Pühses Liste

Pühses Liste
Jens Pühse beim Bundesparteitag der NPD im November 2006

Jens Pühse (* 1972 in Wilhelmshaven) ist ein rechtsextremer Politiker der NPD und Parteivorstandsmitglied der Partei.

Inhaltsverzeichnis

Parteikarriere

Jens Pühse schloss sich bereits in seiner Jugend rechtsextremen Kreisen im Raum Bremen an. 1987 trat er den Jungen Nationaldemokraten (JN) bei, verließ diese jedoch schon 1990 aufgrund eines zu liberalen Kurses wieder und schloss sich der Nationalistischen Front (NF) an. Bis zu deren Verbot im November 1992 war Pühse Führungskader dieser Organisation. Zusammen mit Steffen Hupka, ebenfalls ehemaliges Mitglied der NF und dem Bremer Markus Privenau war er Gesellschafter des Aufruhr-Verlages, in dem das rechtsextreme Blatt Einheit und Kampf herausgegeben wurde. 1994 trat Pühse erneut in die JN ein und war von 1996 bis 1999 als Bundesorganisationsleiter Mitglied des JN-Bundesvorstands. 1997 wurde er Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Freising in Bayern. Auf dem Parteitag im Januar 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen wurde er erstmals als Beisitzer in den NPD-Parteivorstand gewählt. Hier leitet er als NPD-Bundesorganisationsleiter das Referat Organisation. Zur Landtagswahl in Sachsen 2004 trat er im Wahlkreis Leipzig 3 als Direktkandidat für die NPD an und erlangte 6,3 % der Stimmen.

Rechtsrock, Pühses Liste

1993 gründete Pühse in Freising bei München mit dem Blitzversand eine der ersten wichtigsten Versandfirmen für Rechtsrock in den frühen 1990er Jahren. 1997 folgte das nach ihm benannte Rechtsrock-Label Pühse Liste bzw. den Schallplattenversand Jens Pühse Tonträgervertrieb, der im darauffolgenden Jahr „zur Bündelung von Kräften“ aufgegeben und dem Deutsche Stimme Verlag der NPD angeschlossen wurde. Hier erscheint noch immer die separate CD-Katalog Pühses Liste mit zahlreichen deutschen und internationalen Rechtsrock-Bands. Allein auf dem Label erschienen über 40 Tonträger. Im Jahre 2001 übernahm Pühse den Donner-Versand aus Lüdenscheid. Pühse selbst arbeitete nach der Übernahme im Verlag in Neuburg an der Donau als sog. Produktionsleiter. Rasch stieg er zum Redakteur auf und nach dem Umzug des Verlages nach Riesa bzw. des Einzugs von Holger Apfel in den Sächsischen Landtag wurde Pühse Apfels Nachfolger als Geschäftsführer des Verlages und Organisator des Pressefestes der Deutschen Stimme, des mit Abstand größten Rechtsrock-Festivals in Deutschland. Auch die Idee und Durchführung des Projekts Schulhof-CD der NPD lag im Wesentlichen bei Pühse.

Das britische Magazin Searchlight berichtete, dass Pühse 1999 bei der Übernahme des schwedischen Nazirock-Labels Nordland durch William Luther Pierce zugegen war. Nachdem mit der Verhaftung von Hendrik Möbus im August 2000 in den Vereinigten Staaten der wichtigste Kontaktmann von Pierce nach Deutschland wegfiel, übernahm Pühse diese Funktion.

Strafverfahren

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1997 war Pühse vom Amtsgericht Worms als Mitorganisator einer verbotenen Kundgebung zum Todestag von Rudolf Heß am 17. August 1998 in Worms zu 120 Tagessätzen à 60 Mark verurteilt worden. Mit ihm zusammen waren auch Thomas Wulff und Holger Apfel angeklagt, die gemeinsam mit Pühse die Organisation des illegalen Aufmarsches übernommen hatten. Pühses Verteidiger, der Rechtsanwalt Günther Herzogenrath-Amelung, erwirkte jedoch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Mainz einen Freispruch, da er argumentierte, es könne nur einen Versammlungsleiter geben, nicht drei. Verurteilt wurde daraufhin nur noch Thomas Wulff, Jens Pühse hingegen freigesprochen.

Eine Hausdurchsuchung wurde am 10. und 11. März 2003 im Verlag Deutsche Stimme und in Wohnungen von Verlagsangestellten durchgeführt und neben Geschäftsunterlagen auch mehr als 8000 CDs und 1000 Musikkassetten beschlagnahmt. Nach Auswertung des Materials klagte die Staatsanwaltschaft Pühse als Produktionsleiter des Verlages im Dezember 2005 an, in neun Fällen die Produktion von CDs mit NS-Propaganda und rechtsextremistischem Liedgut in Auftrag gegeben und die CDs anschließend vertrieben haben. Die Anklage lautete auf Volksverhetzung und Verbreitung von Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen. Das Landgericht Dresden sprach Pühse jedoch frei.

Am 3. April 2008 wurde dieser Freispruch durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zum überwiegenden Teil aufgehoben. Die Sache wurde zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden zurückverwiesen. Der Staatsschutzsenat des BGH hält es für nahe liegend, dass bei fünf der acht zur Anklage gebrachten CDs der Straftatbestand der Volksverhetzung oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt ist.

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