- Rabulistenbeweis
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Rabulistik (von lateinisch rabire „toben“, oder von rabula „marktschreierischer Advokat“) ist die (zweifelhafte) „Kunst“, wortwörtlich „recht zu haben“ bei einer Sache, die inhaltlich unehrlich ist und nicht vertreten werden kann; also Wortverdreherei oder Haarspalterei. Jemand, der wortverdreherisch und unaufrichtig zu argumentieren versucht, wird Rabulist genannt.
Aus rechtswissenschaftlicher Sicht versteht man unter Rabulistik eine rechtsverdreherische und abwegige Argumentation oder Winkelzüge.
Im erweiterten Wortsinn wird der Begriff „Rabulistik“ auch verwendet für eine Methode, um in einer Diskussion unabhängig von der Richtigkeit der eigenen Position Recht zu behalten. Erreicht wird dies durch unterschiedliche rhetorische Tricks, wie das Einbringen diskussionsferner Aspekte, semantische Verschiebungen, Wortverdrehungen und anderes mehr. Die Grenzen zur Täuschung, Irreführung und Lüge sind dabei fließend.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Begriff Rabulistik im deutschsprachigen Raum eher selten in Gebrauch, weil er in antisemitischen Wendungen und vom nationalsozialistischen deutschen Propagandaminister Joseph Goebbels häufig in den Zusammensetzungen „jüdisch-rabulistisch“ oder „jüdisch-marxistisch-rabulistisch“ benutzt worden war.[1]
Eine klassische Einführung in die Rabulistik bietet Arthur Schopenhauers Werk Eristische Dialektik – Die Kunst, Recht zu behalten.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Marcel Reich-Ranicki: Mein Leben. Stuttgart 1999, S. 472. , vgl. Bettina Röhl: Antisemitismus und Literatur. Ein Interview mit Marcel Reich-Ranicki. In: literaturkritik.de. Nr. 5, Mai 2004 (Online ; Stand: 5. Februar 2008).
Weblinks
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