Präjudizien

Präjudizien
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der untergeordneten Gerichte besonders beeinflusst. Die Bedeutung dieser Leitentscheidung liegt in der weitgehenden Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte, die zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung führt.

Im deutschen Recht sind Gerichte an Urteile, die nicht im gleichen Rechtsstreit ergangen sind, nicht gebunden. In Deutschland können Gerichte von Entscheidungen des eigenen Gerichts oder anderer Gerichte, sogar der obersten Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht), abweichen. Eine Bindung gilt nur für bestimmte Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die Gesetzeskraft erlangen. Gemäß Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter nur dem Gesetz unterworfen. Eine Bindung an Präjudizien ist dem deutschen Recht fremd. Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert (so genannte „ständige Rechtsprechung“). Erst wenn eine ständige Rechtsprechung sich so verfestigt, dass Gewohnheitsrecht entsteht (dies war zum Beispiel bei der so genannten Positiven Forderungsverletzung bis zu ihrer gesetzlichen Normierung im Jahr 2001 der Fall), sind die Gerichte hieran gebunden.

In Deutschland sind einzelne Rechtsbereiche kaum durch Gesetze geregelt (beispielsweise das Arbeitskampfrecht), so dass in diesen Gebieten die Leitentscheidungen eine wichtige Rolle spielen.

Völlig anders ist die Bedeutung der Präjudizien im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Das dortige Recht (so genanntes case law) geht grundsätzlich von einer Bindung der Gerichte an Präjudizien (so genannte leading cases) aus. Weite Rechtsgebiete sind dort kaum durch Gesetze, sondern durch teilweise hunderte von Jahren zurückreichende Präzedenzfälle geregelt.

„Ohne Präjudiz“ bedeutet, dass ein strittiger Anspruch zwar teilweise erfüllt wird, damit aber nicht die Anerkennung dieses Anspruches im Sinne eines Schuldeingeständnisses zu verstehen ist. Diese Formulierung wird häufig in Vergleichen verwendet. „Ohne Präjudiz“ erfolgt z.B. eine Versicherungsleistung in Kulanz, um zu betonen, dass zukünftige ähnliche Ereignisse unabhängig von diesem Fall betrachtet werden müssen.

Weitere Informationen

Literatur

  • Ellen Schlüchter: Mittlerfunktion der Präjudizien - eine rechtsvergleichende Studie. de Gruyter, Berlin - New York, 1986. ISBN 3-11-010585-3
  • Daniel Oliver Effer-Uhe: Die Bindungswirkung von Präjudizien - Eine Untersuchung aus dem Blickwinkel von Prinzipientheorie und Fuzzy-Logik. Cuvillier, Göttingen, 2008. ISBN 978-3867275569
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Präjudiz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Präjudiziell — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Unpräjudiziell — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Präjudiz (lat. Vorentscheid) bezeichnet man einen richtungsweisenden Gerichtsentscheid, der die Rechtsprechung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsgebrauch — (Usus fori), die rechtlichen Grundsätze, welche bei einem Gerichte oder den Gerichten eines Landes, einer Provinz etc., ohne daß sie gesetzlich vorgeschrieben wären, nach langer Übung gleichförmig beobachtet werden. Man unterscheidet einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ellen Schlüchter — (* 26. April 1938 in Berlin; † 21. August 2000 in Würzburg) war eine deutsche Rechtswissenschaftlerin. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 1.1 Wissenschaftlicher Werdegang 2 Schri …   Deutsch Wikipedia

  • Oliver Wendell Holmes, jr. — Oliver Wendell Holmes, Jr. Oliver Wendell Holmes, jr. (* 8. März 1841 in Boston ; † 6. März 1935 in Washington D.C.) war ein amerikanischer Rechtswissenschaftler. Von 1902 bis 1932 war er Richter am …   Deutsch Wikipedia

  • Oliver Wendell Holmes junior — Oliver Wendell Holmes, Jr. Oliver Wendell Holmes, jr. (* 8. März 1841 in Boston ; † 6. März 1935 in Washington D.C.) war ein amerikanischer Rechtswissenschaftler. Von 1902 bis 1932 war er Richter am …   Deutsch Wikipedia

  • Ungeschriebenes Gesetz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Inhalt …   Deutsch Wikipedia

  • Recht Dänemarks — Das Recht Dänemarks bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in Dänemark. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgeschichte 2 Rechtsquellen 3 Gerichtsorganisation 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Шмидт, Освальд — доктор прав, профессор лифляндского, эстляндского и курляндского местного права в Юрьевском, бывшем Дерптском университете, род. 19 января 1823 г. в г. Аренсбурге, Лифляндской губ., ум. 29 июля 1890 г. в Юрьеве. По окончании гимназии в Ревеле, он …   Большая биографическая энциклопедия

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”