Gesundheitsprämie

Gesundheitsprämie

Die Gesundheitsprämie ist ein Konzept, um die Finanzierung der gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland auf gehaltsunabhängige Beiträge umzustellen und den Arbeitgeberanteil an der Finanzierung zu senken bzw. den Anteil der Versicherten an der Finanzierung zu erhöhen. Entwickelt wurde ein solches Konzept 2004 von CDU und CSU unter dem Titel solidarische Gesundheitsprämie. Die FDP vertritt ein ähnliches Programm, während die CSU in der Zwischenzeit von dem Konzept abgerückt ist.

Nach dem Koalitionsvertrag der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP von 2009 soll das System der Gesundheitsversicherung langfristig auf „einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge“ (also eine Pauschale) umgestellt werden.[1] Als erste Schritte in Richtung einer Gesundheitsprämie wurden einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ohne Arbeitgeberanteil eingeführt und die Steigerung des Krankenkassenbeitrages wurde vermehrt auf den Arbeitnehmerbeitrag umgelegt (Arbeitgeberanteil teils eingefroren).

SPD, Grüne und Linke favorisieren hingegen die Einführung einer Bürgerversicherung, einer einheitlichen gesetzlichen Krankenversicherung für alle Menschen mit eigenem Einkommen, die auch die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufheben würde.

Inhaltsverzeichnis

Konzept

CDU/CSU-Entwurf von 2004

Das Konzept der Gesundheitsprämie sieht einen grundlegenden Umbau der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Der einkommensabhängige Beitrag soll nach dem Kompromiss zwischen CDU und CSU von 2004 für die Arbeitnehmer durch einen einkommensunabhängigen Beitrag („Prämie“), der für alle Versicherten gleich ist, ersetzt werden. Derzeit tragen die Arbeitgeber 7,3 % und die Arbeitnehmer 8,2 % des Krankenkassenbeitrags. Der Beitrag der Arbeitgeber wird nach dem Konzept von 2004 weiterhin abhängig vom Bruttolohn des Versicherten bleiben, soll jedoch auf verringerte 6,5% festgeschrieben werden.[2][3] Der einkommensunabhängige Beitrag soll ausschließlich durch die Versicherten finanziert werden und dadurch die Lohnkosten der Unternehmen von künftigen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgekoppelt werden.

Die Krankenkassen sollten laut dem Entwurf von 2004 monatlich 169 Euro für jeden erwachsenen Versicherten und 78 Euro für jedes Kind erhalten. Geringverdiener zahlen den gleichen Beitrag wie Gutverdiener. Es ist ein steuerfinanzierter Sozialausgleich für Geringverdiener geplant, der die Beiträge auf 7 % des steuerpflichtigen Haushaltseinkommens begrenzt. Die Differenz zur Versichertenprämie wird aus den Arbeitgeberbeiträgen gedeckt, während der Sozialausgleich aus Steuermitteln kommt. Die Kinder-Mitversicherung wird anteilig aus Arbeitgeberbeiträgen und Steuern finanziert.

Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums von 2010

Nach den Plänen des Bundesministeriums für Gesundheit unter Philipp Rösler (FDP) soll als erster Schritt zur Gesundheitsprämie jede Krankenkasse für jeden Versicherten zusätzlich zum Versichertenbeitrag eine Prämie erheben, die durchschnittlich etwa 30 Euro betragen wird. Ähnlich wie im CDU/CSU-Konzept von 2004 soll vorerst die Familienmitversicherung unverändert bleiben und ein Sozialausgleich erfolgen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt vorerst unabhängig von Kostensteigerungen eingefroren bei 7,3 Prozent.[4][5]

Bisherige Schritte in Richtung einer Gesundheitsprämie

Ursprünglich trugen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Krankenkassenbeitrag zu gleichen Teilen. Seit dem 1. Juli 2005 ist die Beitragslast nicht mehr paritätisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt. Die Arbeitgeber müssen nur noch die Hälfte des um 0,9 Prozentpunkte reduzierten allgemeinen Beitragssatz tragen (§ 249 Abs. 1 SGB V). Den übrigen Teil des Beitrags müssen die Arbeitnehmer tragen. Ab dem 1. Januar 2011 tragen die Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte und die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte.

Die Kassen können mittlerweile darüber hinaus individuell einkommensunabhängige Zusatzbeiträge für die Mitglieder der GKV erheben. Diese werden vom Versicherten ohne Arbeitgeberbeitrag gezahlt. Die Höhe des Zusatzbeiträge richten sich nach dem zu erwartenden Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Krankenkassenmitglied nach § 242a Anspruch auf einen aus Steuermitteln finanzierten Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag.

Im Gegensatz zur Finanzierung wird die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Selbstverwaltung der Kassen nicht verändert.[6] Dies ist auch in den Modellen der Gesundheitsprämie nicht geplant.

Kritik

Vielfach wird kritisiert, dass mit Einführung der Gesundheitsprämie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung jegliche Kostensteigerungen ohne Beteiligung der Arbeitgeber allein tragen müssen. Deswegen wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund ein pauschaler Beitrag als sozial ungerecht abgelehnt. Des Weiteren wird kritisch betrachtet, dass der durch den einkommensunabhängigen Beitrag nötig gewordene Sozialausgleich aus Steuermitteln (statt über Versichertenbeiträge) finanziert und somit der Staatshaushalt belastet wird.[7]

Umsetzung in anderen Ländern

Ein ähnliches Modell einer Gesundheitsprämie existiert zur Finanzierung der obligatorischen Krankenversicherung seit 1996 in der Schweiz (Hauptartikel: Gesundheitswesen in der Schweiz) − allerdings ohne die Ausweichmöglichkeit in eine Privatversicherung. Die Beiträge werden ohne Arbeitgeberanteil nur von den Versicherten aufgebracht und die Höhe von den Versicherungen im Wettbewerb untereinander bestimmt. Für Geringverdiener gibt es eine staatliche Prämienverbilligung. Im Jahr 2011 zahlt ein erwachsener Schweizer im Durchschnitt 373,82 SFr., umgerechnet etwa 285 Euro (Stand Januar 2011), im Monat für diese Grundversicherung.[8] Hinzu kommt ein allgemeiner Selbstbehalt (Franchise) von 300 SFr. im Jahr und darüber eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Behandlungskosten bis zu einer Grenze von 700 SFr.[9] Sie können gegen eine Erhöhung der Franchise auf maximal 2500 SFr. Prämienrabatte von bis zu 50% gewähren.

In den Niederlanden existiert ein einkommensunabhängiger Beitrag zur Krankenversicherung seit 2006 in den Niederlanden für Arbeitnehmer (Hauptartikel: Gesundheitsreform in den Niederlanden). Im Gegensatz zur Gesundheitsprämie wird dieser Kopfbeitrag allerdings durch einen von den Arbeitgebern zu zahlenden nicht eingegrenzten einkommensabhängigen Beitrag ergänzt (Kopfbeitrag und Arbeitgeberanteil tragen weiterhin jeweils zu 50 % zur Finanzierung bei) und es bestehen auch Elemente einer Bürgerversicherung.

Bei Vergleichen der Prämien über Ländergrenzen hinweg sind Unterschiede in den Leistungskatalogen der Versicherungen sowie bei den allgemeinen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

Literatur

  • Rothgang, Wasem, Greß: Kopfprämienmodelle in der GKV – lohnt sich ein Systemwechsel. Diskussionspapier Nr. 140 des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen
  • Beck, Eberhard/Borchert, Jürgen [Hrsg.]: „Kopfpauschale – ein Anschlag auf die Bürgerfreiheit“, DGB-Bildungswerk Hessen e.V., März 2005 (Hintergründe und Meinungen zur Gesellschaft, Band 2).

Weblinks

Referenzen

  1. „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. Seite 86.
  2. „Reform der gesetzlichen Krankenversicherung – Solidarisches Gesundheitsprämienmodell“, Beschluss C33 des 18. Parteitags der CDU Deutschlands. 12. Juni 2004.
  3. „Das solidarische Gesundheitsprämien-Modell – Fragen und Antworten“, CDU. 19. November 2004.
  4. Der Gesundheits-Kombi: stabil, gerecht und transparent, Bundesministerium für Gesundheit, Juni 2010
  5. Blätter für deutsche und internationale Politik: Röslers Prämienpoker, September 2010
  6. Frankfurter Rundschau: Auf dem Rücken der Patienten, 21. September 2010
  7. Kopfpauschale. DGB sozialpolitik aktuell, Nr. 2, 22. Februar 2010.
  8. „Kantonale Durchschnittsprämien 2010/2011 der oblig. Krankenpflegeversicherung (mit Unfall)“, Bundesamt für Gesundheit, Bern. 27. September 2010.
  9. „Die obligatorische Krankenversicherung kurz erklärt: Sie fragen – wir antworten“, Bundesamt für Gesundheit, Bern. 25. Juni 2010.

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