- Prämienverbilligung
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Individuelle Prämienverbilligungen, abgekürzt IPV, sind Rabatte auf der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, abgekürzt OKP, die im Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz, abgekürzt KVG, festgelegt sind.
Individuelle Prämienverbilligungen gewähren die Kantone bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG (zuständig für Berechtigte in der EU, in Norwegen und in Island, die eine Rente in der Schweiz beziehen und in der Schweiz versichert sind) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und sind im KVG Artikel 65 und Artikel 65a geregelt. Da die Kantone bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG für die Gewährung der individuellen Prämienverbilligungen zuständig sind, gibt es sehr unterschiedliche Gesetzesgrundlagen. Das führt dazu, dass jeder Kanton bzw. die Gemeinsame Einrichtung KVG die Individuellen Prämienverbilligungen unterschiedlich durchführen.
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