- Versandanmeldung
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Eine Versandanmeldung (auch: Versandschein) ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport.
Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtgemeinschaftsware innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS) oder auch handschriftlich eröffnet werden. Bei der elektronischen Eröffnung wird dem Versandschein eine MRN (Movement Reference Number, dt. etwa Versandreferenznummer) zugeordnet. Bei der handschriftlichen Eröffnung wird beim zuständigen Zollamt eine VAB-Nr. (Nr. aus dem Versandscheinausfertigungsbuch) eröffnet. Das handschriftliche Verfahren wird heutzutage als Notfallverfahren verwendet.
Man unterscheidet folgende Versandscheine:
T1 Für Nichtgemeinschaftswaren (früherer Begriff: Zollgut) im gemeinschaftlichen Versandverfahren. T2 Für Gemeinschaftswaren (früherer Begriff: Freigut) bei Beförderung durch ein Nicht-EU-Land. T- Für Nichtgemeinschaftsware und Gemeinschaftsware, die mit einem LKW transportiert werden. T2F T2L Warenverkehrsbescheinigung bzw. Präferenznachweis für Ware des statistisch freien Verkehrs,
d. h. für bereits verzollte Nichtgemeinschaftsware oder EU-GemeinschaftswareT2SM Seit dem 1. April 2005 wegen des Kooperationsausschusses mit San Marino T2LSM Seit dem 1. April 2005 wegen des Kooperationsausschusses mit San Marino Siehe auch den Hauptartikel: Gemeinschaftliches und gemeinsames Versandverfahren
Angaben
Im Versandschein müssen folgende Daten angegeben werden (oben angefangen):
- Versender/Empfänger
- Gesamtanzahl von Positionen
- Gesamtanzahl von Packstücken (Kolli)
- Versendeland/Bestimmungsland
- Kennzeichen des Beförderungsmittel/ggf. auch Auflieger oder Anhänger und Zulassungsland
- AWB-Nr., Stückzahl, Gewicht,
- Zolltarifnummer
- Gesamtgewicht (Rohmasse)
- Nummer des Hauptverpflichteten
- Abgangs-/Bestimmungszollstelle
- Anzahl der Verschlüsse (Tyden Seal - Zollplombe) (wenn nicht durch Nämlichkeitssicherung z. B. Handelsrechnung, Packliste o. Ä. gesichert wird.
- letzter Tag der Frist
Des Weiteren muss bei der Durchfahrt durch ein Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) ein Grenzübergang eingetragen werden. Bei Sicherung mit Rechnung muss die Rechnung als Vorgelegte Unterlage eingetragen werden. Auf dieser Rechnung muss die korrekte Warenbezeichnung, (bei Maschinen, Fahrzeugen usw. die Fahrgestellnummer oder Fertigungsnummer) eingetragen sein. Dieses Verfahren wird gerne bei Sammel-LKWs angewendet, die an mehreren Stellen Nichtgemeinschaftsware laden.
Siehe auch
- Zollrechtliche Versandverfahren
- Gemeinschaftliches und gemeinsames Versandverfahren
- Carnet TIR
- Zollpapier
- Zollanmeldung
- Ausfuhranmeldung
Weblinks
- Gemeinsames und gemeinschaftliches Versandverfahren (Webseite der Europäischen Kommission)
- Versandverfahren auf www.zoll.de (Deutscher Zoll)
- Anwendungsbereich des gVV/gV auf www.zoll.de
- Internetversandanmeldung (IVA) der deutschen Zollverwaltung
- Versandverfahren auf www.bmf.gv.at (Österreichischer Zoll)
- Versandverfahren auf www.ezv.admin.ch (Schweizer Zoll)
- Versandverfahren (IHK Potsdam)
- Datenbanken der Europäischen Kommission
- TRANSIT - MRN-Folgeinformationen (nur für internationale Versandvorgänge)
- EXPORT - Nachverfolgung einer Ausfuhr-MRN
- COL - "Customs Office List", Liste der an Versandverfahren teilnehmenden Zollämter (EU-Weit)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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