Versandschein

Versandschein

Ein Versandschein ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Man unterscheidet folgende Versandscheine:

  • T1 - für Nichtgemeinschaftswaren (früherer Begriff: Zollgut) im gemeinschaftlichen Versandverfahren
  • T2 - für Gemeinschaftswaren (früherer Begriff: Freigut) (bei Beförderung durch ein Nicht-EU-Land).
  • T- - für Nichtgemeinschaftsware und Gemeinschaftsware, die mit einem LKW transportiert werden.
  • T2F -
  • T2L - Warenverkehrsbescheinigung bzw. Präferenznachweis für Ware des statistisch freien Verkehrs, d. h. für bereits verzollte Nichtgemeinschaftsware oder EU-Gemeinschaftsware
  • T2LF -

Seit dem 1. April 2005 wurden wegen des Kooperationsausschusses mit San Marino weitere Kürzel eingeführt:

  • T2SM -
  • T2LSM -

Ein T1 wird zur Beförderung von Nichtgemeinschaftsware innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS) oder auch handschriftlich eröffnet werden. Bei der elektronischen Eröffnung wird dem Versandschein eine MRN-Nr. zugeordnet. Bei der handschriftlichen Eröffnung wird beim zuständigen Zollamt eine VAB eröffnet. (Das handschriftliche Verfahren wird heutzutage als Notfallverfahren verwendet.)

Angaben

Im Versandschein müssen folgende Daten angegeben werden (oben angefangen):

  • Versender / Empfänger
  • Gesamtanzahl von Positionen
  • Gesamtanzahl von Packstücken (Kolli)
  • Versendeland / Bestimmungsland
  • Kennzeichen des Beförderungsmittel / ggf. auch Auflieger oder Anhänger und Zulassungsland
  • AWB-Nr., Stückzahl, Gewicht,
  • Zolltarifnummer
  • Gesamtgewicht (Rohmasse)
  • Nummer des Hauptverpflichteten
  • Abgangs- /Bestimmungszollstelle
  • Anzahl der Verschlüsse (Tyden Seal - Zollplombe) (wenn nicht durch Nämlichkeitssicherung z. B. Handelsrechnung, Packliste o. Ä. gesichert wird.
  • letzter Tag der Frist

Des Weiteren muss bei der Durchfahrt durch ein Nicht-EU-Land (z. B. Schweiz) ein Grenzübergang eingetragen werden. Bei Sicherung mit Rechnung muss die Rechnung als Vorgelegte Unterlage eingetragen werden. Auf dieser Rechnung muss die korrekte Warenbezeichnung, (bei Maschinen, Fahrzeugen usw. die Fahrgestellnummer oder Fertigungsnummer) eingetragen sein. Dieses Verfahren wird gerne bei Sammel-LKWs angewendet, die an mehreren Stellen Nichtgemeinschaftsware laden.


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