Pupillen

Pupillen

Pupillen ist ein alter Ausdruck für Minderjährige und/oder Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, auch Mündel, Pflichtbefohlene oder Pflegekind genannt. Die Behörden haben teilweise auch die Vormundschaft von Erwachsenen bearbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Der Begriff kommt aus dem Lateinischen von pupilli.[1] Nach altem Römischen Recht waren Pupillen Knaben unter 14 und Mädchen unter 12 Jahren, welche zur rechtsgültigen Vollziehung von Rechtsgeschäften der Mitwirkung eines Vormundes (Tutor) bedurften.[2] Der Begriff wird meist im Plural verwendet. Die Singularformen sind: „Pupill“: Maskulinum, „Pupille“: Maskulinum, Femininum[R 1], vereinzelt: „Pupillin“: Femininum.[R 2]

In der deutschen Rechtssprache kann der Begriff pupillen derzeit bis 1496 zu einer Quelle aus Brüssel zurückverfolgt werden, 1530 findet er sich in einer bayrischen Quelle und 1573 in einer niederösterreichischen.[R 1] Im Josephinischen Gesetzbuch von 1787 wird nur mehr von Vormundschaft und Waisen gesprochen und somit sinkt die Verwendungdhäufigkeit in Österreich Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts stark. In den Deutschen Staaten sinkt die Verwendung um die Zeit der Gründung des Norddeutschen Bundes (1867) oder etwas davor. Das Meyers-Lexikon von 1905 merkt an, dass es sich um eine frühere Bezeichnung handelt.[3]

Zusammenhängende Begriffe

  • Das Pupillenkollegium (1748)[R 3] war im 18. und 19. Jahrhundert eine preußische Behörde, welche die Aufsicht über Vormundschaftssachen hatte. Solche Institutionen wurden auch Pupillenamt (1724)[R 4], Pupillaramt (1802)[R 5], Pupillenbehörde (1808)[R 6], Pupillenrat, Obervormundschaftsbehörde, Obervormundschaftsamt, Vormundschaftsrat, Waisenamt[4], Waisenrat[5] genannt.
  • Das Pupillargeld (1638)[R 7], Pupillengeld (1597)[R 8], Pupillarkapital (1787)[R 9] auch Waisengeld[5] genannt, sind die den Minderjährigen gehörenden Vermögen, die mit besonderer Vorsicht zu behandeln sind und nur unzweifelhaft risikoarm angelegt werden dürfen. Man sprach dann auch von einer pupillarischen Sicherheit.[6] Heute nennt man es Mündelgeld und die dazugehörigen Veranlagungsformen sind mündelsicher.
  • Der Pupillenschreiber (1795, Oldenburg)[R 10] achtet darauf, dass in seinem Gerichtsbezirk alle Minderjährigen einen Vormund haben und ob Erwachsene unter Kuratel gestellt werden müssen.[7]

Siehe auch

Einzelnachweise

  • Deutschen Rechtswörterbuch, Band 10, Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997 – 2001
  1. a bPupill, Pupille
  2. Pipillin
  3. Pupillenkollegium
  4. Pupillenamt
  5. Pupillaramt
  6. Pupillenbehörde
  7. Pupillargeld
  8. Pupillengeld
  9. Pupillarkapital
  10. Pupillenschreiber
  • Verschiedene:
  1. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 637, „Pupillen
  2. Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 699, „Pupillen
  3. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 458, „Pupĭllen
  4. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1352, „Waisenamt
  5. a b Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1352, „Waisengeld
  6. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 597, „Pupillen
  7. Gerhard Anton Hermann Gramberg: Jetzt geltendes Oldenburgisches Particular-Recht in systematischem Auszuge Band 1, Oldenburg 1804, S. 54

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Pupillen — (v. lat.), Unmündige, nach Römischem Recht die Knaben unter 14 u. die Mädchen unter 12 Jahren, welche zur rechtsgültigen Vollziehung von Rechtsgeschäften der Mitwirkung eines Vormundes (Tutor) bedurften, s. u. Vormundschaft. Pupillencollegium,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pupĭllen — (lat.), früher Bezeichnung für Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, Mündel, Waisen; Pupillenkollegium, eine Behörde, welche die Aussicht über Vormundschaftssachen hat (s. Vormundschaft); Pupillenrat, soviel wie Waisenrat (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pupillen — (lat.), Mündel, Unmündige; Pupillenkollegium, Obervormundschaftsamt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pupillen — Pupillen, vom lat. pupilli, die Mündel, Pflegebefohlenen; P. collegium, P. rath, Obervormundschaftsbehörde …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pupillen machen — Pupillen machen; eine Pupille riskieren   Diese Wendungen sind umgangssprachliche Abwandlungen von »[große] Augen machen« und »ein Auge riskieren«. Wer »Pupillen macht«, der staunt: Die Kleine wird Pupillen machen, wenn sie das neue Fahrrad sieht …   Universal-Lexikon

  • Pupillen verengend — miotisch (fachsprachlich) …   Universal-Lexikon

  • Pupillen erweiternde Substanz — Mydriatikum (fachsprachlich) …   Universal-Lexikon

  • Sich die Pupillen verstauchen —   Wer sich die Pupillen verstaucht, ermüdet seine Augen durch angestrengtes Lesen: Bei dieser kleinen Schrift verstaucht man sich ja die Pupillen. Die Wendung ist in der Umgangssprache gebräuchlich …   Universal-Lexikon

  • ungleiche Weite der Pupillen — Anisokorie (fachsprachlich) …   Universal-Lexikon

  • eine Pupille riskieren — Pupillen machen; eine Pupille riskieren   Diese Wendungen sind umgangssprachliche Abwandlungen von »[große] Augen machen« und »ein Auge riskieren«. Wer »Pupillen macht«, der staunt: Die Kleine wird Pupillen machen, wenn sie das neue Fahrrad sieht …   Universal-Lexikon

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