- Pränataler Vaterschaftstest
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Der pränatale Vaterschaftstest (lat. prae „vor, vorher“+ natalis „die Geburt betreffend“) ist eine Methode, bei der bereits während der Schwangerschaft für das ungeborene Kind ein Abstammungsgutachten erstellt wird.
Anwendung
In der Kriminalistik kann der pränatale Vaterschaftstest zur Klärung von Vergewaltigungsfällen und Inzestsituationen bereits vor der Geburt beitragen.
Bei Vorliegen einer Mehrlingsschwangerschaft kann durch einen solchen Test eine Aussage getroffen werden, ob es sich um ein- oder mehreiige Kinder handelt.
Das Wissen über die Vaterschaft kann für die betroffenen Frauen die Grundlage bilden, auf der eine Entscheidung über einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch getroffen werden kann. Die Sicherheit in der Frage der Vaterschaft wirkt sich i. A. positiv auf den weiteren Verlauf der Schwangerschaft aus. Allerdings gefährdet die Untersuchung selbst des Leben des ungeborenen Kindes durch die Materialentnahme (Fehlgeburtrisiko).
Auch bei Männern ist ein verstärktes Interesse zu beobachten, Gewissheit über ihre Vaterschaft für das noch ungeborene Kind zu erlangen. Für den zweifelnden Partner kann die Sicherheit seiner Vaterschaft das Drängen nach einem Schwangerschaftsabbruch mindern und sein Engagement für das Kind fördern.
Methoden
Die Untersuchung entspricht einem normalen Vaterschaftstest und beinhaltet eine DNA-Analyse (DNA-Test) von Vater und Kind. Allerdings wird hierfür Zellmaterial des Fetus benötigt. Dafür stehen 2 Methoden zur Verfügung:
- Chorionzottenbiopsie (10-12. Schwangerschaftswoche)
- Fruchtwasserentnahme (ab der 15. Schwangerschaftswoche).
Die Entnahme des Zellmaterials des Feten erfolgt durch den Gynäkologen (Punkteur). Sowohl die Chorionzottenbiopsie als auch die Fruchtwasserentnahme sind mit einem Fehlgeburtsrisiko verbunden. Dieses liegt bei ersterer bei 1%, bei letzterer bei 0,5%. Im Normalfall geht die Vaterschaftsdiagnostik mit einer medizinischen Diagnostik (Chromosomenanalyse oder andere molekulargenetische Untersuchungen) einher.
Zu behaupten eine DNA-Analyse der Kindesmutter sei nicht erforderlich, ist äußerst bedenklich. Das DNA-Profil der Mutter wird benötigt, um es gegen das DNA-Profil des Kindes abzugleichen. Es kann nämlich nicht sichergestellt werden, dass durch eine Fruchtwasser- oder Chorionzottenprobe lediglich das Kind typisiert wird. Es kann vorkommen, dass man statt der Probe des Kindes eine DNA-Probe der Mutter amplifiziert (PCR-Reaktion). In der Folge würde die Vaterschaft fälschlicherweise ausgeschlossen - unter der Voraussetzung, dass Vater und Mutter nicht verwandt sind. Seriöse Labore werden daher immer auch eine DNA-Probe der Mutter untersuchen. Nicht nur bei einer Kontamination des fetalen Untersuchungsmaterials mit mütterlichen Zellen (welches z. B. durch eine blutige Fruchtwasserprobe zu erkennen ist) ist die Untersuchung der Kindesmutter notwendig.
Als Untersuchungsmaterial des möglichen Vaters kann eine Speichel- oder Blutprobe verwendet werden. Erfolgt die Entnahme des Speichels z. B. durch einen Arzt und wird die Identität der Person anhand des Ausweises überprüft und dokumentiert, so gilt dies als Identitätsnachweis vor Gericht. Ein heimlich durchgeführter pränataler Vaterschaftstest mit Hilfe von Haarproben, benutzten Taschentüchern o. ä. verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der untersuchten Person und wird z. B. von deutschen Gerichten nicht anerkannt (siehe dazu Gendiagnostikgesetz).
Das Ergebnis der Untersuchung kann ein Vaterschaftseinschluss sein, d. h. dass der untersuchte Mann sehr wahrscheinlich der leibliche Vater des Kindes ist oder es liegt ein Ausschluss vor, d. h. dass der betroffene Mann nicht als leiblicher Vater des ungeborenen Kindes in Frage kommt.
Literatur
- Bundesärztekammer (1998): Deutsches Ärzteblatt 99: A 2545-2552
- Zeising, Michael E. (2003): Die pränatale Vaterschaftsdiagnostik aus zivilrechtlicher Sicht. Medgen 15, S. 402-408
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