- Pseudobetrag
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Ein Pseudobetrag ist eine abgeschwächte Variante eines Betrags.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Sei R ein unitärer Ring. Eine Abbildung in die nichtnegativen reellen Zahlen heißt ein Pseudobetrag, wenn für alle folgende Eigenschaften gelten:
- (1) (Definitheit)
- (2)
- (3) (Submultiplikativität)
Wird (3) verschärft zu
- (3a) (Multiplikativität),
so heißt ein Betrag.
Der Pseudobetrag heißt nicht-archimedisch, wenn
- (4)
gilt.
Eigenschaften
- Für einen Pseudobetrag gelten stets
- | − a | = | a |
und
- (Dreiecksungleichung).
- Für einen Pseudobetrag gilt stets , für einen Betrag gilt sogar | 1 | = 1.
- Jeder unitäre Ring mit Betrag ist notwendigerweise bereits ein Integritätsring (durch die Multiplikativität vererbt sich die Nullteilerfreiheit der reellen Zahlen auf den Ring).
Beispiele
Sei ein unitärer Ring mit Pseudobetrag.
Polynomringe mit Pseudobetrag
Dann sind die Polynomalgebren R[X] in einer bzw. in mehreren Veränderlichen selbst wiederum unitäre Ringe (mit der Polynommultiplikation). Die 1-Pseudonorm ist auf diesen Polynomringen ein Pseudobetrag.
Matrizenringe mit Pseudobetrag
Analog sind die Matrizenalgebren wiederum unitäre Ringe (hier mit der Matrizenmultiplikation). Hier ist sogar die p-Pseudonorm für jedes reelle p mit ein Pseudobetrag auf dem Matrizenring.
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