Prüfplakette in Österreich

Prüfplakette in Österreich
Prüfplakette

Die Prüfplakette für Kraftfahrzeuge wird in Österreich umgangssprachlich als Pickerl bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Klebevignette, welche bei der Erstzulassung und dann nach einer technischen Untersuchung ausgefolgt wird. Diese Untersuchung wird nach dem entsprechenden Paragrafen des Kraftfahrgesetzes §57-a Begutachtung genannt. Der eigentliche Gesetzesbegriff lautet „Wiederkehrende Begutachtung“.

Dieser technischen Überprüfung müssen alle Fahrzeuge unterzogen werden. Ausgenommen davon sind:

  • Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.
  • Zugmaschinen (landwirtschaftliche Traktoren) und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.

Der Termin richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. Allerdings kann man ihn auf Antrag bei der Behörde auch verschieben lassen. War früher die Begutachtung jährlich vorgeschrieben, so ist bei Neufahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse M1 seit April 2002 die erste Begutachtung nach 3 Jahren, anschließend nach zwei Jahren und danach jährlich notwendig.

Die Überprüfung darf frühestens einen Monat vor dem Ablaufmonat des Pickerls und muss spätestens mit Ende des vierten Monats nach dem Ablaufmonat erfolgen. Sie kann in besonders ermächtigten Werkstätten und auch bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC durchgeführt werden. Über das Ergebnis der Überprüfung wird ein schriftliches Gutachten erstellt. Bei bereits abgelaufener Plakette (auch innerhalb der Viermonatsfrist) kann es aber im Ausland zu erheblichen Problemen, wie Entzug des Kennzeichens oder Zulassungsscheines, führen, wenn dieser Staat die Toleranz nicht anerkennt. [1].

Ursprünglich gab es nur das „rote Pickerl“. Im Zuge dieser Begutachtung wurden nur die wichtigsten Bauteile kontrolliert, wie Bremsen, Stoßdämpfer, Rost an tragenden Teilen etc.

Als auch im KFZ-Wesen die ökologische Seite mehr Beachtung fand, wurde auch der Motor auf seinen Schadstoffausstoß kontrolliert. Ab diesem Zeitpunkt wurden „grüne Pickerl“ vergeben. Die roten verblieben nur mehr auf Anhängern.

Als für die Fahrzeuge der Katalysator eingeführt wurde, bekamen diese Fahrzeuge „weiße Pickerl“, da diese andere Grenzwerte hatten. Aber auch Anhänger bekommen jetzt das weiße Pickerl.

Somit sieht man heute nur mehr weiße und grüne Farben auf der Straße. Grüne für ältere Fahrzeuge mit Ottomotoren oder Dieselmotor und weiße für solche mit Ottomotoren mit Kat und Dieselmotor, die die neuen Abgasgrenzwerte erreichen (auch LKW).

Auf der Plakette sind Ablaufmonat und Ablaufjahr, das Kennzeichen und eine laufende Nummer eingestanzt. Die Plakette hat ein Sicherheitshologramm. Sie ist eine öffentliche Urkunde, deren Verfälschung strafrechtlich geahndet wird.

Bei einem Wechsel in der Zulassung wird gegen Vorlage eines gültigen Überprüfungsgutachtens von der Zulassungsstelle eine Austauschplakette, die denselben Ablauftermin und dieselbe Nummer gelocht hat, ausgefolgt.

Das Pickerl ist außen am Fahrzeug so anzubringen, dass der Ablauftermin von außerhalb des Fahrzeuges stets leicht festgestellt werden kann: bei PKW an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe, bei Krafträdern (die auch Motorfahrräder (Mopeds) umfassen) am vorderen rechten Holm der Gabel, bei Omnibussen und LKW an der Windschutzscheibe unten rechts und bei Anhängern an der Deichsel.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Schikanen für Autofahrer in Ungarn auf ORF am 24.1. 2008

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