- Quittung
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Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Sie ermöglicht es dem Schuldner zu beweisen, dass die dazugehörige Forderung erfüllt worden ist. Das Wort geht auf das veraltende quitt („ausgeglichen“, z. B. jetzt sind wir quitt) zurück. Bei unbarer Zahlung ist der Kontoauszug das Beweisdokument.
Kauf
Nach deutschem Recht ist der Gläubiger verpflichtet, eine Quittung nach Empfang einer Leistung auszustellen. (§ 368 BGB). Allerdings hat der Schuldner grundsätzlich die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369 BGB).
Datum und Unterschrift sind Mindestvoraussetzungen einer Quittung, die sich aus dem Schriftgebot (§ 126 und § 368 BGB) ergibt. Da eine Quittung, sofern sie gesetzlichen Voraussetzungen einer Rechnung erfüllt, auch als Rechnung verwendet werden kann, erhält sie darüber hinaus meist die folgenden Bestandteile: Schuldner, Gläubiger, Zahlungszweck, Ort, Umsatzsteueranteil.
Häufig wird eine Empfangsbescheinigung einer Zahlung in Form eines Kassenbons ausgestellt. Allerdings erfüllt der Kassenbon nicht das oben genannte Schriftformgebot. Alternativ kann auch ein Quittungsvermerk auf der Rechnung angebracht werden. Dazu ist die Phrase "Betrag erhalten" sowie das Datum und die Unterschrift des Annehmenden notwendig.
Handschriftliche Quittungen werden häufig auf einem Quittungsblock, einem Buch heraustrennbarer Quittungsvordrucke, ausgefertigt. Dabei wird entweder ein Blatt Durchschreibepapier eingelegt oder die Vordrucke sind selbstdurchschreibend, so dass mit der Quittung gleichzeitig der Zahlungsbeleg für die Buchhaltung des Empfängers entsteht.
Spezielle Regelungen gelten für Spendenquittungen und Bewirtungsquittungen.
Weitere Bedeutungen
In der Datenübertragung ist die Quittung die Bestätigung des Empfängers für die korrekte Übertragung eines Datenpaketes vom Sender.
Im übertragenen Sinn wird es im Falle einer Bestrafung für ein Verhalten verwendet („die wohlverdiente Quittung erhalten“).
Das Verb quittieren hat auch die Bedeutungen „verlassen“ (z. B. den Dienst quittieren) oder „zur Kenntnis nehmen“ (z. B. etwas mit einem Lächeln quittieren).
Weblinks
Wiktionary: Quittung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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