- Präliminarfrieden
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Als Präliminarfrieden (lat. präliminar, „vorläufig“, „vorgängig“) oder auch Vorfrieden bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.
In den Präliminarien, den Beratschlagungen und Verhandlungen, werden die Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrages, ausgehandelt. Der Begriff wurde erstmals für den Hamburger Präliminarfrieden (1641) verwandt. Historisch bedeutende Präliminarfrieden waren unter anderem der Vorfrieden von Villafranca (11. Juli 1859), der Vorfrieden von Nikolsburg (26. Juli 1866) und der Vorfrieden von Versailles (26. Februar 1871).
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