- Präferenznachweis
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Präferenzpapiere werden Dokumente genannt, die eine Verringerung oder Befreiung vom Zoll auf importierte Waren zur Folge haben. Dieses können unter anderem (in der EU) folgende Dokumente sein:
Hierbei ist zwischen einer teilweisen und vollständigen Befreiung zu unterscheiden. Ein EUR.1 Dokument bietet fast für alle Waren mit dem präferentiellen Ursprung Schweiz, Israel, Mexiko, Norwegen, Island,... Zollfreiheit. D.h. jegliche Waren die nach den Ursprungskriterien des jeweiligen Abkommens den Präferenzkriterien entsprechen sind von den Ursprungsregeln erfasst und können zollbegünstigt eingeführt werden.
Eine Ausnahme ist das Abkommen mit der Türkei. Alle Waren, die in der EU oder in der Türkei in den freien Verkehr überführt wurden (gleich mit welchem Ursprung), können mit dem A.TR Dokument zollfrei in die EU/Türkei importiert werden. Eine Präferenz nach Form A bietet meistens nur eine teilweise Befreiung der Abgaben. Es handelt sich um Abkommen mit Ländern der 2. und 3. Welt.
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