Präfektur Japans

Präfektur Japans

Japan ist in 47 Präfekturen unterteilt (siehe Liste der Präfekturen Japans), die die mittlere Verwaltungsebene zwischen dem Zentralstaat und den Gemeinden bilden. Japan ist als Zentralstaat von oben herab gegliedert; das Prinzip „lokaler Selbstverwaltung“ (chihō jichi) ist in Kapitel 8 der Verfassung von 1947 festgeschrieben. Insbesondere finanziell sind die Präfekturen aber stark von der Zentralregierung abhängig. Die 47 Präfekturen werden oft in acht geographisch und kulturell zusammenhängende Regionen gruppiert, die selbst aber keine Verwaltungseinheiten darstellen.

Die Verwaltung jeder Präfektur wird von einem Gouverneur (chiji) geleitet, der seit 1947 ebenso wie die Präfekturparlamente alle vier Jahre vom Volk gewählt wird.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung

Im Japanischen gibt es vier verschiedene Bezeichnungen für „Präfektur“, welche von der Andersartigkeit der jeweiligen Verwaltungseinheiten in der Vergangenheit herrühren: to (jap. ), (), fu () und ken (). To wird nur für die Präfektur Tōkyō benutzt (Tōkyō-to), ausschließlich für die Präfektur Hokkaidō, fu für die Präfekturen Ōsaka und Kyōto, ken für alle übrigen 43 Präfekturen. Im Japanischen, das keinen grammatischen Plural kennt, steht die Zusammenfassung To-dō-fu-ken (都道府県) für die Präfekturen Japans. Die Präfekturbezeichnungen werden einzeln als Nomen und als Suffixe den jeweiligen Präfekturnamen angehängt, z.B. Kyōto-fu (京都府).

Das System der Präfekturen wurde am 14. Juli 1871 während der Meiji-Restauration im Zuge der Abschaffung des Han-Systems etabliert. Da die meisten Han (Lehen) direkt zu Präfekturen umgewandelt wurden, gab es ursprünglich über 300 Präfekturen (ken). Ihre Anzahl wurde bis 1888 drastisch auf 47 verringert.

Das Schriftzeichen für die ken wurde im japanischen Altertum für die Bezirks-Verwaltungseinheiten agata verwendet, die im 7. Jahrhundert mit der Einführung des Ritsuryō-Systems zugunsten der gun () abgeschafft wurden. Dafür wurde das Schriftzeichen für die chinesischen xiàn (chinesisch  / ) verwendet, die historisch als Präfektur übersetzt werden. Diese standen interessanterweise unter den chinesischen Kommandanturen ( jùn), ein Schriftzeichen das im japanischen für Bezirke/Landkreise steht, die heute den Präfekturen untergeordnet sind.

1947 wurde ein Gesetz erlassen, das den Präfekturen eine größere Selbständigkeit und politische Macht ermöglichte. Im Jahr 2003 verkündete der damalige Premierminister Japans, Koizumi Junichirō, dass die momentanen Präfekturen in 10 Bundesstaaten aufgehen werden. Den dabei entstehenden Staaten soll mehr Autonomie gewährt werden als den Präfekturen. Die entsprechende Gesetzgebung liegt jedoch auf Eis.

Die Reihenfolge der Präfekturnummern orientiert sich an der geographischen Lage und ist in ISO 3166-2:JP standardisiert.

Präfekturen

Präfekturen sortiert nach ihrem ISO-Code (ISO 3166-2:JP): Regions and Prefectures of Japan 2.svg

Insel Hokkaidō

  1. Hokkaidō

Insel Honshū

  1. Aomori
  2. Iwate
  3. Miyagi
  4. Akita
  5. Yamagata
  6. Fukushima
  7. Ibaraki
  8. Tochigi
  9. Gunma
  10. Saitama
  11. Chiba
  12. Tokio
  13. Kanagawa
  14. Niigata
  15. Toyama
  16. Ishikawa
  17. Fukui
  18. Yamanashi
  19. Nagano
  20. Gifu
  21. Shizuoka
  22. Aichi
  23. Mie
  24. Shiga
  25. Kyōto
  26. Ōsaka
  27. Hyōgo
  28. Nara
  29. Wakayama
  30. Tottori
  31. Shimane
  32. Okayama
  33. Hiroshima
  34. Yamaguchi

Insel Shikoku

  1. Tokushima
  2. Kagawa
  3. Ehime
  4. Kōchi

Insel Kyūshū

  1. Fukuoka
  2. Saga
  3. Nagasaki
  4. Kumamoto
  5. Ōita
  6. Miyazaki
  7. Kagoshima

Ryūkyū-Inseln

  1. Okinawa

Verwaltungsgliederung

Hauptartikel: Gemeinde (Japan), Ku (Japan)

Einige Präfekturen untergliedern sich heute weiter in Chiiki (地域), welche bedingt mit den deutschen Regierungsbezirken vergleichbar sind. Im flächengrößten Hokkaidō heißen diese 14 Einheiten Shichō (支庁) und werden auch mit „Unterpräfektur“ (engl. Subprefecture) übersetzt.

Alle Präfekturen sind in Gemeinden unterteilt: kreisfreie Städte/Großstädte Shi, sowie Landkreisen Gun angehörige Städte Machi/Chō und Dörfer Mura/Son () und „Sonderbezirke“ Tokubetsu-ku (特別区). Zusammen werden die Gemeinden in Japan als shi-chō-son (市町村) oder unter Berücksichtigung Tokios als shi-ku-chō-son (市区町村, in einem rein Tokioter Kontext auch 区市町村, ku-shi-chō-son) bezeichnet.

„Regierungsdesignierte Großstädte“ (seirei shitei toshi) untergliedern sich in Stadtbezirke Ku, die über den Stadtteilen stehen. Städte (Shi) gliedern sich im Übrigen weiter in Stadtteile , deren Schriftzeichen dasselbe wie das für Landgemeinden ist und ebenfalls je nach Ort auch als machi oder chō gelesen wird.

Typen von Präfekturen

Der Grund für die unterschiedlichen Bezeichnungen der Präfekturen in der japanischen Sprache (to, do, fu und ken) liegt in ihrer jeweiligen historischen Entwicklung.

fu und ken

Während der Edo-Zeit etablierte das Tokugawa-Shogunat neun Gebiete um die neun größten Städte Japans, die von einem Shogunatsverwalter (奉行, bugyō) verwaltet wurden. In weiteren 302 Gemeinden wurde das restliche Land verwaltet. Die Gemeinden waren jedoch dem Daimyō der Han (Lehen) unterstellt, in der sich diese befand. Als das System der Präfekturen während der Meiji-Restauration erschaffen wurde, benannte man die von den Gemeinden verwalteten Gebiete ken, die bugyō-beherrschten fu. Später veränderte die Regierung den fu-Status zu ken, bis auf Tokio, Ōsaka und Kyōto. Während des Zweiten Weltkrieges bekam Tokio den to-Status, eine neue Art von Präfektur, die die Selbstverwaltung der Stadt Tokio durch die direkte Kontrolle der Zentralregierung ersetzte und den Hauptstadt-Charakter Tokios unterstreichen soll.

Vor dem Zweiten Weltkrieg existierten unterschiedliche Gesetze für fu und ken, welche jedoch nach dem Krieg verschwanden, sodass fu und ken grundsätzlich die gleiche Art Verwaltungseinheit sind.

Hokkaidō

Die Bezeichnung (Bezirk) wurde im Gokishichidō-System ursprünglich genutzt um Regionen wie Tōkaidō zu bezeichnen. Diese wiederum bestanden aus mehreren Provinzen. Hokkaidō ist das einzige noch heute existierende in Japan, obwohl es keines der ursprünglich sieben war (in vormodernen Zeiten war es als Ezo bekannt). Der heutige Name wird auf Matsuura Takeshiro zurückgeführt. Er war ein früher japanischer Entdecker der Insel Hokkaidō. Da es nicht in die existierende -Einteilung passte, führte er ein neues ein.

Die Meiji-Regierung bezeichnete Hokkaidō ursprünglich als freies Siedlungsgebiet, später wurde die Insel in drei Präfekturen, die nach den größeren Städten Sapporo, Hakodate und Nemuro benannt wurden, unterteilt. Diese wurden 1886 zu einer einzigen Präfektur Hokkaidō mit dem Verwaltungssitz Sapporo zusammengefasst. Die Endung ken wurde nie zu dem Namen Hokkaidō zugeführt, so dass der -Suffix als Präfektur verstanden wird.

Hokkaidō lässt sich auch heute aufgrund seiner Größe, der natürlichen Gegebenheiten und der strengen Winter anders als die meisten anderen Präfekturen schlecht von einer einzigen Zentrale aus verwalten, sodass die Präfektur in verschiedene Unterpräfekturen unterteilt wurde. Die Außenämter (shichō) der Präfekturverwaltung unterstützen deren administrative Arbeit vor Ort. Entsprechungen in verschiedenen anderen Präfekturen (chihō) spielen vergleichsweise geringere Rollen.

Hokkaidō-Präfektur ist, rein grammatisch gesehen, ein redundanter Ausdruck. Er wird jedoch ab und zu genutzt um den Begriff für die Präfekturregierung von dem Namen der Insel zu unterscheiden. Der japanische Begriff für die Regierung der Präfektur Hokkaidō wird direkt übersetzt mit Hokkaidō-Regierung und nicht Hokkaidō-Präfekturregierung.

Hokkaidō ist die am dünnsten besiedelte Insel Japans.

Tōkyō-to

Die einzige to in Japan ist Tokio (Tōkyō). Nach der Abschaffung der Provinzeinteilung bestand Tōkyō-fu, eine urbane Präfektur wie Ōsaka und Kyōto, aus einer Anzahl von Städten, die zusammengewachsen waren. Die größte davon war die Stadt Tōkyō und war in 15 Stadtbezirke unterteilt. 1943 wurde die Stadt Tōkyō aufgelöst und Tōkyō-fu zu Tōkyō-to umbenannt. Tokios Stadtbezirke standen nun unter direkter Kontrolle der vom Innenministerium eingesetzten Präfekturverwaltung. Zu diesem Zeitpunkt existierten 35 solcher Stadtbezirke. Nach dem Ende des Pazifikkrieges wurde 1947 ihre Zahl auf 23 gesenkt und die Verwaltung demokratisiert. Die weiterhin präfekturunmittelbaren Bezirke (nun „Sonderbezirke“) erstritten sich schrittweise bis zum Jahr 2000 den Status als Kommunen.

Es gibt einige Unterschiede in der Terminologie zwischen Tokio und den anderen Präfekturen. Zum Beispiel werden die Polizei- und Feuerwehrstationen als chō anstatt hombu bezeichnet. Der Hauptunterschied zwischen der Präfektur Tokio und den anderen Präfekturen besteht darin, dass Tokio einige klar umgrenzte kommunale Aufgaben von den Tokioter Bezirken übernimmt. Heute haben diese Stadtbezirke annähernd den gleichen Grad an Unabhängigkeit wie andere japanische Städte, was in der Vergangenheit nicht so war. Die japanische Regierung gibt den Begriff Tōkyō-to im Englischen mit Tokyo Metropolis wieder. Die Verwaltung wird offiziell in direkter Übersetzung Tokyo Metropolitan Government genannt. Ins Deutsche wird jedoch Tōkyō-to in der Regel als Präfektur Tōkyō übersetzt.

Verwaltung

Jeder der 47 Präfekturen steht ein Gouverneur vor, die Legislative bildet ein Ein-Kammer-Parlament. Wahlen finden alle vier Jahre statt. Ein nationales Gesetz schreibt vor, dass jede Präfekturverwaltung Abteilungen für Allgemeine Angelegenheiten, Finanzen, Wohlfahrt, Gesundheit und Arbeit unterhalten soll. Je nach lokalem Bedarf können optional auch Abteilungen für Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft, Handel und Industrie eingerichtet werden.

Im Sinne der verfassungsmäßig festgeschriebenen Selbstverwaltung der Gemeinden und Präfekturen ist es der Zentralregierung untersagt, ein Sondergesetz zu erlassen, das nur für eine bestimmte Gebietskörperschaft gilt, ohne die Zustimmung der betroffenen Einwohner einzuholen (Artikel 95). Ein solches Referendum (jūmin tōhyō) wurde 1950 in der Präfektur Tokio durchgeführt, um das shuto-kensetsu-hō (首都建設法; „Hauptstadtbaugesetz“) zu verabschieden, das in die Stadtplanung in Tokio eingriff. Es blieb das einzige auf Präfekturebene, da spätere Gesetze so formuliert und interpretiert wurden, dass ein Referendum nicht nötig war.

Die Präfekturen sind jedoch auch nicht völlig passiv. Japaner identifizieren sich stark mit ihrem Dorf, ihrer Stadt und ihrer Region und das Bestreben ist sehr stark, die regionalen Eigenheiten zu pflegen und zu erhalten. Präfekturen waren auch oft Vorreiter einer moderneren Gesetzgebung, die dann von der Zentralregierung übernommen werden.

Ein im Ausland beachtetes Beispiel für die unabhängige Entscheidung eines Präfekturparlamentes hat die Präfektur Shimane im Jahr 2005 geliefert, als sie den 22. Februar zum Takeshima-Tag ausgerufen hat (die Takeshima-Inselgruppe wurde 1953 von Südkorea besetzt, Japan erhebt aber weiter Ansprüche auf die Inseln). Die Ausrufung des Feiertags hat zu Protesten in Korea geführt. Premierminister Junichiro Koizumi und die Zentralregierung unternahmen unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der Lokalparlamente nichts dagegen. Andere Beispiele für politische Entscheidungen auf Präfekturebene, die ein internationales Medienecho fanden, sind das in Kanagawa erlassene Rauchverbot in öffentlichen Räumen oder das in Tokio eingeführte System zum Emissionsrechtehandel für Treibhausgase.

Bildung, eine der Hauptaufgaben der deutschen Bundesländer, wird in Japan von der Zentralregierung und Bildungsräten auf Kreisebene geregelt, ohne Einfluss der Präfektur. Einige Universitäten werden jedoch von Präfekturen betrieben. Oberschulen, eine Hauptaufgabe amerikanischer Bildungsräte auf Kreisebene, werden mehrheitlich von den Präfekturen eingerichtet und unterhalten.

Präfekturfinanzen

Seit 1878 gewährt der Zentralstaat den Präfekturen eigene Steuerbefugnisse. Die heute dem Volumen nach wichtigsten Präfektursteuern sind die „[Präfektur-]Bürgersteuer“ (dō-/fu-/ken-min-zei), die auf Einkommen sowohl von natürlichen wie juristischen Personen erhoben wird, und die jigyōzei („Betriebssteuer“, eine weitere Körperschaftsteuer der Präfekturen). Zusammen machen sie rund zwei Drittel der Präfektursteuern aus (im Fiskaljahr 2007: 64,5%), weitere wichtige Steuereinnahmen kommen zu 13,8% aus dem Präfekturanteil der Mehrwertsteuer, zu 9,2% aus der „Automobilsteuer“ (jidōsha-zei) und zu 5,5 % aus der an Straßenbauausgaben gebundene „Dieselabnahmesteuer“ (keiyu-hikitori-zei).

Ein gebräuchlicher Maßstab für die Finanzkraft einzelner Präfekturen (wie auch bei Gemeinden) ist der „Finanzkraftindex“ (財政力指数, zaiseiryoku shisū). Er berechnet sich als Quotient aus den Steuereinnahmen einer Gebietskörperschaft durch den proportional zur Bevölkerung errechneten theoretischen Finanzbedarf, jeweils im Durchschnitt mehrerer Fiskaljahre. Die Zuschüsse aus dem Finanzausgleich der Zentralregierung aus dafür vorgesehenen Steuern, den chihō-kōfu-zei („Regionalzuteilungssteuern“: unter anderem Teile der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer und der Tabaksteuer), werden nur an Präfekturen mit einem Finanzkraftindex unter 1 verteilt und richten sich in der Höhe nach dem Finanzkraftindex. Zusammen machen Präfektursteuern (Fj. 2007: 43,1 %) und chihō-kōfu-zei etwa 60% der Gesamteinnahmen der Präfekturen aus, jeweils rund ein Zehntel kommen aus sachgebundenen Zuschüssen der Zentralregierung (kokko hojo futankin) und Präfekturanleihen, das verbleibende Sechstel stammt aus sonstigen Einnahmen.[1]

Seit dem erstmaligen Machtverlust der Liberaldemokratischen Partei 1993 führten das nationale Parlament und die Zentralregierung mehrere Reformen zur fiskalischen Dezentralisierung durch. 2001 leitete das Kabinett Koizumi die sogenannten sanmi-ittai-kaikaku (三位一体改革, etwa „Drei Reformen in einem“) ein, nach denen der Finanzausgleich durch „Regionalzuteilungssteuern“ gesenkt, der feste Präfekturanteil an nationalen Steuern und die sachgebundenen Zuweisungen der Zentralregierung erhöht wurden. Und obwohl die fiskalischen und politischen Möglichkeiten der Präfekturen im Vergleich zu z.B. Einheiten föderaler Staaten gering sind, ist es vielen Präfekturen in den letzten Jahrzehnten gelungen, ihre Haushalte etwas zu konsolidieren und damit ihre fiskalische (und damit politische) Abhängigkeit von der Zentralregierung zu reduzieren. Zwar haben nur zwei Präfekturen – Tokio und Aichi – bisher einen Finanzkraftindex von größer als 1 erreicht, also die eigenständige Deckung ihres Finanzbedarfs; aber mit einem durchschnittlichen Finanzkraftindex von 0,5 im Fiskaljahr 2007, sind die Präfekturen insgesamt weniger von der Zentralregierung abhängig als über Jahrzehnte der Nachkriegszeit. Dabei bestehen aber begünstigt durch die ungleichmäßige Bevölkerungsverteilung Japans, Landflucht und Wirtschaftskonzentration erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Präfekturen. Die „ärmsten“ Präfekturen mit Finanzkraftindizes von unter 0,25 waren im Fiskaljahr 2007 Shimane und Kōchi.

Früher machten die eigenen Steuereinnahmen nur etwa 30 Prozent des Haushalts aus, die restlichen Mittel werden von der Zentralregierung als Finanzausgleich und als Subventionen gezahlt. Daher wurde auch von einer „30%-Unabhängigkeit“ der lokalen Verwaltungen gesprochen. Dadurch besitzen das japanische Innenministerium und andere Ministerien umfangreiche Befugnisse, um sich in lokale Entscheidungen einzumischen. Unliebsame Entscheidungen kann die Zentralverwaltung direkt verhindern oder durch den Entzug der Subventionen bestrafen. Diese Regelungen führen zu einer weitgehenden Standardisierung der Prozesse und Entscheidungen zwischen den Präfekturen und zu einer starken Machtkonzentration in Tokyo. So werden lokale Infrastrukturprojekte durch Mittel aus Tokyo mitfinanziert. Dadurch werden bisweilen auch unrentable oder überflüssige Projekte beschlossen, nur um sich Fördermittel zu erschleichen, ein auch in anderen Ländern bekanntes Problem.

Parlamente

Die Präfekturparlamente ([to-/dō-/fu-/ken-]gikai) sind für die Verabschiedung von Präfekturverordnungen, die Haushalte, die Präfektursteuern und die Abstimmung über Personalnominierungen des Gouverneurs wie z.B. die Vizegouverneure zuständig. Auch wenn sie in Japan wie die Kommunalparlamente „Parlamente“ heißen (gikai, in der englischen Übersetzung der Verfassung heißt es dagegen nur assemblies, im Verfassungsentwurf des SCAP stand prefectural […] legislative assemblies), sind sie im staatsrechtlichen Sinne keine Parlamente, da die Präfekturen nur selbstverwaltete Körperschaften sind und nur das nationale Parlament Gesetze verabschieden kann. Rechtliche Grundlage der heutigen Präfekturparlamente sind vor allem Artikel 93 der Verfassung von 1947, in dem ihre Existenz und ihre direkte Wahl festgeschrieben sind, und das „Gesetz über lokale Selbstverwaltung“.

Die Präfekturparlamente werden für eine Amtszeit von vier Jahren in Mehr- und Einmandatswahlkreisen durch nicht-übertragbare Einzelstimmgebung bzw. einfache Mehrheitswahl gewählt. Sie können zum Gegenstand eines Recalls gemacht werden, sich mit Vierfünftelmehrheit (unter den anwesenden Abgeordneten, die wiederum mindestens drei Viertel des gesamten Parlaments ausmachen müssen) selbst auflösen und können im Falle eines Misstrauensvotums gegen den Gouverneur von diesem aufgelöst werden. Abgeordnete müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und das aktive Wahlrecht besitzen, also japanische Staatsbürger sein und seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde der betreffenden Präfektur gemeldet sein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Präfekturparlament und einer Kammer des nationalen Parlaments ist ausgeschlossen.

Zurzeit werden regulär 44 Präfekturparlamente – alle mit Ausnahme von Ibaraki, Tokio und Okinawa – bei „einheitlichen Regionalwahlen“ gewählt, zuletzt im April 2011, diesmal ohne die wegen des Tōhoku-Erdbebens verschobenen Parlamentswahlen in Iwate, Miyagi und Fukushima. In den Parlamenten von Iwate und Tokio ist die Demokratische Partei stärkste Partei, in Ōsaka die Regionalpartei Ōsaka Ishin no Kai, in allen anderen Präfekturen die Liberaldemokratische Partei, wobei in vielen Präfekturen Unabhängige einen erheblichen Teil der Abgeordneten ausmachen und sich die Fraktionen in manchen Parlamenten nicht nach Parteizugehörigkeit sondern nach der Haltung zur Politik des jeweiligen Gouverneurs organisieren.

Die Geschichte der Präfekturparlamente ist älter als die der Verfassung des Kaiserreichs und des nationalen Parlaments. Sie wurden bereits 1878 von der Meiji-Regierung durch eines der „drei neuen Regionalgesetze“ (chihō-san-shimpō) geschaffen und wurden zu einer Plattform für die „Bewegung für Volksrechte“, die eine parlamentarische Repräsentation auch auf nationaler Ebene von der Regierung einforderte. Aktives und passives Wahlrecht waren auf Männer beschränkt und an Zensusbeschränkungen gebunden, die Altersgrenzen waren bereits damals 20 und 25 Jahre. Jeder Landkreis und jeder „Bezirk“ (ku: damals Städte, nur in den Hauptstädten Kyōto, Ōsaka und Tokio bereits die späteren Stadtbezirke) wählte bis zu fünf Abgeordnete. Die Parlamente hatten insbesondere das Recht, über die ebenfalls 1878 geschaffenen Präfektursteuern und die Präfekturhaushalte zu entscheiden. Alle übrigen Entscheidungen waren von der Zustimmung des Gouverneurs abhängig, der den Innenminister außerdem bitten konnte, das Parlament aufzulösen.

Siehe auch

Literatur

  • Terry MacDougall: Democracy and Local Government in Postwar Japan. in: Takeshi Ishida, Ellis Krauss (Hrsg.): Democracy in Japan. University of Pittsburgh Press, Pittsburgh 1989, S. 139-169.
  • Ellis Krauss, Kurt Steiner (Hrsg.): Political Opposition and Local Politics in Japan. Princeton University Press, Princeton 1980.
  • Muramatsu Michio: Center-Local Political Relations in Japan: A Lateral Competition Model. Journal of Japanese Studies 12:2 (Sommer 1986), S. 303-328.
  • Nobuki Mochida: Fiscal Decentralization and Local Public Finance in Japan. Routledge 2008, ISBN 978-0-415-43746-2.
  • Steven Reed: Is Japanese Government Really Centralized? Journal of Japanese Studies 8:1 (Winter 1982), S. 133-164.
  • Steven Reed: Japanese Prefectures and Policymaking. Pittsburgh University Press, Pittsburgh 1986.
  • Richard J. Samuels: The Politics of Regional Policy in Japan: Localities Incorporated? Princeton University Press, Princeton 1983.
  • Kurt Steiner: Local Government in Japan. Stanford University Press, Stanford 1965.

Weblinks

 Commons: Präfektur Japans – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sōmushō (engl. MIC) 2009: Lokale Selbstverwaltung in Japan: Ihre aktuelle Situation und Probleme (japanisch, englisch)

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