Versandanmeldung

Versandanmeldung

Eine Versandanmeldung (auch: Versandschein) ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport.

Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtgemeinschaftsware innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS) oder auch handschriftlich eröffnet werden. Bei der elektronischen Eröffnung wird dem Versandschein eine MRN (Movement Reference Number, dt. etwa Versandreferenznummer) zugeordnet. Bei der handschriftlichen Eröffnung wird beim zuständigen Zollamt eine VAB-Nr. (Nr. aus dem Versandscheinausfertigungsbuch) eröffnet. Das handschriftliche Verfahren wird heutzutage als Notfallverfahren verwendet.

Man unterscheidet folgende Versandscheine:

T1 Für Nichtgemeinschaftswaren (früherer Begriff: Zollgut) im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
T2 Für Gemeinschaftswaren (früherer Begriff: Freigut) bei Beförderung durch ein Nicht-EU-Land.
T- Für Nichtgemeinschaftsware und Gemeinschaftsware, die mit einem LKW transportiert werden.
T2F
T2L Warenverkehrsbescheinigung bzw. Präferenznachweis für Ware des statistisch freien Verkehrs,
d. h. für bereits verzollte Nichtgemeinschaftsware oder EU-Gemeinschaftsware
T2SM Seit dem 1. April 2005 wegen des Kooperationsausschusses mit San Marino
T2LSM Seit dem 1. April 2005 wegen des Kooperationsausschusses mit San Marino

Siehe auch den Hauptartikel: Gemeinschaftliches und gemeinsames Versandverfahren

Angaben

Im Versandschein müssen folgende Daten angegeben werden (oben angefangen):

  • Versender/Empfänger
  • Gesamtanzahl von Positionen
  • Gesamtanzahl von Packstücken (Kolli)
  • Versendeland/Bestimmungsland
  • Kennzeichen des Beförderungsmittel/ggf. auch Auflieger oder Anhänger und Zulassungsland
  • AWB-Nr., Stückzahl, Gewicht,
  • Zolltarifnummer
  • Gesamtgewicht (Rohmasse)
  • Nummer des Hauptverpflichteten
  • Abgangs-/Bestimmungszollstelle
  • Anzahl der Verschlüsse (Tyden Seal - Zollplombe) (wenn nicht durch Nämlichkeitssicherung z. B. Handelsrechnung, Packliste o. Ä. gesichert wird.
  • letzter Tag der Frist

Des Weiteren muss bei der Durchfahrt durch ein Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) ein Grenzübergang eingetragen werden. Bei Sicherung mit Rechnung muss die Rechnung als Vorgelegte Unterlage eingetragen werden. Auf dieser Rechnung muss die korrekte Warenbezeichnung, (bei Maschinen, Fahrzeugen usw. die Fahrgestellnummer oder Fertigungsnummer) eingetragen sein. Dieses Verfahren wird gerne bei Sammel-LKWs angewendet, die an mehreren Stellen Nichtgemeinschaftsware laden.

Siehe auch

Weblinks

Datenbanken der Europäischen Kommission
  • TRANSIT - MRN-Folgeinformationen (nur für internationale Versandvorgänge)
  • EXPORT - Nachverfolgung einer Ausfuhr-MRN
  • COL - "Customs Office List", Liste der an Versandverfahren teilnehmenden Zollämter (EU-Weit)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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