- Ausflugsfahrten mit PKW/ KOM
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Ausflugsfahrten sind eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Der Begriff ist in § 48 Abs 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) definiert.
Es handelt sich hierbei um Fahrten, deren Ablauf (im Gegensatz zum Mietwagenverkehr) vom Unternehmer vorgegeben und bestimmt wird. Auch die sog. "Kaffeefahrten" gehören dazu. Die Fahrgäste müssen in ihrer Gesamtheit an einem gemeinsamen Ort aufgenommen und auch an diesen wieder zurück gebracht werden (Unterwegsbedienungsverbot). Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Reisenden darf unterwegs nicht stattfinden. Es gibt hierzu auch den Begriff "Rundfahrt mit geschlossenen Türen".
Weblinks
§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes
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