- Prüfzeichen
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Als Prüfzeichen oder Prüfsiegel werden grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten bezeichnet, die eine Aussage über die Einhaltung bestimmter Kriterien geben sollen. Häufig wird diese Bezeichnung auch für Güte- oder Qualitätszeichen und Siegel verwendet.
Die sprachliche Unterscheidung ist nicht festgelegt, eine Abgrenzungsmöglichkeit ergibt sich daraus, dass „Güte“- oder „Qualitätszeichen“ eine besondere Gebrauchsqualität oder Komfort repräsentieren sollen, während „Prüfzeichen“ eher auf die geprüfte Einhaltung von sicherheitsrelevanten Eigenschaften hinweisen. Teilweise ergeben sich allerdings Überschneidungen beider Zielrichtungen.
Ausführung
Prüfzeichen werden überwiegend in einem vom Prüfzeichen-Träger festgelegten Design und an der von ihm vorgeschriebenen Stelle des Produkts angebracht. Die Zeichenmarkierung kann direkt auf dem Produkt angebracht sein oder auch auf dem begleitenden Informations- und Urkundenmaterial, letzteres ist besonders bei kleinen Produkten der Fall.
Aussagewert
Behördlich vorgeschriebene Prüfzeichen wie die Kraftfahrzeug-Prüfplakette an den einschlägigen Produkten sollen bestätigen, dass die von den Behörden vorgegebenen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Zertifikats-Erteilung eingehalten wurden.
Prüfzeichen mit wirtschaftlicher Orientierung wie das E-Prüfzeichen, die den freien Handel erleichtern, basieren häufig auf Normen oder Richtlinien.
Manche Prüfzeichen werden dauerhaft erteilt und angebracht wie z. B. an Elektrogeräten, je nach Prüfzeichen oder aber nur für einen bestimmten Zeitablauf wie bei der Kraftfahrzeug-Prüfplakette.
Andersartige Zertifizierungssysteme
Eines der bekanntesten „Prüfzeichen“ ist das Zertifikatszeichen Geprüfte Sicherheit(GS), das von zugelassenen Prüfstellen gegen entsprechende Gebühren und bei Erfüllung der von der Prüfstelle bestimmten Kriterien vergeben wird. Es ist allerdings mehr den privatwirtschaftlich getragenen „Gütezeichen“ zuzuordnen. Die vergabe des GS Prüfzeichen untersteht der Zentralstelle der Ländersicherheit (ZLS).
Es gibt ein „CB Scheme“ welches das Erlangen von nationalen Prüfzeichen für elektrische und elektronische Produkte vereinfacht.
Vielfach werden beispielsweise „Test-Urteile“ in der typischen Bildzeichen-Form wie die von der Stiftung Warentest oder Öko-Test auch als Prüfsiegel bezeichnet. Auf Zeichen dieser Art ist meist das individuelle Test-Urteil (z.B. „Sehr gut“) aufgedruckt. Sie enthalten damit eine Einzelprodukt-Wertung und sind im eigentlichen Sinne keine allgemeingültigen „Prüfzeichen“, sondern bewertende „Prädikate“.
Siehe auch: Zertifizierung
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