewählt wird. Die übrigen 146 Sitze werden durch Einfache nicht-übertragbare Stimme bestimmt, wobei die 47 Präfekturen als Wahlkreise dienen (je Präfektur eins bis zehn Mandate, also maximal fünf pro Wahl). Das Mandat ist auf 6 Jahre beschränkt, jeweils eine Hälfte der Abgeordneten wird alle 3 Jahre gewählt.

Ursprüngliches Ziel der Einführung des Verhältnis-Blocks war, die kleinen Parteien in Konkurrenz zur LDP zu stärken, durch die Aufteilung in Regionen ist allerdings wieder ein größerer Stimmenanteil nötig, um wenigstens einen Sitz zu erreichen. Da der Direktmandate-Block fast doppelt so groß ist, spielen einzelne Abgeordnete und ihre Verbindung zum Wahlkreis im Vergleich zu Deutschland weiterhin eine große Rolle. Verschiedene Analysten sagen voraus, dass sich in Japan ein Zwei-Parteien-System entwickeln wird, bisher ist jedoch die LDP weiter dominant. In der Oberhauswahl 2007 ist es der zweitstärksten Partei, der DPJ, gelungen, zusammen mit den anderen Oppositionsparteien eine Mehrheit zu erringen und so Gesetzesvorhaben der Regierung zu verzögern.

Passives Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus erhalten alle Männer und Frauen mit dem vollendeten 25. Lebensjahr, für das passive Wahlrecht im Oberhaus muss das 30. Lebensjahr vollendet sein. Wahlberechtigt sind alle japanischen Männer und Frauen mit vollendetem 20. Lebensjahr.

Die Parteien und ihre Geschichte

Hauptartikel: Politische Parteien in Japan

Japan besitzt in der Nachkriegszeit ein pluralistisches Mehrparteiensystem mit einer dominanten Partei, der Liberaldemokratischen Partei (LDP). Daneben existieren einige wenige, kontinuierlich existierende Oppositionsparteien, namentlich die Sozialdemokratische Partei (SDP), die Kommunistische Partei Japans (KPJ) und die Kōmeitō, dem politischen Arm der buddhistischen Organisation Sōka Gakkai.

Während der Deflationskrise der 90er Jahre geriet das Machtmonopol der LDP erstmals in ernsthafte Gefahr, und sie verlor für ein Jahr die Regierungsbeteiligung. Seit 1996 stellt die LDP wieder den Ministerpräsidenten und regiert in einer Koalition mit der Kōmeitō. Die aus der Vielzahl der Parteineugründungen, -umbildungen und -auflösungen hervorgegangene Demokratische Partei (DPJ) ist inzwischen die größte Oppositionspartei und konnte die LDP in der Oberhauswahl 2007 erstmals in der Wählergunst übertreffen.

Die Zusammensetzung des politisch bedeutsameren Unterhauses nach der Wahl 2005

Die gegenwärtig im Parlament vertretenen Parteien sind:

Außerparlamentarische Gruppen sind:

  • Rechtsradikale Organisationen (右翼, uyoku), Splittergruppen, die bisher noch nicht im Parlament vertreten waren
    • Japanische Partei der Vaterlandsliebe, (日本愛国党, nihonaikokuto), Ex-Vorsitzender Satoshi Akao (赤尾敏)
    • Der "Mittwochsklub" (一水会, issuikai; benannt nach dem Jour Fixe der Gruppe, dem ersten Mittwoch jeden Monats. Oft fälschlicherweise mit "Ein-Wasser-Bund", "Wassertropfengesellschaft", o.ä. übersetzt)
  • Linksradikale Parteien (左翼, sayoku)
    • 中核派, chūkakuha, dt. Kernpartei
    • 東アジア反日武装戦線, Higashi Ajia Hannichi Busō Sensen, dt. Bewaffnete antijapanische Front in Ostasien

Verwaltungsgliederung

Japan ist ein zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene Aufgaben an die 47 Präfekturen zur Durchführung weitergibt. Innerhalb dieser Aufgaben sind die Präfekturen zwar relativ autonom, allerdings immer weisungsgebunden gegenüber der Zentralregierung und auch auf die Finanzierung durch den Zentralstaat angewiesen.

Die 47 Präfekturen gliedern sich in Großstädte sowie Kleinstädte und Dörfer, die kommunale Ebene. Einzige Ausnahme ist die Präfektur Tokio, die in die 23 zentralen Stadtbezirke zum einen sowie umliegende Kleinstädte und Dörfer zum anderen aufgeteilt ist. Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System, innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.

Politische Agenda

Innenpolitik

Hauptagenda der japanischen Innenpolitik nach dem Platzen der bubble economy ist die Bewältigung der Krise und die Entflechtung von Politik und Wirtschaft. Dazu gehört die Reduzierung öffentlicher Investitionen in unrentable Großprojekte und die Privatisierung der korruptionsanfälligen und ineffizienten staatlichen Unternehmen, unter anderem Japanese National Railways, Japan Post, NTT (Telekommunikation) sowie die Sanierung des Bankensektors. Im Jahr 2005 waren viele dieser Ziele erreicht, problematisch ist aber weiterhin die Privatisierung der Post, ihre Durchführung war das letzte Reformprojekt des 2006 zurückgetretenen Premierministers Junichiro Koizumi.

Auch soziale Probleme stehen auf der Agenda. Die alternde Bevölkerung Japans macht eine Reform des Rentensystems dringend notwendig.

Außenpolitik

Hauptartikel: Außenpolitik Japans

Die Hauptpunkte von Japans Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg sind eine feste Bindung an die USA, Scheckbuchdiplomatie, ein in der Verfassung festgeschriebener Verzicht auf militärische Aggression, und Gebietsstreitigkeiten mit den Nachbarn Sowjetunion / Russland, VR China und Südkorea.

Die nördlich von Japan liegenden Südkurilen gehören seit 1945 zur Sowjetunion (ab 1990 dem Nachfolgestaat Russland), werden aber von Japan beansprucht. Dieser Konflikt ist ein andauerndes Problem in den japanisch-russischen Beziehungen. Die kleine Inselgruppe Takeshima (koreanisch: Tokdo) wird von Südkorea verwaltet und von Japan beansprucht, nachdem sie während der Zeit des japanischen Imperialismus etwa 40 Jahre lang zu Japan gehörten. Im Frühling 2005 hat die Einführung eines Takeshima-Tages in einer japanischen Präfektur erneut Zorn in der koreanischen Bevölkerung hervorgerufen. Besitzansprüche hat Japan neben der Volksrepublik China und Taiwan auch auf die Senkaku-Inseln (chin.: Diaoyu). In der Nähe der Inseln werden Rohstoffe vermutet.

Die Beziehungen zu vielen asiatischen Staaten - insbesondere zur Volksrepublik China, Südkorea und Nordkorea - sind vor allem wegen einer verpassten Aufarbeitung der Geschichte weiterhin angespannt. Die enge ökonomische Verflechtung und das Weltinteresse an einem Frieden in der Region machen kriegerische Konflikte jedoch unwahrscheinlich; stattdessen flammen immer wieder politische Krisen auf.

Gemäß der Verfassung hielt sich Japan lange Zeit aus sämtlichen internationalen bewaffneten Konflikten heraus und forcierte stattdessen eine auf Freihandel ausgerichtete multilaterale Handelspolitik. Im Januar 2004 stimmte das Parlament jedoch zum ersten Mal seit 1945 der Entsendung japanischer Soldaten in ein fremdes Land zu, nämlich in den Irak. Während Ministerpräsident Koizumi darin einen Beweis für die engen freundschaftlichen Beziehungen zu den USA sieht, betrachten viele Japaner das als Verfassungsbruch.

Siehe auch

Literatur

  • Axel Klein: Das politische System Japans. Bier'sche Verlagsanstalt, Bonn 2006.
  • Claudia Derichs: Japan: Politisches System und politischer Wandel. In: Claudia Derichs, Thomas Heberer (Hrsg.): Einführung in die politischen Systeme Ostasiens. Leske & Budrich, Opladen 2003, S. 139-224.
  • Takashi Inoguchi: Japanese Politics. An Introduction. Trans Pacific Press, Melbourne 2005.
  • Christopher Hood: The Politics of Modern Japan (4 Bände). Routledge, London/New York 2008.
  • James A. A. Stockwin: Governing Japan. Blackwell, Oxford 1999 (3. Auflage).
  • James A. A. Stockwin: Dictionary of the Modern Politics of Japan. Routledge, London/New York 2003.

Einzelnachweise

  1. BBC News, 11. Januar 2008: Japan PM forces navy bill through

Weblinks


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