Ausbildungspakt

Ausbildungspakt

Bundesregierung und Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben am 16. Juni 2004 den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs, umgangssprachlich Ausbildungspakt genannt, für die Dauer von 3 Jahren geschlossen, um eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt zu erreichen. Jedem Ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen soll ein Ausbildungsangebot gemacht werden um den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Bilanz / Kritik

Im Jahr 2004 hatte die damalige Regierung lange für eine Ausbildungsplatzabgabe gestritten, welche mit finanziellen Anreizen die Lehrstellensituation verbessern sollte. Am 7. Mai 2004 wurde die Ausbildungsplatzabgabe zwar im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Zunächst soll das Gesetz jedoch „unbearbeitet liegenbleiben“, falls ein Pakt mit der Wirtschaft zustande komme. Kurze Zeit später wurde mit den Wirtschaftsverbänden die entsprechende Vereinbarung und somit der sogenannte Ausbildungspakt unterzeichnet. Seitens der Gewerkschaften gab es von Beginn an Kritik: Der DGB ist nach wie vor überzeugt, dass es bei Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe zu einer breiteren Beteiligung der Unternehmen an Ausbildung käme. Die formalen Vereinbarungen des Pakts wurden zwar weitgehend eingehalten, dennoch sind viele Probleme nicht gelöst:

Immer mehr Jugendliche weichen auf Schulen aus:

  • 1992: 73.000
  • 2005: 132.000

Die Zahl der Jugendlichen, die sich ohne Ausbildung direkt einen Job suchen, hat sich mehr als verdreifacht:

  • 1992: 23.300
  • 2005: 82.600

Es fehlen weiterhin mehr als 100.000 betriebliche Ausbildungsplätze: Trotz neu geworbener Stellen geht die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zurück, das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage verschlechtert sich weiterhin. Es gibt keine Veränderung bei der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, nur ca. 23 % bilden aus. Der Pakt und speziell das EQJ lösen einen großen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus, der ganzjährig erbracht werden muss. Trotz vielerlei Kritik beschlossen Ende Januar 2006 Bundesministerien und Wirtschaftsverbände eine Verlängerung des Pakts bis 2010.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Bilanz der Berufsberatungen für 2005 / 2006 am 11. Oktober 2006 vorgelegt. Danach waren am Stichtag am 30. September 2006 noch 49.500 Bewerber ohne Ausbildungsvertrag. Das sind über 9.000 Bewerber mehr als am 30. September 2005. Es seien nur noch 15.400 freie Lehrstellen bei der Bundesagentur gemeldet.

Doch auch wo ausgebildet wird bleiben Probleme nicht aus. Kritisiert wird dabei weiterhin die Regelung des Paktes, dass "Ausbildung vor Übernahme" geht. Die Nachrichten, dass ausbildende Stellen diesen Satz als "Schlupfloch" nutzen können, Auszubildende über 3 Jahre als billige Arbeitskraft zu halten und dann direkt nach bestandener Prüfung zu entlassen, häufen sich. Waren für dieses kritikwürdigen Gebaren in der Vergangenheit ausschließlich Privatbetriebe verantwortlich, so zeichnet sich das Ganze nun bereits auch in Bundesbehörden ab. Als negatives Beispiel sei hier die Zollverwaltung angeführt, die in den letzten Jahren beispielsweise bundesweit Hunderte von Fachangestellten für Bürokommunikation zollspezifisch ausbildete und nun in völlig andere Bedingungen des Arbeitsmarktes entlässt, ohne aus diesen Ausbildungsbeständen auch nur einen einzigen Auszubildenden befristet oder unbefristet weiter zu beschäftigen. Es ist daher zu hoffen, dass auch diese Regelung bald aufgelockert wird um den hohen Anforderungen des Arbeitsmarktes- und dabei insbesondere das Verlangen von Berufserfahrung- ausreichend Rechnung zu tragen.

Der Pakt wurde bis einschließlich 2010 verlängert.

Bilanz / Kritik

Im Jahr 2004 hatte die damalige Regierung lange für eine Ausbildungsplatzabgabe gestritten, welche mit finanziellen Anreizen die Lehrstellensituation verbessern sollte. Am 7. Mai 2004 wurde die Ausbildungsplatzabgabe zwar im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Zunächst soll das Gesetz jedoch „unbearbeitet liegenbleiben“, falls ein Pakt mit der Wirtschaft zustande komme. Kurze Zeit später wurde mit den Wirtschaftsverbänden die entsprechende Vereinbarung und somit der sogenannte Ausbildungspakt unterzeichnet. Seitens der Gewerkschaften gab es von Beginn an Kritik: Der DGB ist nach wie vor überzeugt, dass es bei Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe zu einer breiteren Beteiligung der Unternehmen an Ausbildung käme. Die formalen Vereinbarungen des Pakts wurden zwar weitgehend eingehalten, dennoch sind viele Probleme nicht gelöst:

Immer mehr Jugendliche weichen auf Schulen aus:

  • 1992: 73.000
  • 2005: 132.000

Die Zahl der Jugendlichen, die sich ohne Ausbildung direkt einen Job suchen, hat sich mehr als verdreifacht:

  • 1992: 23.300
  • 2005: 82.600

Es fehlen weiterhin mehr als 100.000 betriebliche Ausbildungsplätze: Trotz neu geworbener Stellen geht die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zurück, das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage verschlechtert sich weiterhin. Es gibt keine Veränderung bei der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, nur ca. 23 % bilden aus. Der Pakt und speziell das EQJ lösen einen großen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand aus, der ganzjährig erbracht werden muss. Trotz vielerlei Kritik beschlossen Ende Januar 2006 Bundesministerien und Wirtschaftsverbände eine Verlängerung des Pakts bis 2010.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Bilanz der Berufsberatungen für 2005 / 2006 am 11. Oktober 2006 vorgelegt. Danach waren am Stichtag am 30. September 2006 noch 49.500 Bewerber ohne Ausbildungsvertrag. Das sind über 9.000 Bewerber mehr als am 30. September 2005. Es seien nur noch 15.400 freie Lehrstellen bei der Bundesagentur gemeldet.

Doch auch wo ausgebildet wird bleiben Probleme nicht aus. Kritisiert wird dabei weiterhin die Regelung des Paktes, dass "Ausbildung vor Übernahme" geht. Die Nachrichten, dass ausbildende Stellen diesen Satz als "Schlupfloch" nutzen können, Auszubildende über 3 Jahre als billige Arbeitskraft zu halten und dann direkt nach bestandener Prüfung zu entlassen, häufen sich. Waren für dieses kritikwürdigen Gebaren in der Vergangenheit ausschließlich Privatbetriebe verantwortlich, so zeichnet sich das Ganze nun bereits auch in Bundesbehörden ab. Als negatives Beispiel sei hier die Zollverwaltung angeführt, die in den letzten Jahren beispielsweise bundesweit Hunderte von Fachangestellten für Bürokommunikation zollspezifisch ausbildete und nun in völlig andere Bedingungen des Arbeitsmarktes entlässt, ohne aus diesen Ausbildungsbeständen auch nur einen einzigen Auszubildenden befristet oder unbefristet weiter zu beschäftigen. Es ist daher zu hoffen, dass auch diese Regelung bald aufgelockert wird um den hohen Anforderungen des Arbeitsmarktes- und dabei insbesondere das Verlangen von Berufserfahrung- ausreichend Rechnung zu tragen.

Der Pakt wurde bis einschließlich 2010 verlängert.

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